Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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abzulegen, die ab Sommersemester 2000 ihr Studium an der UniversitätFreiburg neu aufgenommen oder in einen neuen Studiengang ohne Anrechnungbisheriger Studienleistungen gewechselt haben.Art und Umfang der PrüfungDie Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern desStudienganges abgelegt wird. Sie wird im Haupt- und im Nebenfach in derRegel studienbegleitend durchgeführt, hiervon ausgenommen sind Erweiterungsfächerdes Lehramtstudienganges. Sind die für die Orientierungsprüfungverlangten Leistungsnachweise zugleich Zulassungsvoraussetzung fürdie punktuelle Zwischenprüfung oder Prüfungsleistungen der studienbegleitendenZwischenprüfung, so ist dies in den fachspezifischen Bestimmungenangemerkt („ZP“). In einigen Fächern ist die Orientierungsprüfung mit derobligatorischen Teilnahme an einem Beratungsgespräch verbunden.Zeitpunkt der OrientierungsprüfungDie Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters abzulegen;sie braucht in den einzelnen Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zuwerden.Ist die Orientierungsprüfung in einem Fach einschließlich einer etwaigenWiederholung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters abgelegt,so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die/der Studierendedie Nichtablegung nicht zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Orientierungsprüfungsausschussauf Antrag der/des Studierenden.Wiederholung der PrüfungEine nichtbestandene Orientierungsprüfungsleistung kann einmal wiederholtwerden. In der Regel findet die Wiederholung im nächstfolgenden Semesterstatt. Sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies zulassen, kann dieWiederholung mit Einverständnis der/des Studierenden auch zu einem früherenZeitpunkt erfolgen.Gegenstand der OrientierungsprüfungFür die Orientierungsprüfung sind als Prüfungsleistungen nachzuweisen:Wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen Analysis I oder AnalysisII sowie wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen LineareAlgebra I oder Lineare Algebra II.7

abzulegen, die ab Sommersemester 2000 ihr Studium an der Universität<strong>Freiburg</strong> neu aufgenommen oder in einen neuen Studiengang ohne Anrechnungbisheriger Studienleistungen gewechselt haben.Art und Umfang der PrüfungDie Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern desStudienganges abgelegt wird. Sie wird im Haupt- und im Nebenfach in derRegel studienbegleitend durchgeführt, hiervon ausgenommen sind Erweiterungsfächerdes Lehramtstudienganges. Sind die für die Orientierungsprüfungverlangten Leistungsnachweise zugleich Zulassungsvoraussetzung fürdie punktuelle Zwischenprüfung oder Prüfungsleistungen der studienbegleitendenZwischenprüfung, so ist dies in den fachspezifischen Bestimmungenangemerkt („ZP“). In einigen Fächern ist die Orientierungsprüfung mit derobligatorischen Teilnahme an einem Beratungsgespräch verbunden.Zeitpunkt der OrientierungsprüfungDie Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters abzulegen;sie braucht in den einzelnen Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zuwerden.Ist die Orientierungsprüfung in einem Fach einschließlich einer etwaigenWiederholung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters abgelegt,so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die/der Studierendedie Nichtablegung nicht zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Orientierungsprüfungsausschussauf Antrag der/des Studierenden.Wiederholung der PrüfungEine nichtbestandene Orientierungsprüfungsleistung kann einmal wiederholtwerden. In der Regel findet die Wiederholung im nächstfolgenden Semesterstatt. Sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies zulassen, kann dieWiederholung mit Einverständnis der/des Studierenden auch zu einem früherenZeitpunkt erfolgen.Gegenstand der OrientierungsprüfungFür die Orientierungsprüfung sind als Prüfungsleistungen nachzuweisen:Wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen Analysis I oder AnalysisII sowie wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen LineareAlgebra I oder Lineare Algebra II.7

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