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Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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<strong>Mathematik</strong>. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch eine Promotionfür Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademien möglich. NähereInformationen sind im Dekanat erhältlich.Als schriftliche Prüfungsleistung wird eine Dissertation verlangt. Diese mussin Inhalt und Form wissenschaftlichen Kriterien genügen und zu neuen Erkenntnissengelangen; sie liegt in Umfang und Schwierigkeitsgrad erheblichüber dem der wissenschaftlichen Arbeit für das Lehramt an Gymnasien.Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Fachprüfungen in <strong>Mathematik</strong> vonjeweils einer Stunde Dauer.Tätigkeitsfelder und BerufschancenDer Staatsexamensstudiengang ist in erster Linie auf das Berufsziel "Lehramtan Gymnasien" ausgerichtet. Insgesamt gibt es zur Zeit mehr AbsolventInnender Lehramtsstudiengänge, als in den Staatsdienst übernommenwerden können.Das Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasienist jedoch in der Regel auch Voraussetzung für die Aufnahme in denVorbereitungsdienst für den höheren Bibliotheksdienst; für die Aufnahme inden höheren Archivdienst wird das 1. Staatsexamen vorausgesetzt. DiePromotion ist erwünscht, in Baden-Württemberg jedoch nicht Bedingung.Mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien gibt esnicht immer Arbeitsmöglichkeiten in dem gewählten Berufsziel. Es bestehtjedoch immer wieder die Möglichkeit, auch in Abhängigkeit von dem zweitenFach des gewählten Studiengangs, unter anderem im Medienbereich (Presse,Rundfunk, Fernsehen, Film) und im Verlagswesen, vielleicht auch imUmweltschutz, Arbeitsmöglichkeiten zu finden, vorausgesetzt, man hat genügendeigene Initiative und Phantasie.Wer im Bereich des Faches <strong>Mathematik</strong> eine qualifizierte Tätigkeit findenmöchte (wie z.B. in Industrie, Banken, Versicherungen, Verwaltung), solltedas Diplomstudium wählen. Für Tätigkeiten in Forschung und Lehre an derUniversität ist darüber hinaus durch eine Promotion eine gute wissenschaftlicheQualifikation nachzuweisen.23

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