5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau
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Teil 2 - 2 Förderschulen<br />
Tabelle 3:<br />
Sek I Schulen, die durch die DSEH<br />
versorgt werden<br />
Benötigte Stellen<br />
JGS Gernsheim 1<br />
MNS Riedstadt 1<br />
MBS <strong>Groß</strong> <strong>Gerau</strong> 1<br />
MPS Trebur 1<br />
BvSS Mörfelden Walldorf 1<br />
AFS Raunheim 1<br />
IGS Mainspitze Ginsheim Gustavsburg 1<br />
IGS Kelsterbach 1<br />
Parkschule Rüsselsheim (ab Sj.07/08) 1<br />
Alexander von - Humboldt Schule Rüsselsheim<br />
(ab Sj. 07/08)<br />
1<br />
Friedrich Ebert Schule Rüsselsheim (ab Sj. 07/08) 1<br />
Gerhart Hauptmann Schule Rüsselsheim (Ab Sj.<br />
07/08)<br />
1<br />
S u m m e 12<br />
II. Grundlagen und Strukturen der Kooperation zwischen Schule<br />
und Jugendhilfe:<br />
a) Konzept<br />
Durch die Dezentrale Schule für Erziehungshilfe (DSEH) soll eine integrative und<br />
kooperative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />
und besonderem Förderbedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung gewährleistet<br />
werden: die Förderung ist gekoppelt an die Ressourcen der allgemeinen<br />
Schule. Die betreffenden Kinder und Jugendlichen werden vom Staatlichen<br />
Schulamt nach Feststellung des sonderpädagogischen oder besonderen Förderbedarfs<br />
der DSEH zugewiesen. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf<br />
werden von der DSEH als sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum<br />
beraten und gefördert. Der Beschulungs- und Förderort ist die Regelschule. Auf<br />
diese Weise wird die schulische Versorgung erziehungshilfebedürftiger Schülerinnen<br />
und Schüler im <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> wohnortnah umgesetzt. Der Unterricht erfolgt<br />
nach den Plänen der allgemeinen Schule und unter deren Bedingungen. Der Unterricht<br />
und die Gestaltung der Förderung wird von den schulstandortgebundenen EH<br />
180<br />
- Lehrkräften verantwortlich begleitet (siehe Tabelle 3).<br />
Die DSEH soll außerdem auf der Ebene der schulspezifischen Professionalisierung<br />
im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten und einer Erweiterung der Beratungs-<br />
und Förderkompetenzen der allgemeinen Schule mitwirken.<br />
In seltenen Ausnahmefällen kann es trotzdem möglich und notwendig sein, Schülerinnen<br />
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus ihrem sozialen<br />
und schulischen Umfeld zu lösen und in einer externen Einrichtung mit angegliederter<br />
Schule unterzubringen.<br />
Dies ist durch Vereinbarungen mit den Trägern der betreffenden Einrichtungen abgesichert<br />
und wir so sichergestellt. Folgende Einrichtungen werden nach Bedarf<br />
von z.Z. 18 Schülerinnen / Schülern durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> belegt: Vincenzhaus<br />
in Hofheim/Ts., Kalmenhof/Max-Kirmsse-Schule, Schillerhain Kirchheimbolanden<br />
sowie weitere Einrichtungen im Umkreis im stationären und teilstationären<br />
Bereich.<br />
Aufgrund der häufig sehr komplexen und multiproblematischen Lebenszusammenhänge,<br />
in denen sich diese Kinder und Jugendliche befinden, ergibt sich die<br />
Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes, der eine institutionalisierte Kooperation<br />
beinhaltet:<br />
b) Kooperation<br />
Alle schulischen und außerschulischen Kräfte arbeiten in enger Kooperation in<br />
Teams zusammen:<br />
Die Kooperation findet auf 3 Ebenen statt:<br />
Planungsteam<br />
Aufgaben: inhaltliche, strukturelle und organisatorische Planung sowie konzeptionelle<br />
Begleitung, Steuerung und Weiterentwicklung der Dezentralen Schule für<br />
Erziehungshilfe.<br />
Mitglieder: je zwei Vertreter des Staatlichen Schulamtes und des Jugendamtes<br />
Entscheidungsteam (erweitertes Planungsteam)<br />
Aufgaben: Entscheidung über die individuelle Förderung und Abstimmung über<br />
den Hilfeplan, den Individuellen Förderplan. Die Feststellung des besonderen und<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfs obliegt dem Staatlichen Schulamt.<br />
Mitglieder: je drei Vertreter des Staatlichen Schulamtes (Schulaufsicht) und des<br />
Jugendamtes.<br />
Regionales Beratungsteam<br />
Aufgaben: Fallbezogene Planung und Koordination von schulischen Maßnahmen<br />
und Jugendhilfemaßnahmen; Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für das Ent-