Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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13.07.2015 Aufrufe

Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Einemehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. DerPrüfungstermin im zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenenFach ein Freiversuch unternommen wird. Die erneute Prüfung nacheinem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der aufdie letzte mündliche Prüfung folgt.Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaligerTeilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zurVerbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündlichePrüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienstist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Einebegonnene Wiederholungsprüfung endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.Die wissenschaftliche ArbeitDie wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberinein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerechtbearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewähltenHauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigtwerden. Das Thema muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß derPrüfungsordnung bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit imBereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaftmuss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einerUnterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten sind nichtzulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung imentsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen, dass vierMonate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik undPhysik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen.Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Inden Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigungder Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet werden.Voraussetzungen für die Zulassung zur WissenschaftlichenPrüfung im HauptfachBei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen fürbeide Hauptfächer vorliegen.Folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium in Mathematiksind vorzulegen:Erfolgreiche Teilnahme an:16

• fünf Übungen, wobei mindestens eine dieser Übungen mit Arbeit amComputer verbunden sein muss (z. B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms),- davon mindestens eine Übung aus dem Hauptstudium aus den folgendenTeilbereichen: Analysis, Geometrie, Algebra oder Zahlentheorie,Stochastik, Angewandte oder Numerische Mathematik oder Informatik,Grundlagen der Mathematik oder mathematische Logik- eine Übung zur Stochastik- eine Übung zur Numerischen Mathematik• einer fachdidaktische Übung (z. B. Schulgeometrie)• einem Proseminar,• einem Hauptseminar• den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien unddes Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums• Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einervergleichbaren sonstigen SchulpraxisIn Absprache mit dem Studiendekan der Mathematischen Fakultät könnenauch Leistungsnachweise aus dem Fach Informatik der Fakultät fürAngewandte Wissenschaften vorgelegt werden. Dabei muss mindestensein Seminarschein (nicht Proseminarschein) aus der MathematischenFakultät vorgelegt werden.Anforderungen in der PrüfungIn der mündlichen Prüfung wird Verständnis für Probleme und Methodenaus drei der folgenden Gebiete (1) bis (6), aufbauend auf der Kenntnis derGrundbegriffe aus Analysis, Linearer Algebra, Algebra und allgemeiner Topologieerwartet:(1) Analysis(2) Geometrie(3) Algebra oder Zahlentheorie(4) Angewandte Numerische Mathematik oder Informatik(5) Stochastik(6) Grundlagen der Mathematik oder mathematische LogikJeweils unter Einbezug mathematikgeschichtlicher Aspekte.Unter den drei aus (1) bis (6) gewählten Teilbereichen muss mindestenseiner der Teilbereiche (1) bis (3) vertreten sein. Topologie zählt wahlweisezu einem dieser drei Teilbereiche.17

• fünf Übungen, wobei mindestens eine dieser Übungen mit Arbeit amComputer verbunden sein muss (z. B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms),- davon mindestens eine Übung aus dem Hauptstudium aus den folgendenTeilbereichen: Analysis, Geometrie, Algebra oder Zahlentheorie,Stochastik, Angewandte oder Numerische <strong>Mathematik</strong> oder Informatik,Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische Logik- eine Übung zur Stochastik- eine Übung zur Numerischen <strong>Mathematik</strong>• einer fachdidaktische Übung (z. B. Schulgeometrie)• einem Proseminar,• einem Hauptseminar• den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien unddes Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums• Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einervergleichbaren sonstigen SchulpraxisIn Absprache mit dem Studiendekan der Mathematischen Fakultät könnenauch Leistungsnachweise aus dem Fach Informatik der Fakultät fürAngewandte Wissenschaften vorgelegt werden. Dabei muss mindestensein Seminarschein (nicht Proseminarschein) aus der MathematischenFakultät vorgelegt werden.Anforderungen in der PrüfungIn der mündlichen Prüfung wird Verständnis für Probleme und Methodenaus drei der folgenden Gebiete (1) bis (6), aufbauend auf der Kenntnis derGrundbegriffe aus Analysis, Linearer Algebra, Algebra und allgemeiner Topologieerwartet:(1) Analysis(2) Geometrie(3) Algebra oder Zahlentheorie(4) Angewandte Numerische <strong>Mathematik</strong> oder Informatik(5) Stochastik(6) Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische LogikJeweils unter Einbezug mathematikgeschichtlicher Aspekte.Unter den drei aus (1) bis (6) gewählten Teilbereichen muss mindestenseiner der Teilbereiche (1) bis (3) vertreten sein. Topologie zählt wahlweisezu einem dieser drei Teilbereiche.17

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