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Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...

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Archäologische F<strong>und</strong>e<br />

am MLK in Haldensleben<br />

In dem Planfeststellungsbeschluss Sachsen-Anhalt IVa<br />

aus dem Jahr 2006 ist u.a. der Ausbau der östlichen<br />

Stadtstrecke Haldensleben des <strong>Mitte</strong>llandkanals (MLK)<br />

einschließlich der Liegestelle geregelt. Der MLK soll in<br />

diesem Abschnitt entsprechend den Anforderungen<br />

an die <strong>Wasser</strong>straßenklasse Vb des Klassi� �zierungs-<br />

systems für die europäischen Binnenwasserstraßen<br />

ausgebaut werden. Im Bereich der freien Strecke ist der<br />

beidseitige Ausbau im kombinierten Rechteck-Trapez-<br />

Pro�l �� geplant <strong>und</strong> in einem Teilbereich wird die vorhandene<br />

Rechteck-Pro� �� l-Sp<strong>und</strong>wand erhalten. Neben<br />

der neuen, einschif� �gen<br />

Liegestelle Haldensleben, die<br />

auf der Südseite außerhalb der Fahrrinnenbreite im<br />

Rechteck-Pro� �l<br />

entsteht, wird eine neue Umschlagstelle<br />

für die Stadt Haldensleben gebaut (Abb. 1).<br />

Als Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Errichtung der Umschlagstelle<br />

wurde der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss<br />

in einem förmlichen Verfahren geändert. Der<br />

Kanal ist in dem gesamten betrachteten Bereich mit<br />

einer Hartdichtung zu dichten.<br />

Der 1. Rammschlag in der Stadtstrecke Haldensleben<br />

wurde am 26. Juni <strong>2009</strong> in einem kleinen Festakt unter<br />

Beteiligung des B<strong>und</strong>esministers für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung, Herrn Wolfgang Tiefensee, durchgeführt.<br />

In der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

des Landkreises Ohrekreis zu dem Planfeststellungsverfahren<br />

wurde darauf hingewiesen, dass<br />

sich in dem auszubauenden MLK-Abschnitt MLK-km<br />

300,640 – 302,290 ein archäologisches Kulturdenkmal<br />

einer bronze- <strong>und</strong> früheisenzeitlichen Siedlung<br />

be� �ndet.<br />

Die Siedlung war der Behörde bereits über<br />

Lesef<strong>und</strong>e bekannt.<br />

Maßgebend für das weitere Vorgehen waren die<br />

Festlegungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes<br />

Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> des Planfeststellungsbeschlusses.<br />

Im § 14, Abs. 9 des Gesetzes heißt es: „Die untere Denkmalschutzbehörde<br />

kann verlangen, dass der Eigen-<br />

<strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />

Stephanie Krause<br />

Karl-Heinz Wiese<br />

95<br />

tümer oder der Veranlasser von Veränderungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen an Kulturdenkmalen diese dokumentiert.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der Dokumentation sind im Rahmen<br />

von Au� �agen festzulegen. Die Veranlasser von Veränderungen<br />

<strong>und</strong> von Maßnahmen an Denkmalen können<br />

im Rahmen des Zumutbaren zur Übernahme der Dokumentationskosten<br />

verp� �ichtet<br />

werden.“<br />

Der Beschluss hat den Träger des Vorhabens das WNA<br />

Helmstedt dazu verp� �� ichtet, die Schachtarbeiten für<br />

die archäologischen Grabungen mit dem Landesamt<br />

für Denkmalp� �ege<br />

<strong>und</strong> Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

(LDA) abzustimmen, um eine fachgerechte F<strong>und</strong>stellenbeobachtung<br />

sicherzustellen.<br />

Das WNA hat mit dem LDA eine Vereinbarung abgeschlossen,<br />

um die Grabungen <strong>und</strong> die Dokumentation<br />

von geeignetem Personal durchführen zu lassen. Zu<br />

Lasten der WSV sollte das LDA die Arbeiten durchführen.<br />

Im Bereich der späteren Liegestelle <strong>und</strong> des neuen<br />

Dammes war ein ca. 160 m langer kanalparalleler<br />

Untersuchungsraum festgelegt worden.<br />

Die Grabungen in Haldensleben<br />

Am 12.05.08 begannen die Grabungen, um an der<br />

betroffenen F<strong>und</strong>stelle 33 Haldensleben die Siedlungsreste<br />

aus der späten Bronzezeit <strong>und</strong> der frühen<br />

Eisenzeit freizulegen. Um den Beginn der geplanten<br />

Baumaßnahme nicht zu verzögern, war eine Ausgrabungszeit<br />

von drei Monaten vereinbart worden.<br />

Zunächst wurde im Untersuchungsraum der Oberboden<br />

abgetragen. Dieser Abtrag wurde mit einem<br />

Hydraulikbagger sehr langsam <strong>und</strong> vorsichtig durchgeführt,<br />

allerdings für uns <strong>Wasser</strong>bauer war es eine<br />

etwas ungewohnte Vorgehensweise.<br />

Bereits nach dem Oberbodenabtrag zeichneten sich im<br />

anstehenden Sandboden (Abb. 2) zahlreiche Bef<strong>und</strong>e<br />

ab. Sowohl deren Dichte, zeitliche Tiefe als auch Art

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