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Mathematik - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland eigene Prüfungsordnungengelten und sich daher die Fächerkombinationen und inhaltlichen Anforderungenunterscheiden können. Die entsprechenden Vorschriften sind beiden Landeslehrerprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländer zu erfahren.Gegenstand des StudiumsDas Studium bietet eine gründliche mathematische Ausbildung. Es soll zukünftigeLehrerinnen und Lehrer befähigen, die Schulmathematik, die sichim Laufe eines LehrerInnenlebens ja erheblich und nicht vorhersehbar entwickelnkann, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus zu beherrschen.Das Studium der <strong>Mathematik</strong> soll mit mathematischen Denkweisen vertrautmachen und dazu befähigen, mathematische Fragestellungen in Theorieund Praxis zu bearbeiten. Auch für eine kompetente Anwendung mathematischerMethoden auf andere Gebiete ist eine gründliche Kenntnis der mathematischenGrundlagen dieser Methoden Voraussetzung.Die <strong>Mathematik</strong> hat einen großen Einfluss auf Technik und Naturwissenschaften,aber auch auf Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei ihrbei der Fortentwicklung dieser Disziplinen eine wachsende Bedeutung zukommt;insbesondere nimmt sie für die sich zunehmend auffächerndenEinzeldisziplinen eine integrierende Funktion wahr. Verstärkt werden heuteauch mathematische Methoden in Medizin und Psychologie verwendet.Ein erfolgreiches Studium erfordert Leistungsbereitschaft und Interesse ander <strong>Mathematik</strong>. Es kostet in den ersten Semestern viel Zeit und Kraft, sichDenkweise und Begriffsbildungen der <strong>Mathematik</strong> zu eigen zu machen.Spezielle mathematische Vorkenntnisse sind nicht notwendig, jedoch sindgute Schulkenntnisse nützlich. Zur Lektüre der Fachliteratur sind Grundkenntnissein Fremdsprachen, vor allem in Englisch, erforderlich.Bitte beachten Sie unbedingt bereits zu Beginn des Studiums den Studienplanfür das Fach <strong>Mathematik</strong> mit Abschluss Staatsexamen. Den Studienplanfinden Sie unterhttp://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlAufbau und Dauer des StudiumsDas Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: das Grundstudium (1. bis4. Fachsemester) und das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). DieRegelstudienzeit für das Studium des Lehramt an Gymnasien beträgt 10Semester.4


Im Fach <strong>Mathematik</strong> gibt es folgende Lehrveranstaltungen: Vorlesungen,Übungen, Praktika, Proseminare, Seminare und Arbeitsgemeinschaftensowie die Betreuung von Abschlussarbeiten.Vorlesungenführen in die mathematisch-wissenschaftliche Denkweise ein und vermittelneinen Überblick über den Wissensstoff der einzelnen Fachgebiete. Sie gliedernsich in Grundvorlesungen, Kursvorlesungen und Spezialvorlesungen.Übungen oder Praktikawerden begleitend zu den Vorlesungen angeboten. Sie unterstützen diezum Verständnis der Vorlesungen erforderliche intensive selbstständigeAuseinandersetzung mit dem Stoff und finden in möglichst kleinen Gruppenstatt. Es werden Hausaufgaben gestellt, die selbstständig zu lösen und inschriftlicher Form abzugeben sind.In Proseminaren und Seminarensollen sich die Studierenden selbstständig mit einer mathematischen Fragestellungbeschäftigen und darüber einen in der Regel doppelstündigen Vortraghalten.Arbeitsgemeinschaftenhaben verschiedene Aufgaben: Erarbeitung mathematischer Theorien, Behandlungfachdidaktischer Fragen, Einweisung in Probleme von Abschlussarbeiten,Förderung von MitarbeiterInnen und DoktorandInnen. Ähnlich wieSeminare verlangen sie die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden.Die Betreuung der Abschlussarbeiten, die in den einzelnen Studiengängenanzufertigen sind (Diplomarbeit, Wissenschaftliche Arbeit des Staatsexamensstudiengangs,Magisterarbeit und Abschluss-Seminararbeit des Baccalaureus-Studiengangs),erfolgt durch die Universitätslehrenden der MathematischenFakultät, die das Thema der Arbeit vergeben haben.Nähere Einzelheiten können Sie dem Studienplan entnehmen.DAS GRUNDSTUDIUM(1. bis 4. Fachsemester, bis zur Zwischenprüfung)Während des Grundstudiums eignen sich die Studierenden inhaltliche undmethodische Grundkenntnisse an und orientieren sich über den gesamtenStoffbereich durch Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungenund vorlesungsbegleitendes intensives Durcharbeiten des Stoffes in Eigenarbeit.5


abzulegen, die ab Sommersemester 2000 ihr Studium an der Universität<strong>Freiburg</strong> neu aufgenommen oder in einen neuen Studiengang ohne Anrechnungbisheriger Studienleistungen gewechselt haben.Art und Umfang der PrüfungDie Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern desStudienganges abgelegt wird. Sie wird im Haupt- und im Nebenfach in derRegel studienbegleitend durchgeführt, hiervon ausgenommen sind Erweiterungsfächerdes Lehramtstudienganges. Sind die für die Orientierungsprüfungverlangten Leistungsnachweise zugleich Zulassungsvoraussetzung fürdie punktuelle Zwischenprüfung oder Prüfungsleistungen der studienbegleitendenZwischenprüfung, so ist dies in den fachspezifischen Bestimmungenangemerkt („ZP“). In einigen Fächern ist die Orientierungsprüfung mit derobligatorischen Teilnahme an einem Beratungsgespräch verbunden.Zeitpunkt der OrientierungsprüfungDie Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters abzulegen;sie braucht in den einzelnen Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zuwerden.Ist die Orientierungsprüfung in einem Fach einschließlich einer etwaigenWiederholung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters abgelegt,so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die/der Studierendedie Nichtablegung nicht zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Orientierungsprüfungsausschussauf Antrag der/des Studierenden.Wiederholung der PrüfungEine nichtbestandene Orientierungsprüfungsleistung kann einmal wiederholtwerden. In der Regel findet die Wiederholung im nächstfolgenden Semesterstatt. Sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies zulassen, kann dieWiederholung mit Einverständnis der/des Studierenden auch zu einem früherenZeitpunkt erfolgen.Gegenstand der OrientierungsprüfungFür die Orientierungsprüfung sind als Prüfungsleistungen nachzuweisen:Wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen Analysis I oder AnalysisII sowie wahlweise ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen LineareAlgebra I oder Lineare Algebra II.7


