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5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

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Teil 2 - 2 Förderschulen<br />

Tabelle 3:<br />

Sek I Schulen, die durch die DSEH<br />

versorgt werden<br />

Benötigte Stellen<br />

JGS Gernsheim 1<br />

MNS Riedstadt 1<br />

MBS <strong>Groß</strong> <strong>Gerau</strong> 1<br />

MPS Trebur 1<br />

BvSS Mörfelden Walldorf 1<br />

AFS Raunheim 1<br />

IGS Mainspitze Ginsheim Gustavsburg 1<br />

IGS Kelsterbach 1<br />

Parkschule Rüsselsheim (ab Sj.07/08) 1<br />

Alexander von - Humboldt Schule Rüsselsheim<br />

(ab Sj. 07/08)<br />

1<br />

Friedrich Ebert Schule Rüsselsheim (ab Sj. 07/08) 1<br />

Gerhart Hauptmann Schule Rüsselsheim (Ab Sj.<br />

07/08)<br />

1<br />

S u m m e 12<br />

II. Grundlagen und Strukturen der Kooperation zwischen Schule<br />

und Jugendhilfe:<br />

a) Konzept<br />

Durch die Dezentrale Schule für Erziehungshilfe (DSEH) soll eine integrative und<br />

kooperative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />

und besonderem Förderbedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung gewährleistet<br />

werden: die Förderung ist gekoppelt an die Ressourcen der allgemeinen<br />

Schule. Die betreffenden Kinder und Jugendlichen werden vom Staatlichen<br />

Schulamt nach Feststellung des sonderpädagogischen oder besonderen Förderbedarfs<br />

der DSEH zugewiesen. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf<br />

werden von der DSEH als sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum<br />

beraten und gefördert. Der Beschulungs- und Förderort ist die Regelschule. Auf<br />

diese Weise wird die schulische Versorgung erziehungshilfebedürftiger Schülerinnen<br />

und Schüler im <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> wohnortnah umgesetzt. Der Unterricht erfolgt<br />

nach den Plänen der allgemeinen Schule und unter deren Bedingungen. Der Unterricht<br />

und die Gestaltung der Förderung wird von den schulstandortgebundenen EH<br />

180<br />

- Lehrkräften verantwortlich begleitet (siehe Tabelle 3).<br />

Die DSEH soll außerdem auf der Ebene der schulspezifischen Professionalisierung<br />

im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten und einer Erweiterung der Beratungs-<br />

und Förderkompetenzen der allgemeinen Schule mitwirken.<br />

In seltenen Ausnahmefällen kann es trotzdem möglich und notwendig sein, Schülerinnen<br />

und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus ihrem sozialen<br />

und schulischen Umfeld zu lösen und in einer externen Einrichtung mit angegliederter<br />

Schule unterzubringen.<br />

Dies ist durch Vereinbarungen mit den Trägern der betreffenden Einrichtungen abgesichert<br />

und wir so sichergestellt. Folgende Einrichtungen werden nach Bedarf<br />

von z.Z. 18 Schülerinnen / Schülern durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> belegt: Vincenzhaus<br />

in Hofheim/Ts., Kalmenhof/Max-Kirmsse-Schule, Schillerhain Kirchheimbolanden<br />

sowie weitere Einrichtungen im Umkreis im stationären und teilstationären<br />

Bereich.<br />

Aufgrund der häufig sehr komplexen und multiproblematischen Lebenszusammenhänge,<br />

in denen sich diese Kinder und Jugendliche befinden, ergibt sich die<br />

Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes, der eine institutionalisierte Kooperation<br />

beinhaltet:<br />

b) Kooperation<br />

Alle schulischen und außerschulischen Kräfte arbeiten in enger Kooperation in<br />

Teams zusammen:<br />

Die Kooperation findet auf 3 Ebenen statt:<br />

Planungsteam<br />

Aufgaben: inhaltliche, strukturelle und organisatorische Planung sowie konzeptionelle<br />

Begleitung, Steuerung und Weiterentwicklung der Dezentralen Schule für<br />

Erziehungshilfe.<br />

Mitglieder: je zwei Vertreter des Staatlichen Schulamtes und des Jugendamtes<br />

Entscheidungsteam (erweitertes Planungsteam)<br />

Aufgaben: Entscheidung über die individuelle Förderung und Abstimmung über<br />

den Hilfeplan, den Individuellen Förderplan. Die Feststellung des besonderen und<br />

sonderpädagogischen Förderbedarfs obliegt dem Staatlichen Schulamt.<br />

Mitglieder: je drei Vertreter des Staatlichen Schulamtes (Schulaufsicht) und des<br />

Jugendamtes.<br />

Regionales Beratungsteam<br />

Aufgaben: Fallbezogene Planung und Koordination von schulischen Maßnahmen<br />

und Jugendhilfemaßnahmen; Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für das Ent-

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