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3/2001 - Gemeinde Bad Kohlgrub

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4Es ist daher dringend erforderlich, den gemeindlichen Planungsvorschlag von den Kosten her „abzuspekken“,um die Hürde der sog. Kostennutzungsberechnung seitens der Obersten Baubehörde beim Innenministeriumnehmen zu können. Durch Staatssekretär Hermann Regensburger wird veranlaßt, dass unserePlanung im Rahmen personeller und finanzieller Möglichkeiten bereits schon jetzt mit eigenem Personalbegleitet und unterstützt wird, obwohl das Vorhaben im neuen Ausbauplan nur in der 2. Dringlichkeit eingestuftist. Der Leiter des Straßenbauamtes Weilheim wurde von Herrn Staatssekretär Regensburger veranlaßt,alsbald mit der <strong>Gemeinde</strong> Kontakt aufzunehmen, um weitere Modalitäten festzulegen. In diesem Zusammenhangwird die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kohlgrub</strong> an externen Planungskosten (z. B. Gutachten) zu beteiligensein. Hierzu sind noch Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rates notwendig. Ziel muss es sein, durch gemeinsameAnstrengungen in engem Kontakt (<strong>Gemeinde</strong>/Straßenbauverwaltung/Politik) bis Ende 2002 eine konsensfähigePlanungsalternative aufzuzeigen.Bei dieser Gelegenheit sei dem CSU-Ortsverband bei der Mithilfe der Terminierung im Maximilianeum gedankt.Geschwindigkeitsbeschränkung „70“ an der östlichen Ortseinfahrt (S 2062) von <strong>Bad</strong> <strong>Kohlgrub</strong>Mit Schreiben vom 07.08.<strong>2001</strong> an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wurde von der <strong>Gemeinde</strong> gefordert,das Zeichen „70 km/h“ an der östlichen Ortseinfahrt wieder aufzustellen. Im Antwortschreiben vom19.09.<strong>2001</strong> des Landratsamtes wurde uns mitgeteilt, dass derzeit keine konkreten Voraussetzungen wieUnfallhäufigkeit, außergewöhnliche Straßenführung oder schlechte Erkennbarkeit vorliegen, die für die Geschwindigkeitsbeschränkungsprechen.Räum- und StreupflichtNach der bestehenden <strong>Gemeinde</strong>verordnung sind die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von bebautenGrundstücken - Vorder- und Hinterlieger - im geschlossenen Ortsbereich verpflichtet, nach jedem Schneefalldie angrenzenden öffentlichen Gehbahnen in ihrer ganzen Länge und Breite auf eigene Kosten von Schneeund Eis freizumachen und in sicherem Zustand freizuhalten. Die Sicherungspflicht gilt für die Zeit von 7.00Uhr bis 20.00 Uhr an Werktagen und von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Bei Schnee- undEisglätte sind die Gehbahnen ausgiebig zu bestreuen, bis die Glätte beseitigt ist. Wer seinen Verpflichtungennicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Zudem können die Arbeiten zwangsweiseauf Kosten des Säumigen durchgeführt werden. Bei Schadensfällen ist außerdem mit privatrechtlichen HaftundSchadensersatzansprüchen zu rechnen. Die bezeichnete Verordnung kann in der <strong>Gemeinde</strong> eingesehenwerden.Bei dieser Gelegenheit bitten wir unsere Bürger um Verständnis für die Arbeit der Männer der gemeindlichenSchneeräumung. Die Arbeiten beginnen meistens in den frühen Morgenstunden und dauern je nachWitterung bis hinein in den Abend und die Nachtzeit. Es ist dabei bei bestem Willen nicht zu vermeiden,dass Grundstückszufahrten zugeschoben werden und die Einsatzfahrzeuge nicht überall gleichzeitig seinkönnen. Wir sind jedoch bemüht, unserer Aufgabe gerecht zu werden.Freihaltung des Straßenraumes von AnpflanzungenNach dem Straßen- und Wegegesetz sind Sie verpflichtet, Sträucher und Äste entlang Ihres Grundstückszurückzuschneiden, da diese bei einsetzendem Schneefall noch mehr in die Straße und den Gehweg hineinragen.Bitte schneiden Sie auch zugewachsene Straßenlaternen und Verkehrsschilder aus.Erkennbarkeit von HausnummernMit Schreiben vom 20.08.<strong>2001</strong> hat uns das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen folgendes mitgeteilt: DerRettungsdienst hat sich darüber beklagt, dass wegen schlecht sichtbarer oder fehlender Hausnummernoder Straßennamensschildern wertvolle Zeit verloren geht. Gerade auch im eigenen Interesse bitten wir Sie,wegen der Notwendigkeit und Bedeutung einer raschen und zuverlässigen Orientierung der Rettungsdienste,deutlich sichtbare Hausnummern und Türschilder anzubringen.Forstweg „Geisberg“Der Forstweg am Geisberg wurde als LKW-Weg und Schlepperweg ausgebaut. Es wurden von den veranschlagtenGesamtkosten in Höhe von DM 575.400 bereits DM 543.000 Bauleistungen erbracht, und hierzu2 Raten Anliegerbeiträge eingehoben, die Einhebung einer dritten Rate ist den Beteiligten bereits zugegangen.Die Baumaßnahme ist nur mit staatlichen Zuschüssen finanzierbar und wurde vom Kur- und Verkehrsvereinmit DM 10.000 unterstützt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt hierfür einen einmaligen Zuschuß von DM 25.000 zurVerfügung. Zu dieser Maßnahme ist grundsätzlich festzustellen, daß die <strong>Gemeinde</strong> Bauträger ist. Die <strong>Gemeinde</strong>hat die Interessen der Anlieger zu vertreten.Die Maßnahme ist zwischenzeitlich bis auf Restarbeiten fertiggestellt. Durch die derzeitige Witterung bedingt,kann eine Bauabnahme zur Zeit nicht stattfinden. Bauabnahme und Restarbeiten werden voraussichtlichim Frühjahr 2002 erfolgen. Der Rechtsstreit mit der bauausführenden Firma dürfte noch längere Zeit inAnspruch nehmen.

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