DIE ZWISCHENPRÜFUNGDie Zwischenprüfungen in den einzelnen Fächern sind bis zum Beginn derVorlesungszeit des fünften Fachsemesters abzulegen; sie brauchen in deneinzelnen Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zu werden. Eine nichtbestandenenPrüfung kann einmal wiederholt werden.Sind die Zwischenprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen nichtspätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemestersabgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die Studierendenhaben das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidetder Zwischenprüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.Voraussetzungen für die Zulassung zur ZwischenprüfungVor Antritt der Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreicheTeilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:vier Übungsscheine in <strong>Mathematik</strong>, davon mindestens drei Übungsscheinezu den Grundvorlesungen Lineare Algebra I und II und Analysis I und II.Ablauf der ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung besteht aus zwei mündlichen Teilprüfungen in denPrüfungsgebieten <strong>Mathematik</strong> I und <strong>Mathematik</strong> II von jeweils etwa30 Minuten Dauer. Die beiden Teilprüfungen sind in der Regel innerhalb von14 Tagen abzulegen.Anforderungen in der PrüfungIn der Teilprüfung <strong>Mathematik</strong> I werden Kenntnisse im Umfang der zweisemestrigenGrundvorlesung Lineare Algebra I und II sowie Kenntnisse imUmfang einer weiterführenden vierstündigen Vorlesung erwartet.In der Teilprüfung <strong>Mathematik</strong> II werden Kenntnisse im Umfang der zweisemestrigenGrundvorlesung Analysis I und II sowie Kenntnisse im Umfangeiner weiterführenden vierstündigen Vorlesung erwartet.Die Prüfungsgebiete der beiden Teilprüfungen dürfen sich nicht überschneiden.HochschulwechselndeFür Hochschulwechselnde gilt: Eine an einer anderen WissenschaftlichenHochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes im gleichen Fach abgelegteakademische Zwischenprüfung wird anerkannt. Fehlende Studien-8


leistungen müssen im Hinblick auf die Zulassung zur Staatsexamensprüfungnachgeholt werden.Studienleistungen, die in benachbarten Studiengängen erbracht wurden,werden auf Antrag anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wordenist.Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen,die nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (ab SS 2000) ihr Studiumbegonnen haben oder in einen Studiengang ohne Anrechnung bisherigerStudienleistungen wechseln. Bei Wechsel des Hochschulortes und/oderWechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungenist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfungnoch nicht abgelegt worden ist oder nicht als gleichwertig anerkanntworden ist.FachwechselndeDie Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen,die nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (ab SS 2000) ihr Studiumbegonnen haben oder in einen Studiengang ohne Anrechnung bisherigerStudienleistungen wechseln. Bei Wechsel des Hochschulortes und/oderWechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungenist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfungnoch nicht abgelegt worden ist oder nicht als gleichwertig anerkanntworden ist.Für Studierende, die nach dem dritten Fachsemester ein Fach oder einenStudiengang wechseln wollen, kann eine Immatrikulation in diesem Fachnur vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung über die Teilnahmean einer Fachberatung in dem neuen Fach oder Studiengang vorgelegtwird.AuslandsaufenthaltStudienplan und Prüfungsordnung schreiben zwar einen Auslandsaufenthaltnicht zwingend vor; wenn Sie jedoch einen Auslandsaufenthalt planen wollen,ist es günstig, ihn direkt an das Grundstudium anzuschließen.Für das Studium im Ausland werden in begrenztem Umfang verschiedeneStipendienmöglichkeiten angeboten. Ansprechpartner ist das InternationalOffice (Anschrift siehe rückwärtige Umschlagseite). Darüber hinaus vermitteltder Pädagogische Austauschdienst ( Nassestr. 8, 53113 Bonn, (0228) 5 01 -0) Lehrerassistentenstellen, wenn auch vorwiegend für Studierendeeines fremdsprachlichen Lehramtsstudienganges.9


Bitte beachten Sie, dass die inhaltliche und finanzielle Planung des Auslandsaufenthalteseinen Zeitraum von 1–1½ Jahren in Anspruch nehmenkann. Wenden Sie sich bitte deshalb möglichst frühzeitig an das InternationalOffice.DAS HAUPTSTUDIUM(ab dem 5. Fachsemester, nach der Zwischenprüfung)Bedingung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung.Im Hauptstudium bilden die Studierenden ihre Fähigkeiten zuselbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten weiter aus.Eine von vielen Varianten für die Gestaltung des Hauptstudiums in <strong>Mathematik</strong>finden Sie auf der nächsten Seite. Einzelheiten sind dem Studienplanzu entnehmen:http://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlArtSWSLeistungsnachweis5. Semester (WS)Zwei Kursvorlesungen 2V 4+4Übungen dazu Ü 2+2 ScheineEine Spezialvorlesung V 4Eine Veranstaltung über Didaktik Ü 2 ScheinEin Seminar S 2 Schein7. SemesterEine Kursvorlesung V 4Übungen dazu Ü 2 ScheinEin Seminar S 2 Schein8. SemesterEine Spezialvorlesung V 4Ein Seminar oder Arbeitsgemeinschaft S 2 ScheinV = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, SWS = SemesterwochenstundenPädagogische StudienFür alle Bewerber/innen, die nicht Erziehungswissenschaft als Fach wählen,schließt das ordnungsgemäße Lehramtsstudium auch die pädagogischenStudien ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfangvon 28 Semesterwochenstunden haben. Der erfolgreiche Abschlussder Pädagogischen Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.10


