13.07.2015 Aufrufe

Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 20.Juli 1981, zuletzt geändert am 28. Mai 1997 bestanden hat, wird für eine Übergangszeit,die mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Schuljahr 2007/2008 endet,zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung nach den bisherigen Vorschriftenzugelassen. In Ausnahmefällen können abweichende Bestimmungen getroffenwerden(3) Wer ein Schulpraxissemester nach §8 Abs.2 Nr.3 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnungvom 13. März 2001 absolviert und den Vorbereitungsdienst im Januar 2004 begonnenhat, wird nach den bisherigen Vorschriften mit der Maßgabe ausgebildet, dassdas Schulpraxissemester auf das erste Unterrichtshalbjahr des Vorbereitungsdienstesangerechnet wird.(4) Der Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen dieser Verordnung beginnt erstmaligim Januar 2005; §2 Abs.1 Nr.6 (betrifft nur Betriebs- und Sozialpraktikum) findet ab 01.Januar 2006 Anwendung.PromotionPromotionsordnung der Universität <strong>Freiburg</strong> für die Fakultät für <strong>Mathematik</strong> und Physik vom 7.Juli 2003 kann online eingesehen werden:http://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlStudienplanDer Studienplan <strong>Mathematik</strong> für den Staatsexamensstudiengang kann auchim Dekanat eingesehen werden.http://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlDie ZSB bemüht sich, die jeweils gültigen Fassungen der Prüfungs- undStudienordnungen in die Studienganginfos einzuarbeiten. Da sich diesejedoch häufig ändern, kann es vorkommen, dass Sie eine Fassung in denHänden halten, die nicht mehr dem aktuellsten Stand entspricht. Deshalbmöchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Zweifel die jeweilige PrüfungsundStudienordnung verbindlich ist.29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!