13.07.2015 Aufrufe

Wegweiser Solarwirtschaft: PV-Roadmap 2020 - Bundesverband ...

Wegweiser Solarwirtschaft: PV-Roadmap 2020 - Bundesverband ...

Wegweiser Solarwirtschaft: PV-Roadmap 2020 - Bundesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10 | Studie von Roland Berger Strategy Consultants und der Prognos AGFreiflächen bei hohem Selbstverbrauch aufnehmen: Die Flächenkategorien wurdenin der letzten Novellierung ebenfalls angepasst. Freiflächen, mit Ausnahme vonKonversionsflächen, unterliegen nicht der Förderung des EEG. Große Anlagen bietenallerdings ein erhebliches Potenzial, da sie am kostengünstigsten zu installierensind und wesentlich dazu beitragen, die Verbraucher zu entlasten. Somit bedürfensie der niedrigsten Fördersätze. Es sollte darauf hingewirkt werden, Freiflächenbeschränkungenaufzuheben, sofern ein signifikanter Selbstverbrauch mit derAnlage verbunden ist.Verstetigung der Erzeugung fördern: Ein wichtiger Aspekt ist die Verstetigung derErzeugung aus allen erneuerbaren Energiequellen. Einerseits werden regelbareErneuerbare Energien wie beispielsweise Biomasse, Gase oder Wasserkraft unterdem bestehenden System auf der Basis ihrer jährlichen Stromerzeugung gefördert.Infolgedessen produzieren die Anlagen auch dann Strom, wenn möglicherweisekein Bedarf mehr besteht und an der Strombörse bereits geringe oder gar negativeStrompreise zu verzeichnen sind. Andererseits bestehen derzeit kaum Anreize,verschiedene fluktuierende Erneuerbare Energien im Verbund zu betreiben unddie Stromerzeugung dadurch gleichmäßiger zu machen und besser an den Bedarfanzupassen. Deshalb sollten> Optionen zur Förderung der Leistungsbereitstellung detaillierterausgearbeitet und in der nächsten EEG-Novelle berücksichtigt und> ein Kombikraftwerksbonus eingeführt werden, der auch die verstärkteTeilnahme an den Regelenergiemärkten ermöglicht.Darüber hinaus sollte im Bereich der Weiterentwicklung der Förderung undSteuerung des Ausbaus> eine Anpassung der Vermarktungsmechanismen zum Grünstromprivileg vorgenommenwerden, sodass die Direktvermarktung nicht mehr zu stark steigendenStrompreisen bei den übrigen Letztverbrauchern führt; dies kann beispielsweiseüber einen Portfoliofaktor (das heißt einem festgelegten Mindestanteil allerErneuerbaren Energien in der Direktvermarktung), eine Anpassung des 50%-Kriteriums und eine Begrenzung der Umlagebefreiung erreicht werden,> ein Anreiz für dezentrale Speichersysteme geschaffen werden, weil sich mitdezentralen Speichern der Eigenverbrauch erhöhen lässt und gleichzeitig Marktanreizefür Unternehmen geschaffen werden, schneller wettbewerbsfähige,marktfähige Speicher zu entwickeln,> Smart Metering eingeführt werden, da dies zu einer besseren Steuerung vonSelbstverbrauch und Einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen beitragen kann,> die regelbare Leistungsbereitstellung gefördert und ein funktionierender Kapazitätsmarktgeschaffen werden; Betreiber konventioneller Kraftwerke werdennach diesem Systemwandel nicht mehr nur für die Stromerzeugung vergütet,sondern auch nach vorgehaltener Kapazität.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!