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5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

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Schulkindbetreuung<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> hat entsprechend dem Grundsatzbeschluss des <strong>Kreis</strong>tages<br />

vom 19.6.2000 die vom Land zugewiesenen jährlichen Zuschüsse (138.048,84 )<br />

zur Einrichtung und zum Betrieb von Betreuungsangeboten an die Städte und Gemeinden<br />

weiter geleitet. Der Zuschussbetrag des Landes wird mit dem gleichen<br />

Beschluss von Seiten des <strong>Kreis</strong>es verdoppelt. Darüber hinaus stellt der <strong>Kreis</strong> den<br />

Schulen Räume zur Verfügung, die räumliche Gewährleistung des Unterrichts besitzt<br />

Vorrang (ebenfalls Beschluss vom 19.6.2000).<br />

In der Regel werden für zweizügige Schulen 1 Raum und für mehrzügige Schulen 2<br />

Räume zur Verfügung gestellt.<br />

Das damit verbundene, vorhandene Raumangebot genügt für eine Betreuung über<br />

die Mittagszeit, ist aber für ein Ganztagsangebot oder für Module die bis in den<br />

späteren Nachmittag hineinreichend, nicht ausreichend.<br />

Der <strong>Kreis</strong> ist somit an allen Standorten bereits mit Geld und räumlichen Ressourcen<br />

in der Schulkindbetreuung beteiligt.<br />

Die Kommunen als Verwalter der Mittel und Träger und/oder Auftraggeber der lokalen<br />

Angebote von Kindertageseinrichtungen haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen<br />

seitens der Finanzierung, der gesetzlichen Erfordernisse und der<br />

Elternwünsche in je lokal zweckmäßiger Weise eingerichtet.<br />

Hierbei sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Einzelne Kommunen verfügten<br />

bereits in der Vergangenheit über Hortangebote oder altersgemischte Gruppen<br />

in Kindergärten, die auch Schulkinder aufnehmen. Je nach örtlicher Lage blieben<br />

diese Angebote erhalten oder wurden mit der Schulkindbetreuung verzahnt.<br />

Die Angebotspalette der Schulkindbetreuung reicht von wenigen Stunden über<br />

Mittag durch einen Elternverein, bis hin zu ausgefeilten Stundenmodulen bis in<br />

den späten Nachmittag. Sie werden sowohl durch Vereine als auch durch den öffentlichen<br />

Träger erbracht. Vereinzelt bestehen auch beide Angebote neben einander.<br />

Ein Problem bei der Schulkindbetreuung ist die Versorgung mit Mittagessen/ Mittagimbiss.<br />

Wenn Kinder länger als bis 13.00 Uhr in der Schule sind, muss (nicht<br />

aus gesetzlichen, wohl aber aus entwicklungsphysiologischen Gründen) für ein<br />

Mittagessen gesorgt werden. In der Regel sind <strong>Grundschulen</strong> nicht mit Küchen ausgestattet,<br />

die eine Essensproduktion vor Ort ermöglichen. Überwiegend wird das<br />

Essen durch einen Caterer angeliefert, in Einzelfällen besuchen die Essenskinder<br />

benachbarte Einrichtungen um dort zu Mittag zu essen.<br />

Schulkindbetreuung und Essen sind zurzeit in allen Kommunen kostenpflichtig<br />

15<br />

und werden in der Regel nach Zeiteinheiten/ Modulen abgerechnet, in der allerdings<br />

bestimmte Kombinationen (Ganztags ohne Mittagessen) nicht möglich sind.<br />

Qualität, Umfang und Kosten variieren von Kommune zu Kommune. Die Spanne<br />

reicht von 0,50 für einen kalten Imbiss bis zu 3,50 für eine warmes Essen mit<br />

Suppe/Nachtisch. Durchschnittlich kostet das Essen 2,75 .<br />

Ziel für die Zukunft soll es sein, auf <strong>Kreis</strong>ebene gemeinsam mit den Schulen und<br />

Kommunen Mindeststandards für die Mittagsversorgung zu definieren. Langfristig<br />

sollen an allen Schulen im <strong>Kreis</strong>gebiet vergleichbare Qualitäts- und Kostenstrukturen<br />

entstehen.<br />

In der Politik muss diskutiert und entschieden werden, ob und in welchem Umfang<br />

und für welche Zielgruppen das Mittagessen für Schüler und Schülerinnen subventioniert<br />

werden soll.<br />

Eltern stehen gelegentlich vor dem Problem der Frühbetreuung. <strong>Grundschulen</strong> mit<br />

einer ausreichenden Anzahl von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften können ihren<br />

Unterricht so gestalten, dass alle Kinder vormittags früh Unterricht haben und das<br />

Betreuungsangebot erst um 11.30 beginnen muss. Kleine Schulen mit Vollzeitlehrkräften<br />

müssen die Stundentafel flexibler gestalten, damit der Pflichtunterricht<br />

abgedeckt werden kann. Wenn die Elternvereine diese Randstunden abdecken,<br />

geht dies zu Lasten des Gesamtbudgets. Sowohl aus Gründen der Zeitökonomie<br />

als auch aus finanziellen Gründen ist dieses Betreuungsmodul aufwendig und für<br />

alle Beteiligten wenig befriedigend.<br />

Insgesamt wird an allen Grundschulstandorten im <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> ein Betreuungsangebot<br />

organisiert.<br />

Im Rahmen der Vorgespräche zum Schulentwicklungsplan mit den Kommunen wurde<br />

deutlich, dass es ein großes Interesse gibt, die verschiedenen Angebotsformen<br />

miteinender zu verzahnen und zu einem Ganzen zu entwickeln.<br />

Die nachfolgende Übersicht erfasst den Umfang des Schulkindbetreuungsangebotes<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Groß</strong>-<strong>Gerau</strong> und die Möglichkeiten für Schulkinder eine Mittagsmahlzeit<br />

zu sich zu nehmen. Alle Hortkinder essen in der Einrichtung zu Mittag, ebenfalls<br />

alle Kinder die verbindlich am Ganztagsangebot in Raunheim teilnehmen. Von<br />

den Kindern in der Schulkindbetreuung essen ca. 2/3 in der Betreuung.<br />

Für ca. 20% aller Grundschulkinder gibt es ein Betreuungsangebot (Schulkindbetreuung<br />

und Hort, die Ganztagsschule ist hier nicht mitgezählt, da hier fakultativ<br />

gewählt werden kann). Ein Mittagessen erhalten 13% aller Grundschulkinder.

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