Personalfragebogen geringfügig Beschäftigte

Personalfragebogen geringfügig Beschäftigte Personalfragebogen geringfügig Beschäftigte

13.07.2015 Aufrufe

Personalfragebogenfür geringfügig (Minijob) oder kurzfristig BeschäftigteFirma:Name des MitarbeitersPersonalnummerPersönliche AngabenFamiliennameggf. GeburtsnameVornameStraße und Hausnummerinkl. AnschriftenzusatzPLZ, OrtGeburtsdatumGeschlechtmännlichweiblichVersicherungsnummergem. Sozialvers.AusweisFamilienstandGeburtsort, -land – nur beifehlender Versicherungs-Nr.SchwerbehindertjaneinStaatsangehörigkeitKontonummer(IBAN)Barzahlung Bankleitzahl/Bankbe-zeichnung (BIC)BeschäftigungEintrittsdatumErsteintrittsdatumBetriebsstätteBerufsbezeichnungAusgeübte Tätigkeitohne beruflichenAusbildungsabschlussHöchsterSchulabschlussohne SchulabschlussHaupt-/VolksschulabschlussMittlere Reife/gleichwertiger AbschlussAbitur/FachabiturHöchste BerufsausbildungAnerkannte BerufsausbildungMeister/Techniker/ gleichwertigerFachschulabschlussBachelorDiplom/Magister/ Master/StaatsexamenPromotionUrlaubsanspruch(Kalenderjahr)Wöchentl./Tägl.ArbeitszeitBeschäftigungsverhältnis:Befristet bis:Unbefristet:Arbeitnehmer/in Beamtin/Beamter Schulentlassene/rArbeitnehmer/inElternzeitSozialhilfeempfänger/inHausfrau/Hausmann Selbständige/r Studienbewerber/inArbeitslose/r Schüler/in Student/inWehr-/ZivildienstleistenderSonstige:bei der Agentur für Arbeit arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet: Ja mit Leistungsbezugohne LeistungsbezugNeinStand 01/2013 Seite 1 von 4

<strong>Personalfragebogen</strong>für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig BeschäftigteFirma:Name des MitarbeitersPersonalnummerPersönliche AngabenFamiliennameggf. GeburtsnameVornameStraße und Hausnummerinkl. AnschriftenzusatzPLZ, OrtGeburtsdatumGeschlechtmännlichweiblichVersicherungsnummergem. Sozialvers.AusweisFamilienstandGeburtsort, -land – nur beifehlender Versicherungs-Nr.SchwerbehindertjaneinStaatsangehörigkeitKontonummer(IBAN)Barzahlung Bankleitzahl/Bankbe-zeichnung (BIC)BeschäftigungEintrittsdatumErsteintrittsdatumBetriebsstätteBerufsbezeichnungAusgeübte Tätigkeitohne beruflichenAusbildungsabschlussHöchsterSchulabschlussohne SchulabschlussHaupt-/VolksschulabschlussMittlere Reife/gleichwertiger AbschlussAbitur/FachabiturHöchste BerufsausbildungAnerkannte BerufsausbildungMeister/Techniker/ gleichwertigerFachschulabschlussBachelorDiplom/Magister/ Master/StaatsexamenPromotionUrlaubsanspruch(Kalenderjahr)Wöchentl./Tägl.ArbeitszeitBeschäftigungsverhältnis:Befristet bis:Unbefristet:Arbeitnehmer/in Beamtin/Beamter Schulentlassene/rArbeitnehmer/inElternzeitSozialhilfeempfänger/inHausfrau/Hausmann Selbständige/r Studienbewerber/inArbeitslose/r Schüler/in Student/inWehr-/ZivildienstleistenderSonstige:bei der Agentur für Arbeit arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet: Ja mit Leistungsbezugohne LeistungsbezugNeinStand 01/2013 Seite 1 von 4


