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Film und Recht - Filmsupport

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5. Arbeits-/Werkverträge„Freier“ Dienstnehmerim Arbeitsrecht• Dauerschuldverhältnis• Keine oder nur schwache persönliche Abhängigkeit(Je nach Tätigkeit kann das in der Praxis mehr oder wenigerproblematisch sein. Bei einem aufwendigen Fernsehfilm werdenWeisungen unumgänglich sein. Bei einem Dokumentarfilm gibt eseher Spielraum)• Inhaltliches Weisungsrecht ist aber gegeben• Generelles Vertretungsrecht bzw das <strong>Recht</strong> Aufträge abzulehnen• Schuldet Bemühen, nicht Erfolg• Wirtschaftliche Abhängigkeit• Keine organisatorische Eingliederung in den Betrieb<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at475. Arbeits-/WerkverträgeAnwendbarkeit rechtlicher Bestimmungenfür „freie“ Dienstnehmer• Verneint (von der Judikatur) wurde daher die Anwendbarkeit° der gesetzlichen Abfertigungsregelung(Neue Regelung seit Jänner 2008!)° von § 25 KO <strong>und</strong> § 51 Abs 1 Z 2 KO(begünstigte Auflösung von Arbeitsverträgen im Konkurs des Arbeitgeberssowie die Bestimmung der Ansprüche aus der Beendigung desBeschäftigungsverhältnisses als Konkursforderungen);° der Kündigungsfristen <strong>und</strong> -termine des AngG;° von gesetzlichen Urlaubsansprüchen;° der Urlaubsentschädigung;° der gesetzlichen Arbeitszeit- <strong>und</strong> Arbeitsruhevorschriften;° des Behinderteneinstellungsgesetzes;° von kollektivvertraglichen Bestimmungen(zB über Sonderzahlungen).<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at48

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