Voraussetzungen:1. Teilnahme an- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik;- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die PädagogischePsychologie.2. Erfolgreiche Teilnahme an- zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche:- Schule als Institution,- Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld,- Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen,- Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen.Anforderungen:Überblick über den „Arbeitsplatz Schule“ zur Vorbereitung bzw. Nachbereitungdes Praxissemesters.Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen, die in den Voraussetzungenunter Punkt 2 genannt sind.Ethisch-Philosophisches GrundlagenstudiumDas Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitärenEinrichtungen, die im Bereich Ethik forschen und lehren – z.B. den philosophischenund theologischen Fakultäten –, in Zusammenarbeit mit denFachwissenschaften angeboten. Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungenkönnen in einem der genannten Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombinationender Bewerberin/des Bewerbers, absolviert werden.Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiumsist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.Voraussetzungen:Erfolgreiche Teilnahme an1. einer interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethischphilosophischenGrundfragen mit z.B. folgendem Inhalt:- wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer imGesamtgefüge der wissenschaftlichen Disziplinen,- ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung,11


- grundlegende begriffliche Unterscheidung der Ethik,- bedeutende Theorie der Ethik;2. eine Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen mit z.B.folgendem Inhalt:- ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext derBereichsethiken,- grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandtenEthik,- berufsethische Fragen,- gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs.EPG- relevante Lehrveranstaltungen in Geschichte werden in jedem Semesterausgewiesen.Anforderungen:In den vorab unter Punkt 1 genannten Lehrveranstaltungen erworbeneKenntnis ethisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischenBearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen unddaraus sich ergebendes Verständnis der angewandten Ethik bzw. Berufsethiken.In den vorab unter Punkt 2 genannten Lehrveranstaltungen erworbene Argumentations-und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethischeAspekte in den Fächern und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischerFragestellungen.Die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium sind spätestens zum Beginn der Prüfungim zweiten Fach vorzulegen.Das PraxissemesterEine wesentliche Neuerung der Neuordnung der baden-württembergischenLehrerausbildung im höheren Dienst ist ein obligatorisches Praxissemester,das die Studierenden im Laufe des Studiums (in der Regel direkt nach derZwischenprüfung) absolvieren müssen und das Voraussetzung für die Zulassungzum Vorbereitungsdienst sein wird, der sich damit um ein halbesJahr verkürzen wird. Das Praxissemester soll Orientierung über die Eignungfür den Lehrerberuf geben und den Berufsbezug im Studium für die spätereArbeit als Lehrer oder Lehrerin stärken.12


Folgende Tätigkeits- und Erfahrungsfelder erwarten die Praktikantin/denPraktikanten:1. Die Teilnahme am Schulleben, insbesondere- die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigeneUnterrichtsversuche),- die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Konferenzen,Elternabende etc.,- die Teilnahme an Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden(Schulfeiern, Sporttage, Landschulheime etc.),- das Kennenlernen der Schulpartner (Wirtschaft, andere Schularten,Jugendeinrichtungen etc.).2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- undBetreuungsveranstaltungen des Ausbildungslehrers/der Ausbildungslehrerinund der Schule.3. Die Führung eines Berichtshefts zum Praxissemester und die Erstellungeines Abschlussberichts, die Folgendes enthalten sollen:- eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge,- die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer/innen miteiner Dokumentation über ihre Erledigung,- eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche,- die Reflexion über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis.Alle Tätigkeiten werden mit dem Ausbildungslehrer/der Ausbildungslehrerinan der Schule abgestimmt.Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ihr Studium nach dem 30.September 2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen habenoder aufnehmen werden, absolvieren für die Dauer von 13 Wochen entwederim Block oder in modularer Form an einem Gymnasium ihrer Wahl einPraxissemester (für diese Studierenden entfällt das verpflichtende vierwöchigeSchulpraktikum).13


Die BlockformDas Praxissemester wird im Regelfall im Block absolviert, da ein zusammenhängendesPraxissemester die beste Möglichkeit für einen Einblick indie Schulpraxis bietet. In diesem Fall beginnt das Praxissemester im Septemberzum Schuljahresanfang und dauert 13 Wochen bis Weihnachten.Die modulare FormWem es nicht möglich ist, das Praxissemester im Block zu absolvieren,kann die modulare Form mit zwei Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen.Beide Formen des Praxissemesters sind in Ablauf, Struktur und inhaltlicherBegleitung völlig identisch.Modul 1 (6 Wochen): vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginndes Wintersemesters.Modul 2 (7Wochen): zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februarbis Mitte April.Modul 2 folgt immer auf Modul 1 und findet an derselben Schule bei derselbenAusbildungslehrkraft statt.Bei beiden Formen werden die Praktikantinnen und Praktikanten von erfahrenenAusbildungslehrkräften betreut. Die schulische Praxis wird an denStudienseminaren durch Veranstaltungen zu Pädagogik, Psychologie undFachdidaktik begleitet. Das Praxissemester wird erstmals im Herbst 2002angeboten. Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt immer im Frühjahrzum Termin im Herbst, d.h. erstmals im Frühjahr 2002 für Herbst 2002.Die Anmeldung erfolgt über das Internet www.praxissemester.kultus.bw.dezu den jeweils angegebenen Terminen.Studierenden (besonders der modernen Fremdsprachen), die einen Teilihres Studiums z.B. als assistant teacher im Ausland verbringen, kann dieseSchulpraxis im Ausland als Praxissemester anerkannt werden. Es solltenjedoch die Seminarveranstaltungen zum Praxissemester besucht werden,da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Studierende anbaden-württembergischen Hochschulen können das Praxissemester nichtan Schulen anderer Bundesländer absolvieren.14


