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5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

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Um diese drei zentralen Ziele zu erreichen sind folgende Voraussetzungen<br />

notwendig:<br />

A. Organisierte und verbindliche Kommunikation und Kooperation findet<br />

zwischen allen am Erziehungs-<br />

und Bildungsprozess Beteiligten statt<br />

Staatliches Schulamt und Schulträger kooperieren 8 :<br />

volle gegenseitige Information in allen Handlungsbereichen<br />

feste Regeln der Zusammenarbeit werden eingehalten,<br />

Schulverbünde sind definiert und stimmen die Arbeit der Schulen untereinander ab,<br />

<strong>Grundschulen</strong> und Kindertagesstätten arbeiten eng zusammen und koordinieren ihre<br />

Aktivitäten,<br />

Schule und Elternhaus arbeiten zusammen,<br />

Schule und Jugendhilfe (EB, ASD) koordinieren ihre Hilfen,<br />

Schule und Schulsozialarbeit arbeiten nach dem abgestimmten Konzept und evaluieren<br />

ihre Zusammenarbeit,<br />

Schule und offene Jugendarbeit/ Jugendbildungsarbeit (Jugendpflege) stimmen ihre Angebote<br />

frühzeitig miteinander ab,<br />

Schule und Jugendberufshilfe arbeiten im Rahmen eines Netzwerkes eng zusammen,<br />

Schulen unterhalten feste Kooperationen mit Kirchen, Vereinen, Wirtschaft und Verbänden,<br />

"Runde Tische" zu definierten Schwerpunkten sind in der Region verankert,<br />

die Fortbildung aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten wird vernetzt;<br />

berufsübergreifende Teilnahme wird gefördert,<br />

Schule und Kommune pflegen einen engen Austausch, die Schule ist in kommunale Aktivitäten<br />

eingebunden, die Kommune unterstützt die schulische Arbeit vielfältig,<br />

die Infrastruktur der Schulen steht den Ortsgemeinden nach verabredeten Regeln zur Verfügung.<br />

* Die fettgedruckten Voraussetzungen sind bereits weitgehend gegeben und müssten nur noch<br />

festgeschrieben werden<br />

B. Die Verantwortung der Einzelschule für den Schulerfolg aller ihrer Schülerinnen<br />

und Schüler wird gestärkt; dafür wird ihre Selbständigkeit erhöht.<br />

Jede Schule legt selbst fest, wie sie die von der Bildungsverwaltung vorgegebenen Ziele erreichen<br />

wird.<br />

Jede Schule definiert innerhalb ihrer Ressourcen ihren Bedarf bezogen auf Zielgruppen und<br />

Aufgaben.<br />

Zusätzliche Ressourcen werden so gewährt, dass jede Schule die vorgegebenen Ziele mit<br />

möglichst allen Kindern erreichen kann.<br />

Jede Schule legt eigenverantwortlich fest, wie sie ihre Ressourcen (Zeit/ Methoden/ Raum/<br />

Personal...) einsetzt, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.<br />

Die selbständige Schule wird intern und extern evaluiert; die Ergebnisse fließen in die<br />

Weiterentwicklung der Schulen ein.<br />

8<br />

Fettgedruckt sind die Voraussetzungen, die bereits (annähernd) realisiert sind, normal gedruckt deren Realisierung<br />

noch aussteht<br />

11<br />

203<br />

Nun sind die ersten Ziele da, wer setzt sie um?<br />

Regelkreis<br />

Das Regionale Bildungsprogramm ist nicht statisch. Die bislang festgelegten Ziele werden auf ihre<br />

Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls verändert. Hierzu wird langfristig ein Berichtswesen aufgebaut,<br />

welches einerseits die Bildungsbeteiligung reflektiert, andererseits die Maßnahmen zu den<br />

vereinbarten Zielen erläutert und evaluiert. Dies erfolgt in einem beständigen Regelkreislauf:<br />

4.Handlung / Maßnahme<br />

4.Handlung / Maßnahme<br />

1.Bestandsaufnahme<br />

5.=1. 5.=1. Überprüfung der der Daten Daten<br />

3.Handlungsidee<br />

2.Bewertung<br />

Ressourcen<br />

Die Bearbeitung der Ziele kann nur erfolgreich sein, wenn die Umsetzung in die Linienorganisation<br />

der beteiligten Institutionen überführt wird.<br />

Dazu sind, außer den zu Beginn genannten Rahmenbedingungen, mindestens folgende Ressourcen<br />

notwendig:<br />

Beauftragung der beteiligten Personen mit der Umsetzung mit entsprechenden Zeitressourcen<br />

o im Staatlichen Schulamt<br />

o bei dem Schulträger / Jugendhilfeträger<br />

zusätzliche Personalressourcen für Evaluation, Berichtswesen, Organisation von Austausch<br />

und Qualitätssicherung im Umfang einer halben Stelle Verwaltung<br />

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