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Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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DIE ZWISCHENPRÜFUNGDie Zwischenprüfungen in den einzelnen Fächern sind bis zum Beginn derVorlesungszeit des fünften Fachsemesters abzulegen; sie brauchen in deneinzelnen Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zu werden. Eine nichtbestandenenPrüfung kann einmal wiederholt werden.Sind die Zwischenprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen nichtspätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemestersabgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die Studierendenhaben das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidetder Zwischenprüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.Voraussetzungen für die Zulassung zur ZwischenprüfungVor Antritt der Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreicheTeilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:vier Übungsscheine in <strong>Mathematik</strong>, davon mindestens drei Übungsscheinezu den Grundvorlesungen Lineare Algebra I und II und Analysis I und II.Ablauf der ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung besteht aus zwei mündlichen Teilprüfungen in denPrüfungsgebieten <strong>Mathematik</strong> I und <strong>Mathematik</strong> II von jeweils etwa30 Minuten Dauer. Die beiden Teilprüfungen sind in der Regel innerhalb von14 Tagen abzulegen.Anforderungen in der PrüfungIn der Teilprüfung <strong>Mathematik</strong> I werden Kenntnisse im Umfang der zweisemestrigenGrundvorlesung Lineare Algebra I und II sowie Kenntnisse imUmfang einer weiterführenden vierstündigen Vorlesung erwartet.In der Teilprüfung <strong>Mathematik</strong> II werden Kenntnisse im Umfang der zweisemestrigenGrundvorlesung Analysis I und II sowie Kenntnisse im Umfangeiner weiterführenden vierstündigen Vorlesung erwartet.Die Prüfungsgebiete der beiden Teilprüfungen dürfen sich nicht überschneiden.HochschulwechselndeFür Hochschulwechselnde gilt: Eine an einer anderen WissenschaftlichenHochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes im gleichen Fach abgelegteakademische Zwischenprüfung wird anerkannt. Fehlende Studien-8

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