Film und Recht - Filmsupport
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1. Urheberrecht (Grundlagen)Fragen• Wer ist Urheber einzelner Film-Sequenzen?° Der jeweilige (Mit)Film-Urheber:Die Urheberrechte stehen allen Urhebern zur gesamten Hand zu(Regisseur, Kamera; „Producer“ etc); Inhaber der Verwertungsrechtedaran bei gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken = Filmhersteller° Aber: Einzelkader / Standphotos / Arbeitsphotos – wohl nurKameramann/Photograph• Ist der Film noch urheberrechtlich geschützt, wenn eine anderePerson den Film schneidet?° Der Cut ist eine (allenfalls eigenständig geschützte)Form der Bearbeitung, die nichts am urheberrechtlichenSchutz des „Original-Films“ ändert.Film und RechtUniversitätslehrgang TV & Film-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at192. UrhebervertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten -Rechteklausel KlammerteilrechteArchivmaterial/FremdmaterialIn Österreich gibt es kein gesetzlich verbrieftes Filmzitatrecht;Vorsicht auch bei „verlängerter“ Ausschnittsrechtenutzung„Das in der Produktion enthaltene Archivmaterial/Fremdmaterial ist zursachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung imRahmen der gegenständlichen Produktion voll abgegolten. DerVertragspartner garantiert, daß er die entsprechenden Rechte vollständigerworben und abgegolten hat und daß für den Lizenznehmer beivertragsgemäßer Nutzung/Verwertung der Produktion keine Kosten anfallen.Eine Klammerteilnutzung des Archivmaterials/Fremdmaterialsist nicht gestattet.“Film und RechtUniversitätslehrgang TV & Film-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at20
2. UrhebervertragsrechtUrheberrechtRechtsfolgen einer Urheberrechtsverletzung• Unterlassung (verschuldensunabhängig) / Einstweilige Verfügung• Angemessenes Entgelt (verschuldensunabhängig)• Schadenersatz (einschließlich entgangener Gewinn);pauschalierte Berechnungsregel (doppeltes angemessenes Entgelt)• Vernichtung / Herausgabe• Urteilsveröffentlichung• Straftatbestand (Privatanklagedelikt):° 6 Monate Freiheitsstrafe / 360 Tagessätze(bei Gewerbsmäßigkeit: 24 Monate)Film und RechtUniversitätslehrgang TV & Film-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at212. UrhebervertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten:Rechteklausel „Drehbuchvertrag“ – IRechteeinräumung:„Mit Abschluß dieses Vertrages räumt derAutor dem Produzent an sämtlichen ihm amDrehbuch sowie sonst aufgrund seinerLeistungserbringung nach diesem Vertraghinsichtlich des Filmes sowie dazuvorbestehenden Werke/Leistungenzustehenden oder künftig zufallenden(Mit)Urheber-, Leistungsschutz-,Persönlichkeits- oder sonstigen(Schutz)Rechte, jeweils mit dem Zeitpunktihrer Entstehung, die alleinigen undausschließenden (auch im Verhältnis zumAutor), unbeschränkt und ohne Zustimmungdes Autors mit derselben Befugnis freiübertragbaren und innerhalb der gesetzlichzulässigen Grenzen unwiderruflichen, zeitlich,räumlich und inhaltlich unbeschränktenWerknutzungsrechte, einschließlich desBearbeitungs- und Änderungsrechtes,insbesondere im Umfang der nachstehendangeführten Nutzungsarten undNutzungsrechte, und zwar unabhängig vonderen rechtlicher Einordnung im Einzelfall, ein,soweit diese Rechte Produzent nicht ohnediesbereits aufgrund gesetzlicher Bestimmungen(insbesondere §§ 38 UrhG ff) zustehen. Zu deneingeräumten Rechten zählen insbesonderefolgende Rechte: ....“Film und RechtUniversitätslehrgang TV & Film-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at22
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1. Urheberrecht (Gr<strong>und</strong>lagen)Fragen• Wer ist Urheber einzelner <strong>Film</strong>-Sequenzen?° Der jeweilige (Mit)<strong>Film</strong>-Urheber:Die Urheberrechte stehen allen Urhebern zur gesamten Hand zu(Regisseur, Kamera; „Producer“ etc); Inhaber der Verwertungsrechtedaran bei gewerbsmäßig hergestellten <strong>Film</strong>werken = <strong>Film</strong>hersteller° Aber: Einzelkader / Standphotos / Arbeitsphotos – wohl nurKameramann/Photograph• Ist der <strong>Film</strong> noch urheberrechtlich geschützt, wenn eine anderePerson den <strong>Film</strong> schneidet?° Der Cut ist eine (allenfalls eigenständig geschützte)Form der Bearbeitung, die nichts am urheberrechtlichenSchutz des „Original-<strong>Film</strong>s“ ändert.<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at192. UrhebervertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten -<strong>Recht</strong>eklausel KlammerteilrechteArchivmaterial/FremdmaterialIn Österreich gibt es kein gesetzlich verbrieftes <strong>Film</strong>zitatrecht;Vorsicht auch bei „verlängerter“ Ausschnittsrechtenutzung„Das in der Produktion enthaltene Archivmaterial/Fremdmaterial ist zursachlich, zeitlich <strong>und</strong> räumlich unbeschränkten Nutzung <strong>und</strong> Verwertung imRahmen der gegenständlichen Produktion voll abgegolten. DerVertragspartner garantiert, daß er die entsprechenden <strong>Recht</strong>e vollständigerworben <strong>und</strong> abgegolten hat <strong>und</strong> daß für den Lizenznehmer beivertragsgemäßer Nutzung/Verwertung der Produktion keine Kosten anfallen.Eine Klammerteilnutzung des Archivmaterials/Fremdmaterialsist nicht gestattet.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at20