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5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

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3 Qualitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung<br />

Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

Viele der Themen, welche die qualitative Schulentwicklung im Sinne von Gestaltung<br />

des Schulalltages betreffen, gehören in den Zuständigkeitsbereich der inneren<br />

Schulverwaltung und damit des Landes Hessen.<br />

Nicht nur unter fiskalischen, sondern auch unter pädagogischen, bildungs- und<br />

sozialpolitischen Aspekten bieten sich trotzdem erhebliche Gestaltungsaufgaben<br />

und Spielräume für den Schulträger.<br />

In gut ausgestatteten, ansprechend gestalteten Schulen mit angenehmen und förderlichem<br />

Lern- und Arbeitsklima lernt und arbeitet es sich besser. Diese Bedingungen<br />

zu schaffen ist eine wesentliche Auggabe des Schulträgers, der <strong>Kreis</strong> nutzt<br />

hier seine Gestaltungsspielräume und hat erhebliche finanzielle Mittel für die Modernisierung<br />

und den zeitgemäßen Ausbau der Schulen eingesetzt.<br />

Neben diesen Aufgaben berührt den Schulträger die Frage der Schulkindbetreuung,<br />

die Frage der Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten für Schulkinder oder<br />

von Ganztagsschule in verschiedener Hinsicht.<br />

Dem <strong>Kreis</strong> als zuständige Institution für Sozial- und Jugendhilfeplanung muss sehr<br />

daran gelegen sein, möglichst gute Bedingungen für das Aufwachsen junger Menschen<br />

zu schaffen oder zu unterstützen, vor allem aber eine möglichst breite, gelingende<br />

Bildungsteilhabe anzuregen. Die Kinder und Jugendlichen, später dann<br />

die jungen Erwachsenen, bleiben Bürger dieses <strong>Kreis</strong>es, ob ihre Sozialisation nun<br />

gelingt oder nicht. Neben dem Ziel, ein <strong>Kreis</strong> für seine Bürger und Bürgerinnen zu<br />

sein, treibt den <strong>Kreis</strong> somit auch schlichtes fiskalisches Interesse an möglichst umfangreicher<br />

Bildungsteilhabe. Sie senkt die sozialen Folgekosten. Zahlreiche Studien<br />

belegen, dass jedes erfolgreiche Kindergartenjahr, jedes erfolgreiche Schuljahr<br />

als vielfacher Mehrwert in das Gemeinwesen zurückfließt. Besser qualifizierte<br />

Menschen verdienen mehr Geld, zahlen mehr Steuern, sind kürzer arbeitslos und<br />

leichter in der Lage sich selbst zu helfen.<br />

Darüber hinaus ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges gesellschaftliches<br />

Thema, in § 24 KJHG ist dem öffentlichen Träger ein bedarfsgerechter<br />

Ausbau von Angeboten auch für Kinder im Grundschulalter aufgetragen.<br />

Als Schulträger definiert der <strong>Kreis</strong> mit, in welchem Umfang und in welcher Qualität<br />

Räume sowohl für den Unterricht als auch für das Leben an der Schule zur Verfügung<br />

stehen, in welcher Intensität die lokale Kooperation mit weiteren außerschulischen<br />

Partner, wie z.B. den Kommunen und den dort vorhandenen Betreuungs- /<br />

Bildungsangeboten, möglich ist.<br />

Der Bedarf an Ganztagsangeboten an und um Schule wird in Zukunft zunehmen.<br />

Bereits heute steigt die Nachfrage nach Ganztagsplätzen im Kindergartenbereich,<br />

14<br />

für viele dieser Kinder wird von den Eltern auch ein Ganztagsplatz oder ein entsprechendes<br />

Betreuungsangebot an einer Schule erwartet. Während mittlerweile<br />

die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten deutlich ausgebaut ist und die<br />

Berufstätigkeit der Eltern besser ermöglicht, stehen sehr viele Eltern mit dem Schuleintritt<br />

ihres Kindes vor großen Problemen. Der Anteil der Eltern, die noch bis in<br />

die Schulzeit ihrer Kinder hinein auf eine Berufstätigkeit verzichten können (oder<br />

wollen), sinkt.<br />

Betreuung im Schulkindalter (Grundschule)<br />

Die heutige Betreuungslandschaft für Schulkinder ist gekennzeichnet durch ein<br />

häufig unverbundenes Nebeneinander von schulischen Angeboten, Angeboten<br />

der Jugendhilfe und sonstiger Träger.<br />

Es kommen zwei in ihrer Wirkung sehr unterschiedliche Rechtskreise zum tragen,<br />

das SGB VIII mit den Normen der Jugendhilfe und das Hessische Schulgesetz<br />

HSchG §15, welches die Themen Ganztagsschule und Schulkindbetreuung regelt.<br />

Dies schlägt sich auch in den unterschiedlichen Planungslogiken (Jugendhilfeplanung<br />

und Schulentwicklungsplanung, bzw. Bildungsplanung) nieder. Die Kosten<br />

tragen zurzeit in sehr unterschiedlicher Form die Gemeinden, der <strong>Kreis</strong>, das Land<br />

durch das Kultusministerium und das Sozialministerium, Eltern und ggf. Dritte<br />

durch eingeworbene zusätzliche Mittel.<br />

Entsprechend vielfältig, heterogen und in ihrer Qualität sehr unterschiedlich sind<br />

die Formen, in denen zurzeit rund um und in Schule die benötigte Betreuung angeboten<br />

wird:<br />

• vor dem Unterricht<br />

• ab 11.30<br />

• mit und ohne Hausaufgabenbetreuung<br />

• mit und ohne Hausaufgabenhilfe<br />

• mit und ohne warmen Mittagessen/ Mittagsimbiss<br />

• in getakteten Modulen bis 17.00 Uhr<br />

• durch Elternvereine, Fördervereine oder freie Träger<br />

• mit und ohne Fachkräfte<br />

• durch Horte und Kindertagesstätten in der Nähe der Schulen<br />

• durch Hort- und Kindertagestättenangebote auf dem Gelände der Schule<br />

• mit und ohne jugendhilferechtlicher Betriebserlaubnis<br />

• durch Kombinationen oben genannter Bausteine

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