Film und Recht - Filmsupport
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5. Arbeits-/WerkverträgeVertragliche Konstruktion• Tatsächliche Verhältnisse sind wesentlich• Schriftlicher Vertrag kann aber eine Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage sein(Vermutung der Richtigkeit)• Im Zweifel gehen Gerichte <strong>und</strong> Behörden aber IMMER nach dentatsächlichen Umständen!• Eine abschließende Beurteilung, wie ein Arbeitnehmer zu qualifizierenist, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalleserfolgen!!• Art des <strong>Film</strong>es° Strikter Drehplan (zB Spielfilm)° Freie Drehvorgaben (zB Doku)<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at595. Arbeits-/WerkverträgeKonkrete Fälle• Regisseur• Kameramann• Drehbuchautor (für eine Serie [daily; weekly]; ein Einzelprojekt)• Cutter• Ausstatter• Darsteller<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at60