Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...
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52 <strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />
Ein Fischkutter auf Abwegen<br />
Im Juli <strong>2008</strong> geht bei der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> ein Anruf des WSA<br />
Minden ein, dass auf dem <strong>Mitte</strong>llandkanal im Hafen<br />
Rusbend ein Krabbenkutter zu sinken drohe. Der<br />
Krabbenkutter ist beschädigt. Nicht nur der Leser w<strong>und</strong>ert<br />
sich: ein Krabbenkutter im <strong>Mitte</strong>llandkanal? Der<br />
Liegeplatz des Kutters im Hafen ist kein Molenhafen,<br />
sondern ist als Parallelhafen am Rande des Fahrwassers<br />
angeordnet.<br />
Dementsprechend ist sofort zu klären, ob <strong>und</strong> welche<br />
Gefahren für den Verkehr oder für das Gewässer drohen.<br />
Parallel hierzu sind die Eigentümerverhältnisse zu<br />
klären. Aus der Vielzahl möglicher Maßnahmen sind je<br />
nach der aktuellen Lage vor Ort vorzugsweise die „Aktivierung“<br />
des Eigentümers (Sicherung, Beauftragung<br />
eines Kranunternehmens, Beauftragung der WSV<br />
durch den Eigentümer bzw. dessen Kostenübernahmeerklärung)<br />
oder einfache Sicherungsmaßnahmen,<br />
auch das Bergen durch die Verwaltung selber als<br />
sogenannte „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bis hin<br />
zu einer schifffahrtspolizeilichen Verfügung zu prüfen.<br />
Entsprechend intensiv entwickeln sich bei einem solchen<br />
Ereignis die Telefonate zwischen dem Dezernat<br />
Schifffahrt bei der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>und</strong> dem Sachbereich<br />
3 im WSA Minden. Die reibungslose Verständigung<br />
zwischen beiden Stellen hat sich auch hier wieder wie<br />
in ähnlichen Situationen bewährt. Im Verlaufe des<br />
Tages spitzt sich die Lage des Kutters zu. Das Sinken<br />
droht unmittelbar. Der Eigentümer ist bislang nicht<br />
ermittelt bzw. aktiviert worden. Auch im Hinblick auf<br />
die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Garanten<br />
bei dessen Untätigbleiben hinsichtlich einer offensichtlich<br />
drohenden Gewässerverunreinigung wird nun<br />
beschlossen, dass eine Sicherung des Kutters erfolgen<br />
solle. Eine entsprechende Fotodokumentation des<br />
Zustands des Schiffes vor der Sicherung <strong>und</strong> danach<br />
erfolgt noch vor Ort. Die Kosten einer Sicherungsmaßnahme<br />
hat in solchen Fällen der Eigentümer aufgr<strong>und</strong><br />
seiner bei ihm verbleibenden rechtlichen Verantwortlichkeit<br />
nach der zivilrechtlichen „Geschäftsführung<br />
ohne Auftrag“ zu tragen. Auch der Nachmittag dieses<br />
Freitages bleibt interessant: Die <strong>Wasser</strong>schutzpolizei<br />
Yasmin Sadeghi<br />
(WSP) ist vor Ort zugegen. Nachdem die Bedingungen<br />
am Schiff hinsichtlich der Verbringungsmöglichkeiten<br />
untersucht worden sind, wird entschieden, dass der<br />
Kutter durch ein WSV-Arbeitsschiff in Begleitung eines<br />
WSP-Bootes in den nahe gelegenen Betriebshafen<br />
des Außenbezirks Minden verholt <strong>und</strong> dort gesichert<br />
werden soll. Die Gefahr eines Auseinanderbrechens des<br />
Kutters während der Überführungsfahrt wird erheblich<br />
geringer eingeschätzt als bei einer aufwendigeren<br />
<strong>und</strong> erst um einiges später erfolgenden Bergung<br />
mithilfe eines Kranes. Ein Verbleiben des Kutters im<br />
Hafen Rusbend direkt neben der Fahrrinne bei einem<br />
unmittelbar drohenden Versinken <strong>und</strong> der dadurch<br />
entstehenden Behinderung des dort verlaufenden<br />
Schiffsverkehrs ist aufgr<strong>und</strong> der hieraus entstehenden<br />
Gefahren unmöglich. Auch das Auseinanderbrechen<br />
des Kutters mit der Folge auslaufenden Öls ist bei der<br />
Einschätzung der Gefahrenlage mit zu berücksichtigen.<br />
Nun meldet sich der Eigentümer. Zuerst will er<br />
eine Bergungs�rma �� mit Kran beauftragen.<br />
Kurze Zeit<br />
später weigert er sich, überhaupt noch irgendwie tätig<br />
zu werden. Sein Kutter befände sich in der Zwangsvollstreckung.<br />
Er dürfe nicht mehr darüber verfügen. Die<br />
Überführungsfahrt in den sicheren Betriebshafen soll<br />
an demselben Freitagabend statt�nden. � Denn durch<br />
die Lage des Betriebshafens als Molenhafen ist weder<br />
ein Abtreiben des Kutters in das Fahrwasser zu befürchten<br />
noch ist das Drohen einer Gewässerverunreinigung<br />
nicht mehr beherrschbar.<br />
Am Montag darauf in der <strong>WSD</strong> dann die Frage aller im<br />
Schifffahrtsdezernat: Hat es geklappt mit der Überführung?<br />
Jedenfalls blieb ein entsprechender Notruf<br />
am Wochenende über das Schifffahrtstelefon aus. Der<br />
Kutter liegt nun sicher im Betriebshafen.<br />
Die jetzt gewonnene Zeit soll genutzt werden, um<br />
die Verfügungsverhältnisse über das Schiff zu klären<br />
<strong>und</strong> den Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigen<br />
dazu zu bewegen, den Kutter endgültig zu<br />
bergen. Ein Anruf beim zuständigen Vollstreckungsgericht<br />
in Bremerhaven ergibt Erstaunliches: Wegen