03.12.2012 Aufrufe

5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

5 Grundschulen - Kreis Groß-Gerau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Beschlüsse<br />

Die Aufstellung eines kommunalen Schulenwicklungsplans ist gemäß §145 Hessisches<br />

Schulgesetz (HSchG) eine Aufgabe des <strong>Kreis</strong>es. Die regionale Schulentwicklungsplanung<br />

soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot<br />

sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im<br />

Rahmend der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist. Weiter heißt<br />

es Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen eines regional<br />

ausgeglichenen Bildungsangebotes im Lande berücksichtigen. Hierfür ist sowohl<br />

eine Abstimmung mit anderen Planungsbereichen in der Gebietskörperschaft<br />

selber, wie z.B. der Jugendhilfeplanung erforderlich, aber auch eine Abstimmung<br />

mit den benachbarten Schulträgern.<br />

Schulentwicklungspläne sind innerhalb von 5 Jahren nach erfolgter Zustimmung<br />

auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und, falls erforderlich,<br />

fortzuschreiben. Sie bedürfen der Zustimmung des Kultusministeriums.<br />

Diese ist zu versagen, wenn der Schulentwicklungsplan den im HSchG genannten<br />

Anforderungen nicht entspricht oder wenn er mit einer zweckmäßigen Schulorganisation<br />

nicht vereinbar ist oder diese einer ordnungsgemäßen Gestaltung des<br />

Unterrichts entgegenstehen. Schulentwicklungspläne können auch in Teilen oder<br />

unter Auflagen genehmigt werden.<br />

Der jetzt anvisierte Planungszeitraum von 2008 bis 2013 umfasst eine Phase, für<br />

die relevante Veränderungen sowohl in der demographischen Entwicklung als<br />

auch weiterer, die Erfordernisse an Schule beeinflussende Veränderungen zu erwarten<br />

sind. Als Beispiel für diese Faktoren sollen an dieser Stelle die Themen<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf , Ganztagsschule, Paradigma der individuellen<br />

Förderung, Anstieg der Zahlen im Bereich der Kinder mit besonderem Förderbedarf<br />

genannt werden.<br />

Mit der verbindlichen Einführung des verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G8)<br />

nach §24 HSchG entfällt zukünftig in der Mittelstufe (SekI) an Gymnasien ein Jahrgang.<br />

Unterricht findet zunehmend am Nachmittag statt. Wenn Jugendliche nun<br />

deutlich mehr Zeit am Ort der Schule verbringen, ist hiefür auch eine entsprechende<br />

Ausstattung an Räumen erforderlich. Die Planung von Mensen, Orten zur Einzelarbeit,<br />

Bibliothek und PC Arbeitsplätze müssen vorhanden sein. Gleichzeitig wird<br />

es in den Jahren 2010 bis 2013 doppelte Jahrgänge an den gymnasialen Oberstufen<br />

geben, da zeitgleich die letzten G9 und die ersten G8 Klassen in der gymnasialen<br />

Oberstufe ankommen. Dies muss im Raumbedarf berücksichtigt werden.<br />

Bestimmend für zukünftige Planungen sind weiterhin die Änderungen des HSchG<br />

vom 29.11.2004 nach dem Dritten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen<br />

Schulen . Hierzu zählen insbesondere die Einführung von Richtwerten in Bezug<br />

12<br />

auf die Klassengröße und die Jahrgangsbreiten, sowie die Mindestzügigkeit nach<br />

§144a HSchG, die bei der Neueinrichtung von Schulen zur Anwendung kommt.<br />

Die Mindest und Höchstzahlen für die Klassengrößen nach der Verordnung vom<br />

3.12.1992 für bestehende Schulen lauten weiterhin:<br />

Klassenmindest-/höchstwerte<br />

(Die Höchstzahl darf um bis zu 3 SchülerInnen überschritten werden)<br />

Schulform Schülermindestzahl Schülerhöchstzahl<br />

Grundschule 13 25<br />

Förderstufe 14 27<br />

Hauptschule 13 25<br />

Realschule 16 30<br />

Gymnasium 16 30<br />

Integrierte Gesamtschule 14 27<br />

Richtwerte<br />

Für bestehende Schulen gilt zukünftig, dass sie nur erhalten bleiben können, wenn<br />

sie die nachfolgenden Richtwerte für Klassengrößen in der SekI und Jahrgangsbreiten<br />

in der SekII im Durchschnitt erreichen.<br />

Sekundarstufe I<br />

Hauptschule 17<br />

Förderstufe 23<br />

Realschule 23<br />

Gymnasium 24<br />

Integrierte Gesamtschule 23<br />

Sekundarstufe II 50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!