Fragenkatalog Sachkundeprüfung - Deutscher Schützenbund eV
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II.WaffenrechtThemenbereich9Not- und Seenotsignalmittel Seite 1089.90 Wie ist eine Signalpistole an Land zutransportieren?9.91 Wem dürfen Seenotsignale dauerhaftüberlassen werden?9.92 Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis dieSignalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)nebst Munition vorübergehendüberlassen?a) entladen, entspannt, gesichertb) entladen, entspannt, von derMunition getrenntc) entladen, verpackt, von derMunition getrenntNur berechtigten Personen im Sinne desWaffen- oder Sprengstoffrechts.a) Volljährigen Personen meines Vertrauenszur sicheren Aufbewahrung.b) Polizeibeamten.9.93 Welche Dokumente sind beim Führeneiner Signalpistole mitzuführen?9.94 Welche Dokumente sind bei Besitzeiner Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm) in deutschen und europäischenGewässern, sowie in den Gewässernanderer Länder an Bord mitzuführen?9.95 Darf an Silvester mit SignalmunitionKaliber 4 (26,5 mm) geschossenwerden?c) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen,sofern der Besitzüber die Waffe nach meinenWeisungen erfolgt.Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarteund - erforderlichenfalls - Waffenschein.1. Personalausweis oder Pass,2. Waffenbesitzkarte,3. im europäischen Ausland: EuropäischerFeuerwaffenpass, ggf. Einfuhrgenehmigung,4. andere Länder: ggf. Einfuhrgenehmigung.a) Ja, aber nur durch den Erlaubnisinhaberselbst innerhalb der amtlich zugelassenen„Abbrandzeit“ (meist 18.00 –02.00 Uhr), wenn keine brennbarenObjekte in der Nähe sind.b) Ja, aber nur wie unter a) beschrieben.Zusätzlich muss der Schütze Inhaberdes Kleinen Waffenscheins sein.c) Nein, dieses Schießen bedarf einerbesonderen waffenrechtlichenErlaubnis.108