Film und Recht - Filmsupport
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5. Arbeits-/WerkverträgeVertragsklauseln richtig gestalten – I• „Der Regisseur garantiert sämtliche Leistungen persönlich zu erbringen.“Nur der „echte“ Dienstnehmer darf sich nicht vertreten lassen. Einvölliger Ausschluß des Vertretungsrechtes ist daher problematisch.BESSER:• „Der Regisseur garantiert sämtliche Leistungen gr<strong>und</strong>sätzlich persönlich zuerbringen. Eine Vertretung durch qualifizierte Dritte ist nur nach Absprachemit ....... zulässig.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at615. Arbeits-/WerkverträgeVertragsklauseln richtig gestalten – II• „Bei der Ausführung der Regietätigkeit ist der Regisseur verpflichtet,allenfalls unter Berücksichtigung eines von ...... dem Regisseurvorgegebenen Konzeptes, seine Leistungen in enger Zusammenarbeit <strong>und</strong> inlaufender Abstimmung mit ...... zu erbringen <strong>und</strong> .... insbesondere laufendEinblick in seine Arbeit zu geben“Es wird zu stark die persönliche Abhängigkeit, die für einen „echten“Dienstnehmer spricht, hervorgehoben.BESSER:• „ Bei der Ausführung der Regietätigkeit ist der Regisseur verpflichtet,allenfalls unter Berücksichtigung eines von ...... dem Regisseurvorgegebenen Konzeptes, seine Leistungen in Zusammenarbeit<strong>und</strong> in inhaltlicher Abstimmung mit ...... zu erbringen <strong>und</strong> ....allenfalls Einblick in seine Arbeit zu geben.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at62