Die Wissenschaftliche Prüfung(1. Staatsexamen)Das Lehramtsstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung in den jeweiligenStudienfächern abgeschlossen. Die Wissenschaftliche Prüfung bestehtjeweils aus einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie im ersten Hauptfachzusätzlich aus der wissenschaftlichen Arbeit. Wer die WissenschaftlichePrüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfungnicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für die WissenschaftlichePrüfung für das Lehramt an Gymnasien erloschen; dies giltauch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.Die Prüfungen finden zweimal jährlich jeweils im April und Oktober statt.Zeitpunkt der PrüfungBis Ende des 10. Semesters kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächernsowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinanderfolgende Termine aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss dermündlichen Prüfung im jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftlichePrüfungsteile im Fach gefordert, können auch diese in aufeinanderfolgenden Terminen abgelegt werden, wenn die mündliche Prüfung im selbenPrüfungstermin mit der zweiten schriftlichen Prüfung abgelegt wird.Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die Wissenschaftliche Prüfungin allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt.Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmalwiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruchfür die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasienerloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.Freiversuch und NotenverbesserungWird die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächernicht bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen(Freiversuch), wenn an der schriftlichen Prüfung im erstenHauptfach spätestens im 9. Semester teilgenommen sowie die Prüfung imzweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen und die WissenschaftlicheArbeit spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach(außer wenn bei den Fächern Biologie, Chemie, Geographie oder Physikdie Arbeit auf Antrag nach der mündlichen Prüfung angefertigt wird)fertig gestellt und dem Prüfungsamt vorgelegt wurde.15


Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Einemehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. DerPrüfungstermin im zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenenFach ein Freiversuch unternommen wird. Die erneute Prüfung nacheinem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der aufdie letzte mündliche Prüfung folgt.Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaligerTeilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zurVerbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündlichePrüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienstist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Einebegonnene Wiederholungsprüfung endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.Die wissenschaftliche ArbeitDie wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberinein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerechtbearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewähltenHauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigtwerden. Das Thema muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß derPrüfungsordnung bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit imBereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaftmuss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einerUnterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten sind nichtzulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung imentsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen, dass vierMonate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, <strong>Mathematik</strong> undPhysik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen.Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Inden Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigungder Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet werden.Voraussetzungen für die Zulassung zur WissenschaftlichenPrüfung im HauptfachBei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen fürbeide Hauptfächer vorliegen.Folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium in <strong>Mathematik</strong>sind vorzulegen:Erfolgreiche Teilnahme an:16


• fünf Übungen, wobei mindestens eine dieser Übungen mit Arbeit amComputer verbunden sein muss (z. B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms),- davon mindestens eine Übung aus dem Hauptstudium aus den folgendenTeilbereichen: Analysis, Geometrie, Algebra oder Zahlentheorie,Stochastik, Angewandte oder Numerische <strong>Mathematik</strong> oder Informatik,Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische Logik- eine Übung zur Stochastik- eine Übung zur Numerischen <strong>Mathematik</strong>• einer fachdidaktische Übung (z. B. Schulgeometrie)• einem Proseminar,• einem Hauptseminar• den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien unddes Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums• Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einervergleichbaren sonstigen SchulpraxisIn Absprache mit dem Studiendekan der Mathematischen Fakultät könnenauch Leistungsnachweise aus dem Fach Informatik der Fakultät fürAngewandte Wissenschaften vorgelegt werden. Dabei muss mindestensein Seminarschein (nicht Proseminarschein) aus der MathematischenFakultät vorgelegt werden.Anforderungen in der PrüfungIn der mündlichen Prüfung wird Verständnis für Probleme und Methodenaus drei der folgenden Gebiete (1) bis (6), aufbauend auf der Kenntnis derGrundbegriffe aus Analysis, Linearer Algebra, Algebra und allgemeiner Topologieerwartet:(1) Analysis(2) Geometrie(3) Algebra oder Zahlentheorie(4) Angewandte Numerische <strong>Mathematik</strong> oder Informatik(5) Stochastik(6) Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische LogikJeweils unter Einbezug mathematikgeschichtlicher Aspekte.Unter den drei aus (1) bis (6) gewählten Teilbereichen muss mindestenseiner der Teilbereiche (1) bis (3) vertreten sein. Topologie zählt wahlweisezu einem dieser drei Teilbereiche.17


Gefordert werden ferner Kenntnisse in einem Vertiefungsgebiet, das mitZustimmung der Prüfer gewählt wurde.Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigsten wissenschaftlichen Hilfsmittel,einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internets wird vorausgesetzt.Durchführung der PrüfungDie mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten und erstreckt sich auf dieoben genannten Anforderungen. Die Bewerberinnen und Bewerber wählenaus den drei bestimmten Teilgebieten mit Zustimmung der Prüfenden vierPrüfungsgebiete aus, darunter das Vertiefungsgebiet. Jedes der Prüfungsgebietewird etwa 15 Minuten geprüft.Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit bleibenaußer Betracht.<strong>Mathematik</strong> als ErweiterungsfachDer Studiengang Lehramt an Gymnasien sieht die Möglichkeit vor, über diePrüfung in den beiden Hauptfächern hinaus Erweiterungsprüfungen abzulegen.Das Studium im Erweiterungsfach kann sowohl vor als auch nach demAblegen der Wissenschaftlichen Prüfung aufgenommen werden. Eine Erweiterungsprüfungkann frühestens zum Termin der WissenschaftlichenPrüfung im zweiten Hauptfach oder auch nach Bestehen der WissenschaftlichenPrüfung abgelegt werden.<strong>Mathematik</strong> kann als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines HauptoderBeifachs studiert werden. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung hatder BewerberInnen die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht inder Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen.Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigungfür den Unterricht in allen Stufen der Gymnasien in diesem Fachnachgewiesen.Die Regelstudienzeit für ein Erweiterungsstudium beträgt unter Hauptfachbedingungenvier Semester, unter Beifachbedingungen drei Semester. ImErweiterungsfach entfallen die Orientierungs- und Zwischenprüfung.Wird <strong>Mathematik</strong> im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so entsprechendie zur Abschlussprüfung geforderten Leistungsnachweise denen imHauptfach.Wird <strong>Mathematik</strong> im Erweiterungsfach als Beifach gewählt, so sind für dieZulassung zur Abschlussprüfung folgende Leistungsnachweise erforderlich:18


