Film und Recht - Filmsupport
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5. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht –Gefahrtragung („Preisgefahr“)Sphärentheorie• Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen, die...° auf Seiten des Bestellers liegen,so ist der Werklohn zu bezahlen- Unternehmer muß sich aber anrechen lassen:- anderweitig möglichen Verdienst- Ersparnis an Aufwand• Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen, die...° auf Seiten des Unternehmers oder einer dritten Sphäre liegen,so entfällt der Entgeltanspruch.Höhere Gewalt?• Autorenstreik? Bahnstreik? Schneechaos auf A21?Erdbeben L.A.? kriegerische Auseinandersetzung?<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at875. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht –Höhere Gewalt• „höhere Gewalt“: ungewöhnliche <strong>und</strong> unvorhersehbare Ereignisse,auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einflußhat <strong>und</strong> deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nichthätten vermieden werden können.° Folge: Gewährleistung(dh Vertragsauflösung / Vertragsanpassung) aber keinSchadenersatz (setzt Verschulden voraus, das bei höhererGewalt nicht vorliegt);° Abgrenzungskriterium: < > „allgemeines Lebensrisiko“(zB Unfälle im Straßenverkehr, Flugzeugabstürze, Zugs- oderFährenkatastrophen, Schneemangel, <strong>und</strong> vereinzeltauftretende Terroranschläge,...)<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at88