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Film und Recht - Filmsupport

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5. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht –Pflichten des Werkbestellers• Mitwirkung (zB):° Drehbuchabnahme° Zutritt zu Unternehmen gewähren° Materialien beistellen(zB dokumentarisches Material zur Verfügung stellen)<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at835. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht –Entgelt / Pauschale• Entgelt:° nach Vereinbarung° wenn nichts anderes vereinbart ist, ist das „angemessene“ Entgelt zuleisten; Unentgeltlichkeit muß ausdrücklich vereinbart sein• Pauschale:° Verspricht der Unternehmer die Herstellung des Werkes zu einembestimmten Gesamtpreis (Pauschale), so muß er es ohne Rücksicht aufdie notwendigen Arbeiten <strong>und</strong> Auslagen ausführen° Er trägt also die Gefahr des Mehraufwandes, hat aber auch den Vorteil,wenn der Aufwand hinter dem Preis zurückbleibt<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at84

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