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Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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Die Bewerberinnen und Bewerber wählen aus den zwei bestimmten Teilgebietenmit Zustimmung der Prüfenden drei Prüfungsgebiete aus. Jedes derPrüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft.<strong>Mathematik</strong> als Beifach für dieKünstlerische PrüfungDer Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einemHauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach.Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramtan Gymnasien zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichenSchuldienst eingestellt werden will, kann eines der folgenden Fächer alswissenschaftliches Fach wählen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, E-vangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik,Italienisch, Katholische Theologie, Latein, <strong>Mathematik</strong>, Philosophie/Ethik(nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport.Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindungmit einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächergewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer alsErweiterungsprüfung abzulegen.Das Hauptfach wird an einer Kunstakademie bzw. Musikhochschule studiert.Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches kann gleichzeitig mitdem Hauptfach oder im Anschluss daran an einer benachbarten Universitätaufgenommen werden.Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einerStaatlichen Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschuleabgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifacheswird mit der wissenschaftlichen Prüfung beendet.Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungenim wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Ü-berschrift „<strong>Mathematik</strong> als Erweiterungsfach“ angegebenen Anforderungen.Eine Prüfung mit Haupt- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt,falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. MitBestehen der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat die Bewerberin/derBewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der UnterundMittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit demBestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung fürden Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen.20

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