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Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...

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An dieser Stelle muss allerdings auch erwähnt werden,<br />

dass die Zusammenarbeit zwischen der <strong>WSD</strong>/WSÄ, den<br />

Ländern <strong>und</strong> der FGG Weser immer sehr sachlich <strong>und</strong><br />

unter den gegebenen Randbedingungen trotz allem<br />

zielführend erfolgte <strong>und</strong> nach wie vor erfolgt.<br />

Sonderfall Kanäle<br />

Im Rahmen der Umsetzung der WRRL müssen auch<br />

die künstlichen <strong>Wasser</strong>körper MLK, ESK sowie die Stichkanäle<br />

mit in die Betrachtung einbezogen werden.<br />

Auch für die Kanäle gilt, dass zunächst die Länder für<br />

die Umsetzung der WRRL zuständig sind.<br />

Um das weitere Vorgehen abzustimmen fand am<br />

10.06.<strong>2008</strong> in der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> eine länderübergreifende<br />

Besprechung statt. Es bestand Einvernehmen darüber,<br />

dass die Möglichkeiten zur Verbesserung des Gewässerzustands<br />

sehr begrenzt sind. Insbesondere in den ausgebauten<br />

Kanalstrecken wurden bereits planfestgestellte<br />

Ausgleich- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen realisiert, so<br />

dass von einem vergleichsweise guten Zustand ausgegangen<br />

werden kann.<br />

Zuständigkeiten<br />

Wie bereits ausgeführt, liegt die Umsetzung der WRRL<br />

im Verantwortungsbereich der Länder. Die WSV ist als<br />

Eigentümer der B<strong>und</strong>eswasserstraßen als eine von vielen<br />

Betroffenen in den Umsetzungsprozess eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Bezüglich der Erstellung der Bewirtschaftungspläne<br />

<strong>und</strong> der Maßnahmenprogramme besteht hierüber<br />

Einvernehmen zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern. Im Hinblick<br />

auf die spätere Umsetzung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen an B<strong>und</strong>eswasserstraßen – insbesondere<br />

die Finanzierung – gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen.<br />

Die Länder sind der Auffassung, dass dem<br />

B<strong>und</strong> – <strong>und</strong> damit der WSV – eine besondere Eigentümerverp�ichtung<br />

�<br />

zukommt.<br />

<strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />

37<br />

Diese soll darin bestehen, dass die Länder zwar die<br />

formalen Voraussetzungen gemäß WRRL schaffen, die<br />

konkrete Umsetzung <strong>und</strong> insbesondere die Finanzierung<br />

von Maßnahmen zur Erreichung eines guten<br />

Zustands – wie auch immer dieser de�niert �� sein mag –<br />

in den Verantwortungsbereich der WSV fällt.<br />

Im Zuge der Ressortabstimmungen zum Umweltgesetzbuch<br />

hat sich das BMVBS nunmehr erstmals mit<br />

Erlass vom 01.12.<strong>2008</strong> zur wasserwirtschaftlichen<br />

Eigentümerunterhaltung bekannt. Hierunter fällt<br />

die Erhaltung des Gewässerbettes <strong>und</strong> des <strong>Wasser</strong>ab-<br />

� �usses. Maßnahmen,<br />

die allein die Reinhaltung des<br />

Gewässers, die Verbesserung der Gewässergüte oder<br />

den Hochwasserschutz betreffen, fallen weiterhin in<br />

die Zuständigkeit der Länder. Diese Position wurde auf<br />

der 136. LAWA-Vollversammlung den Vertretern der<br />

Länder mitgeteilt.<br />

Mit dieser Auffassung wird den Formulierungen im<br />

Entwurf des Umweltgesetzbuches II (UGB II) Rechnung<br />

getragen. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann <strong>und</strong><br />

ob das UGB II in Kraft tritt, gelten bis dahin die Regelungen<br />

des Erlasses vom 11.12.2007 zur ökologischen<br />

Durchgängigkeit.<br />

Auf zwei Regelungen des Erlasses sei an dieser Stelle<br />

noch einmal hingewiesen. Zum einen dürfen bei einer<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Umsetzung von<br />

Maßnahmen auch Faktoren ein� �ießen, die nicht im<br />

direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen.<br />

Das kann eine besondere Nachhaltigkeit von Maßnahmen<br />

betreffen oder eine schnellere Umsetzung von<br />

Maßnahmen beinhalten. Wie <strong>und</strong> ob diese Faktoren in<br />

eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingehen können<br />

ist allerdings vom Einzelfall abhängig. Zum anderen<br />

kann für Maßnahmen durch Dritte eine Kostenaufteilung<br />

entsprechend der Zuständigkeiten durchgeführt<br />

werden.

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