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im BeifachErfolgreiche Teilnahme an:• vier Übungen, wobei mindestens eine dieser Übungen mit Arbeit amComputer verbunden sein muss (z.B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms),- davon mindestens eine Übung aus dem Hauptstudium aus den folgendenTeilbereichen: Analysis, Geometrie, Algebra oder Zahlentheorie,Stochastik, Angewandte und oder Numerische <strong>Mathematik</strong> oderInformatik, Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische Logik• eine Übung zur Stochastik oder Numerischen <strong>Mathematik</strong>• einem Proseminar• den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studienund des Ethisch-Philosophischen GrundlagenstudiumsAnforderungen in der PrüfungIn der mündlichen Prüfung wird Verständnis für Probleme und Methodenaus zwei der folgenden Gebiete (1) bis (6), aufbauend auf der Kenntnis derGrundbegriffe aus Analysis, Linearer Algebra, Algebra und allgemeiner Topologieerwartet:(1) Analysis(2) Geometrie(3) Algebra oder Zahlentheorie(4) Angewandte Numerische <strong>Mathematik</strong> oder Informatik(5) Stochastik(7) Grundlagen der <strong>Mathematik</strong> oder mathematische LogikJeweils unter Einbezug mathematikgeschichtlicher Aspekte.Unter den zwei aus (1) bis (6) gewählten Teilbereichen muss mindestenseiner der Teilbereiche (1) bis (3) vertreten sein. Topologie zählt wahlweisezu einem dieser drei Teilbereiche.Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigsten wissenschaftlichen Hilfsmittel,einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internets wird vorausgesetzt.Durchführung der PrüfungEine schriftliche Prüfung findet nicht statt. Die mündliche Prüfung dauertetwa 45 Minuten und erstreckt sich auf die oben genannten Anforderungen.19


Die Bewerberinnen und Bewerber wählen aus den zwei bestimmten Teilgebietenmit Zustimmung der Prüfenden drei Prüfungsgebiete aus. Jedes derPrüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft.<strong>Mathematik</strong> als Beifach für dieKünstlerische PrüfungDer Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einemHauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach.Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramtan Gymnasien zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichenSchuldienst eingestellt werden will, kann eines der folgenden Fächer alswissenschaftliches Fach wählen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, E-vangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik,Italienisch, Katholische Theologie, Latein, <strong>Mathematik</strong>, Philosophie/Ethik(nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport.Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindungmit einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächergewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer alsErweiterungsprüfung abzulegen.Das Hauptfach wird an einer Kunstakademie bzw. Musikhochschule studiert.Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches kann gleichzeitig mitdem Hauptfach oder im Anschluss daran an einer benachbarten Universitätaufgenommen werden.Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einerStaatlichen Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschuleabgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifacheswird mit der wissenschaftlichen Prüfung beendet.Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungenim wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Ü-berschrift „<strong>Mathematik</strong> als Erweiterungsfach“ angegebenen Anforderungen.Eine Prüfung mit Haupt- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt,falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. MitBestehen der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat die Bewerberin/derBewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der UnterundMittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit demBestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung fürden Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen.20


Das Betriebs- oder SozialpraktikumFür Studierende ohne das Fach SportDas Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von denjenigen Studierenden miteiner Fächerkombination ohne das Fach Sport nachzuweisen, die ab 2006zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienstfür das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen.Dieses Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen(Vollzeitbeschäftigung) haben und ist eigenverantwortlich zu organisieren.Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt, so dass dieses bereitsvor oder während des Studiums oder vor dem Vorbereitungsdienstabsolviert werden kann.Für das Sozialpraktikum kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen inFrage, in denen die Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht, wie z.B.Freizeiteinrichtungen, Jugendämter, Heime etc.Auf Antrag können folgende Leistungen als gleichwertig mit dem BetriebsoderSozialpraktikum anerkannt werden:‣ ein Praktikum, das dem Betriebs- und Sozialpraktikum entsprichtund vor dem Studium absolviert wurde,‣ eine abgeschlossene Berufsausbildung,‣ eine Tätigkeit über eine längeren Zeitraum hinweg (mindestens insgesamtsechs Monate) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einergemeinnützigen Einrichtung.Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten oder Tätigkeiten alsFremdsprachenassistent/in können grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkanntwerden.Das VereinspraktikumFür Studierende mit dem Fach SportStudierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet,müssen statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum imUmfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum vondrei bis sechs Monaten absolvieren. In der Regel wird von einer ½-jährigenTätigkeit bei einem Umfang von zwei Stunden pro Woche ausgegangen. Mitungefähr fünf Stunden soll die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessenStruktur Inhalt des Praktikums sein. Das Praktikum kann durchgängig oderin zwei Abschnitten von jeweils drei Monaten Dauer abgeleistet werden. Esist auch möglich, das Vereinspraktikum bis auf drei Monate zu verkürzen,21


wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten werden kann. DasVereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende die gültigeLizenz eines nebenberuflichen Übungsleiters/einer nebenberuflichenÜbungsleiterin A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände nachweist.Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass die/derLizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreuthat. Für die Ableistung des Vereinspraktikums kann ein beliebiger Sportvereinfrei gewählt werden. Das Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldungzur Wissenschaftlichen Prüfung nachzuweisen.Für weitere Fragen zum Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum steht Ihnendas für Ihren Vorbereitungsdienst zuständige Oberschulamt gerne zurVerfügung:Oberschulamt Stuttgart poststelle@osas.kv.bwl.de Tel.: 0711/66 70 - 0Oberschulamt Karlsruhe poststelle@osak.kv.bwl.de Tel.: 0721/926-0Oberschulamt <strong>Freiburg</strong> Poststelle@osaf.kv.bwl.de Tel.: 0761/2825-0Oberschulamt Tübingen poststelle@osat.kv.bwl.de Tel.: 07071/200-0Der VorbereitungsdienstIm Anschluss an das Studium, das mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossenwird, ist ein Vorbereitungsdienst von 1 ½ Jahren zu absolvieren,der der schulpraktischen Ausbildung dient. Die Einstellung erfolgt einmalpro Jahr, und zwar jeweils nach den Sommerferien zu Beginn einesneuen Schuljahres.Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ableistenmöchte, sollte sich rechtzeitig nach den dort geltenden Bestimmungen erkundigen.Es gilt z. Zt. eine Regelung des Kultusministeriums, wonach die Frist, in derder Vorbereitungsdienst angetreten werden muss, vier Jahre beträgt. Wirddiese Frist, die für jedes Fach direkt ab dem Ablegen des ersten Staatexamenseinzeln gerechnet wird, überschritten, so muss sich der Bewerber/dieBewerberin einem Kolloquium unterziehen.Die PromotionVoraussetzung für die Zulassung zur Promotion zum Dr. rer. nat. ist in derRegel ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Fach22


<strong>Mathematik</strong>. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch eine Promotionfür Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademien möglich. NähereInformationen sind im Dekanat erhältlich.Als schriftliche Prüfungsleistung wird eine Dissertation verlangt. Diese mussin Inhalt und Form wissenschaftlichen Kriterien genügen und zu neuen Erkenntnissengelangen; sie liegt in Umfang und Schwierigkeitsgrad erheblichüber dem der wissenschaftlichen Arbeit für das Lehramt an Gymnasien.Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Fachprüfungen in <strong>Mathematik</strong> vonjeweils einer Stunde Dauer.Tätigkeitsfelder und BerufschancenDer Staatsexamensstudiengang ist in erster Linie auf das Berufsziel "Lehramtan Gymnasien" ausgerichtet. Insgesamt gibt es zur Zeit mehr AbsolventInnender Lehramtsstudiengänge, als in den Staatsdienst übernommenwerden können.Das Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasienist jedoch in der Regel auch Voraussetzung für die Aufnahme in denVorbereitungsdienst für den höheren Bibliotheksdienst; für die Aufnahme inden höheren Archivdienst wird das 1. Staatsexamen vorausgesetzt. DiePromotion ist erwünscht, in Baden-Württemberg jedoch nicht Bedingung.Mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien gibt esnicht immer Arbeitsmöglichkeiten in dem gewählten Berufsziel. Es bestehtjedoch immer wieder die Möglichkeit, auch in Abhängigkeit von dem zweitenFach des gewählten Studiengangs, unter anderem im Medienbereich (Presse,Rundfunk, Fernsehen, Film) und im Verlagswesen, vielleicht auch imUmweltschutz, Arbeitsmöglichkeiten zu finden, vorausgesetzt, man hat genügendeigene Initiative und Phantasie.Wer im Bereich des Faches <strong>Mathematik</strong> eine qualifizierte Tätigkeit findenmöchte (wie z.B. in Industrie, Banken, Versicherungen, Verwaltung), solltedas Diplomstudium wählen. Für Tätigkeiten in Forschung und Lehre an derUniversität ist darüber hinaus durch eine Promotion eine gute wissenschaftlicheQualifikation nachzuweisen.23


Einführende LiteraturEinführende Literatur sollte erst nach Rücksprache mit den Fachberaternausgewählt werden.Berufs- und Karriereplaner <strong>Mathematik</strong> 2001, Braunschweig:Vieweg Verlag,2001, 483S.Konferenz der Mathematischen Fachbereiche (KMathF):Studienführer: http://www.mathematik.uni-bielefeld.de/KmathF/studiumBerufs- und FachverbändeDeutsche <strong>Mathematik</strong>er-Vereinigung e.V.- DMVGeschäftsstelle der DMVc/o WIASMohrenstraße 39D – 10117 Berlinhttp://www.mathematik.uni-bielefeld.de/DMVGesellschaft für Angewandte <strong>Mathematik</strong> und Mechanik - GAMMUniversitätsstr. 313053 Regensburghttp://www.uni-regensburg.de/nat_Fak_I/Mennicken/gamm.htmlGesellschaft für <strong>Mathematik</strong>, Ökonomie undOperations Research e.V. - GMÖORWeyertal 86-900931 Köln 4124


ZulassungsvoraussetzungenHochschulreifeTermine und Fristenallgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder "Eignungsprüfungfür den Zugang besonders qualifizierterBerufstätiger zu den Hochschulen und Berufsakademienin Baden-Württemberg".Ein Informationsblatt der Zentralen Studienberatungüber diese Eignungsprüfung ist in der ZSB erhältlichBewerbungsfrist für das Wintersemester 1. Juni – 15. JuliEinschreibefrist nähere Angaben im ZulassungsbescheidVorlesungszeit Wintersemester Mitte Oktober – Mitte FebruarSommersemester Mitte April – Mitte JuliZulassungsverfahrenFür Studienanfängerinnen und StudienanfängerEin Studienbeginn ist an der Universität <strong>Freiburg</strong> nur im Wintersemestermöglich. Es bestehen momentan keine Zulassungsbeschränkungen.Bitte erkundigen Sie sich zu Beginn der Bewerbungszeit nach demaktuellen Stand!Deutsche Studieninteressierte, AusländerInnen und Staatenlose, die einedeutsche Studienberechtigung besitzen (BildungsinländerInnen), sowieStaatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bewerbensich beimStudentensekretariat der Universität <strong>Freiburg</strong>Fahnenbergplatz79085 <strong>Freiburg</strong>Ausländische Bewerberinnen und Bewerber anderer Nationalität und Staatenlose,die nicht BildungsinländerInnen sind, richten ihre Bewerbung an dieFür UniversitätswechselndeAbteilung für AusländerstudiumFahnenbergplatz79085 <strong>Freiburg</strong>Auch für Bewerberinnen und Bewerber ab dem zweiten Fachsemester bestehenmomentan keine Zulassungsbeschränkungen.25