<strong>Personalfragebogen</strong>für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig BeschäftigteFirma:Name des MitarbeitersPersonalnummerSteuer Angaben gemäß Lohnsteuerkarte/-bescheinigungAGS/Gemeinde-Nr. Finanzamt-Nr. Identifikationsnr.Steuerklasse/FaktorKinderfreibeträgeKonfessionPauschalierung2% 20%Abwälzung an ArbeitnehmerjaneinSozialversicherungKrankenversicherungGesetzlichPrivatName Krankenkasse/Priv. VersicherungArt der Versicherung Eigene Mitgliedschaft FamilienversicherungEntlohnungBezeichnung Betrag Gültig ab Stundenlohn BetragAngaben zu weiteren Beschäftigungena) Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (450,00-€-Minijobber)Es bestehen derzeit ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnisses bei anderen Arbeitgebern:neinjaBeschäftigungsbeginn Arbeitgeber Art der weiteren Beschäftigunggeringfügig entlohntmit Eigenanteil zur RVohne Eigenanteil zur RVnicht geringfügigentlohntkurzfristig beschäftigtgeringfügig entlohntmit Eigenanteil zur RVohne Eigenanteil zur RVnicht geringfügigentlohntkurzfristig beschäftigtAnmerkung: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 450 €nicht übersteigt. Der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung muss unter bestimmten VoraussetzungenPauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bzw. gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zurRentenversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Befreiung von derVersicherungspflicht in der Rentenversicherung zu beantragen und somit von der Zahlung des Eigenanteils zurRentenversicherung Abstand zu nehmen.Stand 01/2013 Seite 2 von 4


<strong>Personalfragebogen</strong>für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig BeschäftigteFirma:Name des MitarbeitersPersonalnummerSofern neben einer mehr als geringfügig entlohnten (Haupt-)Beschäftigung nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigungausgeübt wird, wird die (Haupt-)Beschäftigung nicht mit der geringfügig entlohnten Beschäftigung zusammengerechnet.In diesen Fällen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Krankenversicherung versicherungsfrei und je nachSachverhalt in der Rentenversicherung versicherungsfrei, versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit.Jede weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist nach denallgemeinen Regeln versicherungs- und beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.Wenn keine mehr als geringfügig entlohnte (Haupt-)Beschäftigung vorliegt, ergibt sich bei Addition derBruttoarbeitsentgelte aus der/den ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung(en) und der von diesem Fragebogen(neuen) geringfügig entlohnten Beschäftigung ein Betrag der regelmäßig 450 € im Monat übersteigt.neinjaAnmerkung: Ergibt die Addition der Bruttoarbeitsentgelte, dass monatlich regelmäßig 450 € nicht überschritten werden,ist der Arbeitnehmer, sofern er von seinem Befreiungsrecht in der Rentenversicherung Gebrauch macht, beitragsfrei inallen Zweigen der Sozialversicherung.für kurzfristig Beschäftigte:Im laufenden Kalenderjahr habe ich bereits eine/mehrere befristete Beschäftigung(en) ausgeübtoder war als Beschäftigungslose(r) arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet (vgl. Anmerkung).neinjaBeginn und Ende der Beschäftigung / Meldung als Arbeits-bzw.Ausbildungssuchende(r)Tatsächliche Arbeitstage indiesem ZeitraumArbeitgeber mitAdresseAnmerkung: Eine kurzfristige – für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfreie – Beschäftigung liegt vor, wenndie Beschäftigung innerhalb eine Kalenderjahres auf zwei Monate ober 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu seinpflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht „berufstätig“ (vgl. hierzu die Erläuterungen ab Seite 4) ausgeübtwird. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr sind zusammenzurechnen.Stand 01/2013 Seite 3 von 4


<strong>Personalfragebogen</strong>für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig BeschäftigteFirma:Name des MitarbeitersPersonalnummerBefreiung von der RentenversicherungspflichtDer Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in dergesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber beantragen. Ein Muster desBefreiungsantrages liegt als Anlage bei. In diesem Fall entrichtet allein der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zurRentenversicherung. Achtung: Damit werden keine vollen Ansprüche aus der Rentenversicherung erworben.Nein, ich möchte mich nicht von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen!Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitgeber trägt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung inHöhe von 15%. Der Arbeitnehmer trägt die Differenz zum vollen Beitragssatz in der Rentenversicherung (2013: 3,90%).Den Arbeitnehmeranteil am Beitrag zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt ab und leitet diesenmit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.Ja, ich beantrage die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung!(Bitte beiliegenden Befreiungsantrag ausfüllen.)Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgabe. Die einmal beantragte Befreiung von der Versicherungspflicht kann nichtrückgängig gemacht werden.Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ichverpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug aufArt, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen.Datum Unterschrift Arbeitnehmer Datum Unterschrift ArbeitgeberDer Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet. Der Arbeitnehmer mussdem Arbeitgeber die dazu erforderlichen Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen (§ 280 SGB IV).Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder legt er die entsprechendenUnterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 111Abs. 1 Nr. 4 SGB IV). Der Fragebogen ist dem jeweiligen Arbeitgeber auszuhändigen. Alle Fragen zur Ausfüllung desFragebogens sind ausschließlich an den jeweiligen Arbeitgeber zu richten.Stand 01/2013 Seite 4 von 4

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