5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau
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3 Qualitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung<br />
Bildung, Erziehung und Betreuung<br />
Viele der Themen, welche die qualitative Schulentwicklung im Sinne von Gestaltung<br />
des Schulalltages betreffen, gehören in den Zuständigkeitsbereich der inneren<br />
Schulverwaltung und damit des Landes Hessen.<br />
Nicht nur unter fiskalischen, sondern auch unter pädagogischen, bildungs- und<br />
sozialpolitischen Aspekten bieten sich trotzdem erhebliche Gestaltungsaufgaben<br />
und Spielräume für den Schulträger.<br />
In gut ausgestatteten, ansprechend gestalteten Schulen mit angenehmen und förderlichem<br />
Lern- und Arbeitsklima lernt und arbeitet es sich besser. Diese Bedingungen<br />
zu schaffen ist eine wesentliche Auggabe des Schulträgers, der <strong>Kreis</strong> nutzt<br />
hier seine Gestaltungsspielräume und hat erhebliche finanzielle Mittel für die Modernisierung<br />
und den zeitgemäßen Ausbau der Schulen eingesetzt.<br />
Neben diesen Aufgaben berührt den Schulträger die Frage der Schulkindbetreuung,<br />
die Frage der Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten für Schulkinder oder<br />
von Ganztagsschule in verschiedener Hinsicht.<br />
Dem <strong>Kreis</strong> als zuständige Institution für Sozial- und Jugendhilfeplanung muss sehr<br />
daran gelegen sein, möglichst gute Bedingungen für das Aufwachsen junger Menschen<br />
zu schaffen oder zu unterstützen, vor allem aber eine möglichst breite, gelingende<br />
Bildungsteilhabe anzuregen. Die Kinder und Jugendlichen, später dann<br />
die jungen Erwachsenen, bleiben Bürger dieses <strong>Kreis</strong>es, ob ihre Sozialisation nun<br />
gelingt oder nicht. Neben dem Ziel, ein <strong>Kreis</strong> für seine Bürger und Bürgerinnen zu<br />
sein, treibt den <strong>Kreis</strong> somit auch schlichtes fiskalisches Interesse an möglichst umfangreicher<br />
Bildungsteilhabe. Sie senkt die sozialen Folgekosten. Zahlreiche Studien<br />
belegen, dass jedes erfolgreiche Kindergartenjahr, jedes erfolgreiche Schuljahr<br />
als vielfacher Mehrwert in das Gemeinwesen zurückfließt. Besser qualifizierte<br />
Menschen verdienen mehr Geld, zahlen mehr Steuern, sind kürzer arbeitslos und<br />
leichter in der Lage sich selbst zu helfen.<br />
Darüber hinaus ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges gesellschaftliches<br />
Thema, in § 24 KJHG ist dem öffentlichen Träger ein bedarfsgerechter<br />
Ausbau von Angeboten auch für Kinder im Grundschulalter aufgetragen.<br />
Als Schulträger definiert der <strong>Kreis</strong> mit, in welchem Umfang und in welcher Qualität<br />
Räume sowohl für den Unterricht als auch für das Leben an der Schule zur Verfügung<br />
stehen, in welcher Intensität die lokale Kooperation mit weiteren außerschulischen<br />
Partner, wie z.B. den Kommunen und den dort vorhandenen Betreuungs- /<br />
Bildungsangeboten, möglich ist.<br />
Der Bedarf an Ganztagsangeboten an und um Schule wird in Zukunft zunehmen.<br />
Bereits heute steigt die Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Kindergartenbereich,<br />
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für viele dieser Kinder wird von den Eltern auch ein Ganztagsplatz oder ein entsprechendes<br />
Betreuungsangebot an einer Schule erwartet. Während mittlerweile<br />
die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten deutlich ausgebaut ist und die<br />
Berufstätigkeit der Eltern besser ermöglicht, stehen sehr viele Eltern mit dem Schuleintritt<br />
ihres Kindes vor großen Problemen. Der Anteil der Eltern, die noch bis in<br />
die Schulzeit ihrer Kinder hinein auf eine Berufstätigkeit verzichten können (oder<br />
wollen), sinkt.<br />
Betreuung im Schulkindalter (Grundschule)<br />
Die heutige Betreuungslandschaft für Schulkinder ist gekennzeichnet durch ein<br />
häufig unverbundenes Nebeneinander von schulischen Angeboten, Angeboten<br />
der Jugendhilfe und sonstiger Träger.<br />
Es kommen zwei in ihrer Wirkung sehr unterschiedliche Rechtskreise zum tragen,<br />
das SGB VIII mit den Normen der Jugendhilfe und das Hessische Schulgesetz<br />
HSchG §15, welches die Themen Ganztagsschule und Schulkindbetreuung regelt.<br />
Dies schlägt sich auch in den unterschiedlichen Planungslogiken (Jugendhilfeplanung<br />
und Schulentwicklungsplanung, bzw. Bildungsplanung) nieder. Die Kosten<br />
tragen zurzeit in sehr unterschiedlicher Form die Gemeinden, der <strong>Kreis</strong>, das Land<br />
durch das Kultusministerium und das Sozialministerium, Eltern und ggf. Dritte<br />
durch eingeworbene zusätzliche Mittel.<br />
Entsprechend vielfältig, heterogen und in ihrer Qualität sehr unterschiedlich sind<br />
die Formen, in denen zurzeit rund um und in Schule die benötigte Betreuung angeboten<br />
wird:<br />
• vor dem Unterricht<br />
• ab 11.30<br />
• mit und ohne Hausaufgabenbetreuung<br />
• mit und ohne Hausaufgabenhilfe<br />
• mit und ohne warmen Mittagessen/ Mittagsimbiss<br />
• in getakteten Modulen bis 17.00 Uhr<br />
• durch Elternvereine, Fördervereine oder freie Träger<br />
• mit und ohne Fachkräfte<br />
• durch Horte und Kindertagesstätten in der Nähe der Schulen<br />
• durch Hort- und Kindertagestättenangebote auf dem Gelände der Schule<br />
• mit und ohne jugendhilferechtlicher Betriebserlaubnis<br />
• durch Kombinationen oben genannter Bausteine