Deutsche Studieninteressierte, AusländerInnen und Staatenlose, die einedeutsche Studienberechtigung besitzen (BildungsinländerInnen), sowieAngehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bewerben sichbeim Studentensekretariat.Ausländische Bewerberinnen und Bewerber anderer Nationalität und Staatenlose,die nicht Bildungsinländer sind, richten ihre Bewerbung an die Abteilungfür Ausländerstudium.StudienfachberatungAllgemeine Beratung Frau Wendula von KlinckowstroemAssistentin des Geschäftsführenden DirektorsMathematisches InstitutEckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, IV. OG, Raum 428 bSprechzeit: Di 10.00 - 12.00 Uhr (07 61) 2 03 – 55 33E-Mail: klinckowstroem@math.uni-freiburg.deTerminvereinbarung für die Beratung von StudienfachwechselndenHerr Prof. Dr. Dieter WolkeVorsitzender der Prüfungsausschlüsse <strong>Mathematik</strong>Eckerstr. 1, Raum 240Tel: (0761) 203-5576E-mail: pruefamt@math.uni-freiburg.deSprechstunde: Mi 10.30-12.00 UhrReine <strong>Mathematik</strong> Frau Dr. Karin HalupczokAbteilung für Reine <strong>Mathematik</strong>Eckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, IV. OG, Raum 418Sprechzeit: Mi 11.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (07 61) 2 03 – 55 98E-Mail:l Karin.Halupczok@math.uni-freiburg.deMathematische Logik Herr Dr. Markus JunkerAbteilung für Mathematische LogikEckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, III. OG, Raum 311Sprechzeit: Do 11.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung (07 61) 2 03 – 56 13E-Mail: markus.junker@math.uni-freiburg.deAngewandte <strong>Mathematik</strong> Herr Dipl.-Math. Robert KlöfkornAbteilung für Angewandte <strong>Mathematik</strong>Hermann-Herder-Str. 10, 79104 <strong>Freiburg</strong>, I. OG, Raum 120Sprechzeiten: Do 11.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung26


Mathematische StochastikPrüfungsberatung (07 61) 2 03 – 56 31E-Mail:l robertk@mathematik.uni-freiburg.deHerr Dipl.-Math. Olaf MunsoniusAbteilung für Mathematische StochastikEckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, II. OG, Raum 228Sprechzeiten: MI 10.00 - 11.00 Uhr (07 61) 2 03-56 72E-Mail: munson@stochastik.uni-freiburg.deHerr Dr. Markus JunkerAbteilung für Mathematische LogikEckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, III OG, Raum 311Sprechzeit: Mi 10.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung (07 61) 2 03 – 56 13E-Mail: markus.junker@math.uni-freiburg.deWeitere HochschuladressenFakultätFakultät für <strong>Mathematik</strong> und PhysikDekanat: Eckerstraße 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, IV. OG, Raum 428a (07 61) 2 03 – 55 34E-mail dekanat@mathphys.uni-freiburg.deWebsite: http://www.mathematik.uni-freiburg.deFakultätsassistentin Frau W. von KlinckowstroemEckerstraße 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, IV. OG, Raum 423Sprechzeiten: Di 10.00 - 12.00 Uhr (07 61) 2 03 – 55 33Frauenbeauftragte Frau Prof. Dr. Britta SchinzelInstitut für Informatik und GesellschaftAbt. I – Modellbildung und soziale Folgen,Friedrichstr. 50, Raum 01014Sprechzeiten: Do 14.00 – 15.00 Uhr (07 61) 2 03 – 49 53E-mail schinzel@modell.iig.uni-freiburg.dePrüfungsämter:Orientierung- und Zwischenprüfung im Fach <strong>Mathematik</strong>Prüfungsamt für Diplom-<strong>Mathematik</strong>erInnenEckerstr. 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>. II. OG, Raum 239Sprechzeiten: Mi 10.00 – 12.00 Uhr (0761) 203 – 55 7627


StaatsexamenPromotionLandeslehrerprüfungsamt beim Ministerium für Kultus, Jugend undSport Baden-Württemberg,Außenstelle beim Oberschulamt <strong>Freiburg</strong>,Eisenbahnstraße 68, 79098 <strong>Freiburg</strong>Sprechzeit: Mo u. Do 14.00 – 15.30 Uhr (07 61) 2825-453Dekanat: Eckerstraße 1, 79104 <strong>Freiburg</strong>, IV. OG, Raum 428aPrüfungsordnungen und StudienplanOrientierungs- und ZwischenprüfungsordnungOrientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität <strong>Freiburg</strong> im Fach <strong>Mathematik</strong>(Lehramtsstudiengang) vom 1. April 2001. Der Rektor hat seine Zustimmung am 27. Juli erteilt.Prüfungsordnung für die Wissenschaftliche PrüfungVerordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt anGymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001, veröffentlicht im GBl. Nr.6vom 22. März 2001, S. 201 ff, letzte Änderung vom 22. Juli 2002, veröffentlich im GBl. vom 20.August 2002, S. 342 ff.Übergangsregelung:Diese Verordnung findet bei der Prüfung der Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für dasLehramt an Gymnasien nach dem 31.03.2001 aufgenommen haben. Der Passus über das Praxissemesterfindet auch bei den Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für das Lehramt anGymnasien nach dem 30.09.2000 aufgenommen haben.Auf Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 01. April 2001 aufgenommenhaben, finden (bis auf die Passage mit dem Praxissemester) die bisherigen Bestimmungennoch sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Anwendung.Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. April 2001 aufgenommenhaben, können auf Antrag nach den Bestimmungen der neuen Verordnung geprüftwerden.Prüfungsordnung für die Künstlerische PrüfungVerordnung des Kultusministeriums über die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt anGymnasien (Künstlerische Prüfungsordnung) vom 13.03.2001, veröffentlicht im GBl. Nr. 6 vom22. März 2001, S. 284 ff, letzte Änderung vom 22. Juli 2002, veröffentlich im GBl. Vom 20. August2002, S. 342 ff.Übergangsregelung wie bei Wissenschaftlicher PrüfungPrüfungsordnung für die Pädagogische PrüfungVerordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfungfür die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004,veröffentlicht im GBl. 2004, Seite 181.Übergangsvorschriften:(1) Wer vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurde,wird nach den bisherigen Vorschriften ausgebildet und geprüft.(2) Wer sein Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 02. Oktober 2000 aufgenommenund die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien nach derVerordnung vom 02. Dezember 1977, zuletzt geändert am 24. Februar 1998 oder die28


Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 20.Juli 1981, zuletzt geändert am 28. Mai 1997 bestanden hat, wird für eine Übergangszeit,die mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Schuljahr 2007/2008 endet,zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung nach den bisherigen Vorschriftenzugelassen. In Ausnahmefällen können abweichende Bestimmungen getroffenwerden(3) Wer ein Schulpraxissemester nach §8 Abs.2 Nr.3 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnungvom 13. März 2001 absolviert und den Vorbereitungsdienst im Januar 2004 begonnenhat, wird nach den bisherigen Vorschriften mit der Maßgabe ausgebildet, dassdas Schulpraxissemester auf das erste Unterrichtshalbjahr des Vorbereitungsdienstesangerechnet wird.(4) Der Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen dieser Verordnung beginnt erstmaligim Januar 2005; §2 Abs.1 Nr.6 (betrifft nur Betriebs- und Sozialpraktikum) findet ab 01.Januar 2006 Anwendung.PromotionPromotionsordnung der Universität <strong>Freiburg</strong> für die Fakultät für <strong>Mathematik</strong> und Physik vom 7.Juli 2003 kann online eingesehen werden:http://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlStudienplanDer Studienplan <strong>Mathematik</strong> für den Staatsexamensstudiengang kann auchim Dekanat eingesehen werden.http://www.math.uni-freiburg.de/lehre/studiengaenge.de.htmlDie ZSB bemüht sich, die jeweils gültigen Fassungen der Prüfungs- undStudienordnungen in die Studienganginfos einzuarbeiten. Da sich diesejedoch häufig ändern, kann es vorkommen, dass Sie eine Fassung in denHänden halten, die nicht mehr dem aktuellsten Stand entspricht. Deshalbmöchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Zweifel die jeweilige PrüfungsundStudienordnung verbindlich ist.29


ImpressumHerausgeberRedaktionProduktion<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>Zentrale Studienberatung (ZSB), Sedanstraße 6, 79085 <strong>Freiburg</strong>Julia Bayer (ZSB)UniversitätsdruckereiStand Oktober 200530


International OfficeZuständigkeitAdresseStudierende der Universität <strong>Freiburg</strong>, die ein oder mehrere Semester an einerausländischen Hochschule studieren wollenInternational Office der Universität <strong>Freiburg</strong>, Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong>Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr; Mittwoch 13.00 – 15.30Uhrbiss (07 61) 2 03 - 43 70; E-mail: international-office@verwaltung.uni-freiburg.deBeratung • Information • Service für Studierendeim Studentenwerk <strong>Freiburg</strong> Schreiberstraße 12 – 16, 79098 <strong>Freiburg</strong>InfoladenAllgemeine Auskunft (07 61) 21 01 - 200Zimmervermittlung (07 61) 21 01 - 204Jobvermittlung (07 61) 21 01 – 325BAFög-Kurzberatung (07 61) 21 01 – 326Sprechzeiten Montag – Freitag 8:00 – 17:00 UhrStudienfinanzierung (Studentendarlehen im letzten Ausbildungsjahr)Sprechzeiten Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr; Donnerstag 13:30 – 16:00 Uhr (07 61) 21 01 – 253SozialberatungZuständigkeitEinzelberatung für Studierende in finanziellen und/oder sozialen Notlagen,für Studierende mit Kindern, für behinderte und chronisch kranke StudierendeSprechzeiten Montag – Mittwoch 9:00 – 12:00 UhrDonnerstag14:00 – 16:00 Uhr (und nach Vereinbarung) (07 61) 21 01 - 2 33Amt für AusbildungsförderungZuständigkeitBeratung in BAföG-Angelegenheiten, Bearbeitung von AnträgenSprechzeiten Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr; Donnerstag 13:30 – 17:00 Uhre-Mail (07 61) 21 01 - 3 26 (07 61) 21 01 - 2 01bafoeg@studentenwerk.uni-freiburg.dePsychotherapeutische BeratungsstelleZuständigkeitBeratung und Kurztherapie bei Arbeits- u. Konzentrationsstörungen, Prüfungsundanderen Ängsten, Rede- und Schreibschwierigkeiten, Gefühlen von Überforderung,Essstörungen, Familien - u. Beziehungsproblemen, Isolation u. Anonymitätim Hochschulalltag.Anmeldung Montag – Freitag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 UhrOffene Sprechstunde Mittwoch 13:00 – 14:00 Uhr; (07 61) 2101 – 26 9


<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>Zentrale StudienberatungSprechzeiten:So erreichen Sie uns:KurzinformationZentrale StudienberatungMo - Do 9:00 – 12:00 Uhr der Universität <strong>Freiburg</strong>Di + Do 14:00 – 16:00 Uhr Sedanstraße 6, 2. OG.79085 <strong>Freiburg</strong> (07 61) 2 03 - 42 46Einzelberatung (07 61) 2 03 – 88 35Mo, Di, Do 9:00 – 11:30 Uhr e-Mail info@zsb.uni-freiburg.deDi + Do 14.00 – 16.00 Uhr Internet www.zsb.uni-freiburg.de

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