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Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...

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52 <strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />

Ein Fischkutter auf Abwegen<br />

Im Juli <strong>2008</strong> geht bei der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> ein Anruf des WSA<br />

Minden ein, dass auf dem <strong>Mitte</strong>llandkanal im Hafen<br />

Rusbend ein Krabbenkutter zu sinken drohe. Der<br />

Krabbenkutter ist beschädigt. Nicht nur der Leser w<strong>und</strong>ert<br />

sich: ein Krabbenkutter im <strong>Mitte</strong>llandkanal? Der<br />

Liegeplatz des Kutters im Hafen ist kein Molenhafen,<br />

sondern ist als Parallelhafen am Rande des Fahrwassers<br />

angeordnet.<br />

Dementsprechend ist sofort zu klären, ob <strong>und</strong> welche<br />

Gefahren für den Verkehr oder für das Gewässer drohen.<br />

Parallel hierzu sind die Eigentümerverhältnisse zu<br />

klären. Aus der Vielzahl möglicher Maßnahmen sind je<br />

nach der aktuellen Lage vor Ort vorzugsweise die „Aktivierung“<br />

des Eigentümers (Sicherung, Beauftragung<br />

eines Kranunternehmens, Beauftragung der WSV<br />

durch den Eigentümer bzw. dessen Kostenübernahmeerklärung)<br />

oder einfache Sicherungsmaßnahmen,<br />

auch das Bergen durch die Verwaltung selber als<br />

sogenannte „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bis hin<br />

zu einer schifffahrtspolizeilichen Verfügung zu prüfen.<br />

Entsprechend intensiv entwickeln sich bei einem solchen<br />

Ereignis die Telefonate zwischen dem Dezernat<br />

Schifffahrt bei der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>und</strong> dem Sachbereich<br />

3 im WSA Minden. Die reibungslose Verständigung<br />

zwischen beiden Stellen hat sich auch hier wieder wie<br />

in ähnlichen Situationen bewährt. Im Verlaufe des<br />

Tages spitzt sich die Lage des Kutters zu. Das Sinken<br />

droht unmittelbar. Der Eigentümer ist bislang nicht<br />

ermittelt bzw. aktiviert worden. Auch im Hinblick auf<br />

die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Garanten<br />

bei dessen Untätigbleiben hinsichtlich einer offensichtlich<br />

drohenden Gewässerverunreinigung wird nun<br />

beschlossen, dass eine Sicherung des Kutters erfolgen<br />

solle. Eine entsprechende Fotodokumentation des<br />

Zustands des Schiffes vor der Sicherung <strong>und</strong> danach<br />

erfolgt noch vor Ort. Die Kosten einer Sicherungsmaßnahme<br />

hat in solchen Fällen der Eigentümer aufgr<strong>und</strong><br />

seiner bei ihm verbleibenden rechtlichen Verantwortlichkeit<br />

nach der zivilrechtlichen „Geschäftsführung<br />

ohne Auftrag“ zu tragen. Auch der Nachmittag dieses<br />

Freitages bleibt interessant: Die <strong>Wasser</strong>schutzpolizei<br />

Yasmin Sadeghi<br />

(WSP) ist vor Ort zugegen. Nachdem die Bedingungen<br />

am Schiff hinsichtlich der Verbringungsmöglichkeiten<br />

untersucht worden sind, wird entschieden, dass der<br />

Kutter durch ein WSV-Arbeitsschiff in Begleitung eines<br />

WSP-Bootes in den nahe gelegenen Betriebshafen<br />

des Außenbezirks Minden verholt <strong>und</strong> dort gesichert<br />

werden soll. Die Gefahr eines Auseinanderbrechens des<br />

Kutters während der Überführungsfahrt wird erheblich<br />

geringer eingeschätzt als bei einer aufwendigeren<br />

<strong>und</strong> erst um einiges später erfolgenden Bergung<br />

mithilfe eines Kranes. Ein Verbleiben des Kutters im<br />

Hafen Rusbend direkt neben der Fahrrinne bei einem<br />

unmittelbar drohenden Versinken <strong>und</strong> der dadurch<br />

entstehenden Behinderung des dort verlaufenden<br />

Schiffsverkehrs ist aufgr<strong>und</strong> der hieraus entstehenden<br />

Gefahren unmöglich. Auch das Auseinanderbrechen<br />

des Kutters mit der Folge auslaufenden Öls ist bei der<br />

Einschätzung der Gefahrenlage mit zu berücksichtigen.<br />

Nun meldet sich der Eigentümer. Zuerst will er<br />

eine Bergungs�rma �� mit Kran beauftragen.<br />

Kurze Zeit<br />

später weigert er sich, überhaupt noch irgendwie tätig<br />

zu werden. Sein Kutter befände sich in der Zwangsvollstreckung.<br />

Er dürfe nicht mehr darüber verfügen. Die<br />

Überführungsfahrt in den sicheren Betriebshafen soll<br />

an demselben Freitagabend statt�nden. � Denn durch<br />

die Lage des Betriebshafens als Molenhafen ist weder<br />

ein Abtreiben des Kutters in das Fahrwasser zu befürchten<br />

noch ist das Drohen einer Gewässerverunreinigung<br />

nicht mehr beherrschbar.<br />

Am Montag darauf in der <strong>WSD</strong> dann die Frage aller im<br />

Schifffahrtsdezernat: Hat es geklappt mit der Überführung?<br />

Jedenfalls blieb ein entsprechender Notruf<br />

am Wochenende über das Schifffahrtstelefon aus. Der<br />

Kutter liegt nun sicher im Betriebshafen.<br />

Die jetzt gewonnene Zeit soll genutzt werden, um<br />

die Verfügungsverhältnisse über das Schiff zu klären<br />

<strong>und</strong> den Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigen<br />

dazu zu bewegen, den Kutter endgültig zu<br />

bergen. Ein Anruf beim zuständigen Vollstreckungsgericht<br />

in Bremerhaven ergibt Erstaunliches: Wegen

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