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Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Einemehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. DerPrüfungstermin im zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenenFach ein Freiversuch unternommen wird. Die erneute Prüfung nacheinem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der aufdie letzte mündliche Prüfung folgt.Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaligerTeilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zurVerbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündlichePrüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienstist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Einebegonnene Wiederholungsprüfung endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.Die wissenschaftliche ArbeitDie wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberinein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerechtbearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewähltenHauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigtwerden. Das Thema muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß derPrüfungsordnung bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit imBereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaftmuss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einerUnterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten sind nichtzulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung imentsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen, dass vierMonate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, <strong>Mathematik</strong> undPhysik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen.Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Inden Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigungder Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet werden.Voraussetzungen für die Zulassung zur WissenschaftlichenPrüfung im HauptfachBei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen fürbeide Hauptfächer vorliegen.Folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium in <strong>Mathematik</strong>sind vorzulegen:Erfolgreiche Teilnahme an:16

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