Informationen 2008/2009 - WSD Mitte - Wasser- und ...
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WRRL <strong>und</strong> WSV – ständig im Fluss?<br />
Mit Veröffentlichung vom 22.12.2000 im Amtsblatt<br />
der Europäischen Gemeinschaft ist die „Richtlinie<br />
2000/60/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />
Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für<br />
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der <strong>Wasser</strong>politik“<br />
in Kraft getreten. Hinter diesem imposanten<br />
Titel verbirgt sich die <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie – kurz:<br />
WRRL genannt –, welche die WSV seitdem mehr oder<br />
minder stark beschäftigt.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches Ziel der WRRL ist das Erreichen des<br />
guten Zustandes aller Ober�ächengewässer ��<br />
<strong>und</strong> des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers in der europäischen Gemeinschaft innerhalb<br />
von 15 Jahren.<br />
Für die Umsetzung der WRRL sind auf Gr<strong>und</strong> der<br />
national bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die<br />
B<strong>und</strong>esländer verantwortlich. Bezüglich der Umsetzung<br />
<strong>und</strong> Finanzierung von Maßnahmen an B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
gibt es jedoch unterschiedliche Vorstellungen<br />
zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern. Auf die damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Schwierigkeiten aus Sicht der WSV wird<br />
nachfolgend u.a. eingegangen. Die nachfolgenden<br />
Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf die<br />
Umsetzung der WRRL an B<strong>und</strong>eswasserstraßen.<br />
Zeitlicher Ablauf<br />
Zum besseren Verständnis erfolgt zunächst ein Blick<br />
auf die vorgegebenen Fristen zur rechtlichen <strong>und</strong> materiellen<br />
Umsetzung der WRRL in den Mitgliedsstaaten<br />
der EU.<br />
Bis Ende 2004 wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt.<br />
Auf dieser Basis werden derzeit von den B<strong>und</strong>esländern<br />
die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne sowie<br />
die Maßnahmenprogramme aufgestellt. Auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage wiederum soll dann die Zielerreichung realisiert<br />
werden. Die Entwürfe gingen am 22.12.<strong>2008</strong> in<br />
die Öffentlichkeitsbeteiligung, in deren Zuge auch die<br />
WSV bis zum 22.06.<strong>2009</strong> die Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
hatte. Ende <strong>2009</strong> werden dann die endgültigen<br />
<strong>Informationen</strong> der <strong>WSD</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />
Marcus Meyer<br />
Bewirtschaftungspläne <strong>und</strong> Maßnahmenprogramme<br />
verabschiedet.<br />
Bis Ende 2012 sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
umgesetzt werden, um bis Ende 2015 festzustellen, ob<br />
der ‚gute Zustand’ der Gewässer erreicht worden ist.<br />
35<br />
Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass auf Gr<strong>und</strong> der<br />
zeitlichen Zwänge sowie der erforderlichen Genehmigungsverfahren<br />
nur punktuell Maßnahmen umgesetzt<br />
werden können. Man spricht in diesem Zusammenhang<br />
vom Trittsteinprinzip, wonach in regelmäßigen<br />
Abständen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen<br />
Potenzials umgesetzt werden sollen, von<br />
denen dann eine weitergehende Vernetzung erfolgen<br />
kann. Durch wen die Umsetzung erfolgt <strong>und</strong> vor allem,<br />
wer die Maßnahmen an B<strong>und</strong>eswasserstraßen �nan � -<br />
ziert bleibt abzuwarten.<br />
Vorsorglich hat die EU bereits im Abstand von 6 Jahren<br />
Fristverlängerungen zur Erreichung des ,guten Zustands’<br />
der Gewässer vorgesehen.<br />
Zeitplan zur Umsetzung der WRRL<br />
22.12.2000<br />
Bestandsaufnahme bis 22.12.2004<br />
Aufstellung von Monitoring<br />
programmen<br />
bis 22.12.2006<br />
Bewirtschaftungsplan <strong>und</strong> Maßnahmenprogramme<br />
Vorlage des Entwurfs<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Veröffentlichung<br />
bis 22.12.<strong>2008</strong><br />
bis 22.06.<strong>2009</strong><br />
bis 22.12.<strong>2009</strong><br />
Umsetzung Maßnahmenprogramme bis 22.12.2012<br />
Erreichung ‚Guter Zustand’ bis 22.12.2015<br />
Fristverlängerung für Ziel erreichung bis 22.12.2021 /<br />
22.12.2027