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Seminararbeit Schächten Uni FR - VgT

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1. Die Initiative „Tierschutz-Ja!“ vom Tierschutzverband beabsichtigte dasSchutzniveau zu erhöhen und enthielt auch die Beibehaltung des Schächtverbotesauf Gesetzesstufe. 27 Nach der parlamentarischen Behandlungdes Geschäfts wurde diese Initiative zurückgezogen. 282. Die Initiative des <strong>VgT</strong> „gegen das betäubungslose Schächten“ beabsichtigteauch den Import von koscherem bzw. halalem Fleisch zu verbieten. 29Den Initianten gelang es nicht, genügend Unterschriften zu sammeln. 30Das neue TschG wurde am 16. Dezember 2005 vom Parlament angenommenund wird voraussichtlich 2008 zusammen mit der neuen Tierschutzverordnungin Kraft gesetzt. 31 Die Betäubungspflicht beim Schlachten bleibt bestehen. 32III.Religionsrechtliche VorschriftenDas Wort „Schächten“ entstammt dem hebräischen Verb „schachat“ (Substantiv:„Schechtia“), was „schlachten“ bedeutet. Nach heutigem Verständnis beinhaltetdieser Begriff nebst dem jüdischen auch den islamischen Schlachtritus, der aufarabisch „dhabh“ heisst. 331. QuellenUm die aktuellen Probleme verstehen zu können muss man die religionsrechtlichenQuellen des Schächtens und deren Inhalt kennen. 341. 1. Jüdische QuellenIm Pentateuch finden sich mehrere Stellen, in welchen der Konsum von Blut undAas explizit verboten ist. 35 Das Schächtgebot an sich leiten die Juden aus folgendemAusschnitt ab: „Ist aber die Stätte fern von dir, die der Herr, dein Gott,erwählet hat, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse, so schlachte vondeinen Rindern oder Schafen, die dir der Herr gegeben hat, wie ich dir geboten272829303132333435HORANYI, S. 22 ff.; KRAUTHAMMER Schächten nach islamischer Tradition, S. 295;ZRINSKI SANDRA, S. 6 f.BBl. 2006 355.HORANYI, S. 24 f.; KRAUTHAMMER Schächten nach islamischer Tradition, S. 295.BBl. 2003 6513; Horanyi, S. 25.BVET rev. TschG.BVET rev. TschG.HORANYI, S. 6; KRAUTHAMMER SCHÄCHTEN nach islamischer Tradition, S. 289;ANDELSHAUSER, S. 19.HORANYI, S. 99.Vgl. Gen. 1:29, 9:3, 9:4; siehe auch HORANYI, S. 105 f.4

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