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Film und Recht - Filmsupport

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5. Arbeits-/WerkverträgeVertragsklauseln richtig gestalten – III• „Ist der Regisseur am pünktlichen Erscheinen oder an der Ausübung seinerTätigkeit verhindert, so hat er dies unter Angabe von Gründen unverzüglichmitzuteilen.“Die gr<strong>und</strong>sätzliche Weisungsfreiheit <strong>und</strong> das Fehlen einesWettbewerbsverbotes bei freien Dienstverhältnissen sind mit einersolchen weitreichenden Meldungspflicht nicht vereinbar.BESSER:• „Ist der Regisseur am pünktlichen Erscheinen oder an der Ausübung seinerTätigkeit verhindert, so hat er dies mitzuteilen.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at635. Arbeits-/WerkverträgeVertragsklauseln richtig gestalten – IV• „Der Regisseur ist verpflichtet, von 09:00 bis 17:00 am Set anwesend zusein“Eine solche Klausel drückt klar aus, daß der Regisseur im Bezug aufArbeitszeit weisungsgeb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> ist daher ein starkes Indiz füreinen „echten“ Dienstnehmer.BESSER:• „Der Regisseur verpflichtet sich, am Set in dem Ausmaß anwesend zu sein,wie es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag notwendigist.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at64

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