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Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...

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92 <strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />

Im Vergleich dazu liegen auf der am geringsten<br />

belasteten Straße über dem SKH, der Kreisstraße 522<br />

zwischen Lühnde <strong>und</strong> Wätzum im Prognosejahr 2025<br />

immerhin 3090 LwF/a � 9 LwF/d <strong>und</strong> 1000 Kfz/d, was für<br />

eine Kreisstraße eine geringe Belastung darstellt.<br />

Die rechnerisch ermittelte Verkehrsbelastung wurde<br />

durch eine Verkehrszählung vor Ort über je eine<br />

Woche je Brücke veri� �ziert. Die Zahlen für die landwirtschaftlichen<br />

Fahrten wurden dadurch bestätigt.<br />

Dabei stellte sich auch heraus, dass auch der Individualverkehr<br />

die Wirtschaftswege vielfach nutzt, obwohl<br />

dieser dort nicht verkehren darf. Hier sind Belastungen<br />

je nach Brücke zwischen 10 <strong>und</strong> 120 Kfz/d aufgetreten.<br />

Die ermittelten Daten sind dann in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

einge�ossen. � Dabei wurden die monetär<br />

bewerteten Nutzen den Kosten für den Neubau<br />

der Brücke gegenüber gestellt. Wenn der Nutzen die<br />

Kosten übersteigt – also das Verhältnis aus N/K � 1 – ist<br />

die Maßnahme volkswirtschaftlich sinnvoll.<br />

Als Nutzen gehen in die Berechnung die kürzeren<br />

Wege des landwirtschaftlichen Verkehrs <strong>und</strong> die geringe<br />

zeitliche Behinderungen auf den übrigen Straßen<br />

ein. Dahinter verbergen sich auch die Verkehrssicherheit,<br />

die Beförderungskosten <strong>und</strong> die Auswirkungen<br />

auf die Umwelt.<br />

Um den Nutzen zu monetarisieren standen als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Kosten im landwirtschaftlichen Bereich<br />

die Daten des KTBL [3] <strong>und</strong> im Übrigen die Kosten der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung 2003 zur Verfügung, die<br />

in einer in einer gesonderten Methodikbroschüre zum<br />

BVWP 2003 veröffentlicht sind.<br />

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wie auch schon<br />

bei der Ermittlung des objektiven Verkehrsbedürfnisses<br />

wurde zuerst der Istzustand <strong>und</strong> anschließend<br />

4) B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz vom 02.04.68 in der gültigen Fassung<br />

die möglichen Szenarien berechnet <strong>und</strong> dem Istzustand<br />

gegenübergestellt.<br />

Es zeigte sich, dass, wenn alle Brücken wieder errichtet<br />

werden, die Gesamtfahrleistung der landwirtschaftlichen<br />

Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet am geringsten<br />

ausfällt, da keine Umwege über andere Strecken<br />

notwendig werden.<br />

Bei der Gegenüberstellung der Nutzen zu den Kosten<br />

ergab sich, dass weder die Wiederherstellung einzelner<br />

Brücken noch irgendeine kombinierte Erneuerung der<br />

Brücken ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von � 1 erreicht.<br />

Das beste NK-Verhältnis wurde an der Brücke 394 mit<br />

einem Wert von 0,14 erreicht. Um hier das minimal erforderliche<br />

N/K-Verhältnis von 1 zu erreichen, wäre ein<br />

um den Faktor sechzehn höhere landwirtschaftliche<br />

Verkehrsbelastung erforderlich. Das würde bedeuten,<br />

dass anstatt der zurzeit durchschnittlich vorhandenen<br />

5 Überfahrten pro Tag r<strong>und</strong> 100 Überfahrten pro Tag<br />

notwendig wären.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Ergebnisses des Verkehrsgutachtens<br />

beantragt das Neubauamt für den Ausbau des<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover in dem bevorstehenden<br />

öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren<br />

gemäß §14 Abs. 1 WaStrG 4) den Entfall der vier vorhandenen<br />

Wirtschaftswegebrücken. Das Verfahren wird<br />

voraussichtlich im Herbst <strong>2009</strong> eingeleitet.<br />

Letztendlich wird dann die Planfeststellungsbehörde<br />

über den Entfall der Brücken auf Gr<strong>und</strong>lage der eingereichten<br />

Unterlagen, den Einwendungen der Betroffenen<br />

<strong>und</strong> den Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange (z.B. Kommunen, Landkreis) entscheiden<br />

Stefan Behrens<br />

Neubauamt Hannover

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