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Film und Recht - Filmsupport

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5. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtSchriftform / UnterschriftlichkeitE-Mail, neue Schriftlichkeit?:• prinzipiell nicht, da eigenhändige Unterschrift fehlt• Wer einen Anspruch geltend machen will, muß in der Regel das Vorliegen derVoraussetzungen beweisen (zB den Zugang einer Erklärung)• Ausreichend, wenn mit elektronischer Signatur signiert <strong>und</strong> der Empfangaußer Frage steht• OGH Entscheidung: 2Ob108/07g vom 29.11.2007:Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls kann der Anscheinsbeweis des Zugangseines E-Mails nicht erbracht werden. Das bedeutet, dass die Absendung einesbestimmten E-Mails nicht beweist, dass diese E-Mail auch erhalten wurde.• In der Praxis geniest die „bestätigte“ E-Mail Bedeutung, da sie als Beweismittelder Beweiswürdigung der Richter <strong>und</strong> Richterinnen unterliegt. ZahlreicheGeschäftsfälle werden per E-Mail abgewickelt.• Gesicherte Vertragsinhalte werden erreicht durch eigenhändige Unterschrift<strong>und</strong> paraphierten Seiten oder bei „digitalen Urk<strong>und</strong>en“ durchdas Hinzufügen einer elektronischen Signatur<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at915. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtGeltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB)• AGB greifen nur ein, wenn ihre Geltung vertraglich vereinbart wurde,das kann ausdrücklich oder stillschweigend geschehen. NICHT: versteckt, inKleindruck, unklar, auf der Rückseite der verwendeten Formulare, einseitig aufRechnung, Lieferschein, nach Vertragsabschluß (im „nachhinein“), usw; uU aberdurch:° langjährige Geschäftsbeziehung;° deutlichen Hinweis auf Abrufbarkeit auf Website• Widersprechende AGBs der Vertragspartner: (Teil-)Dissens; im Zweifelsfall –insb nach Beginn der Vertragserfüllung – Restgültigkeit anzunehmen• Unklarheitenregelung: Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders der AGB• Überraschende Klauseln (auch B2B)? Ja, § 864 a ABGB gilt nicht nur beimVerbrauchergeschäft. Je nach Stand der Vertragspartner(Unternehmer, Konsument) wird aber der Sorgfaltsmaßstabvariieren.• Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftlichkeit erforderlich!<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at92

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