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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45168 nach §22 StVZO Anlage 3 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45168</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 3 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55124601 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ PQ 7516HerstellerProLine wheels e.K.HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 9Auflagen undHinweiseSLK 100-142 205/50R16 A11 A02 A04 A05170 100-160 205/55R16 A11 A08 A09 A14e1*95/54*0039*.. 100-160 225/45R16 A12 A46 B03 V16100-160 225/50R16 A12 R03 S01SLK 200 120 205/55R16 A11 A02 A04 A05171e1*2001/116*0262*..120 225/50R16 A12 R03 A08 A09 A14A46 B03 V16S01Vaneo 55-92 195/50R16 K49 K50 M24 T84 T88 A01 A02 A04414 55-92 205/45R16 K49 T83 T87 A05 A08 A09e1*98/14*0185*.., 55-92 215/40R16 K49 K50 T86 A12 A14 A46e1*2001/116*0185*.. 55-92 215/45R16 K46 K49 K50 T85 T86 S03Auflagen und Hinweise138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1380 kg.140 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1400 kg.142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1420 kg.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog <strong>zum</strong> §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Fernersind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeugdurch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45168</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 3 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55124601 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ PQ 7516HerstellerProLine wheels e.K.Seite 5 von 9A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A10Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter angebracht werden.A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A46 Es sind nur schlauchlose Reifen und kurze Gummiventile <strong>nach</strong> DIN 7757-33 GS11,5 ( z.B.Alligator 3301, TR412 oder EHA 544) zulässig.A59A60Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglängeüber 5200 mm).A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:SchwarzVentillänge [mm]: 49BERU Artikel-<strong>Nr</strong>.: 0 535 007 003Alligator Artikel-<strong>Nr</strong>.: 590 387 bzw. 590 388Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A8b Aufgrund fehlender Freigängigkeit <strong>zur</strong> Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungenmit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345 mman Achse 1.B01Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45168</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 3 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55124601 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ PQ 7516HerstellerProLine wheels e.K.Seite 6 von 9Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit Bremsanlageder 24 Ventiler.DBA Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung ausschließlich155/70R15.G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählersinnerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen aufZulässigkeit zu überprüfen.K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang <strong>zum</strong> Kotflügel eineausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang <strong>zum</strong> Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45168</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 3 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55124601 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ PQ 7516HerstellerProLine wheels e.K.Seite 8 von 9T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungenmit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:Vorderachse Hinterachse<strong>Nr</strong>. 1 195/45R16 215/40R16, 225/40R16<strong>Nr</strong>. 2 195/50R16 205/45R16<strong>Nr</strong>. 3 205/45R16 225/40R16<strong>Nr</strong>. 4 205/50R16 225/45R16<strong>Nr</strong>. 5 205/55R16 225/50R16, 245/45R16<strong>Nr</strong>. 6 205/60R16 225/55R16<strong>Nr</strong>. 7 215/40R16 225/40R16, 245/35R16<strong>Nr</strong>. 8 215/50R16 245/45R16<strong>Nr</strong>. 9 215/55R16 235/50R16<strong>Nr</strong>.10 225/40R16 245/35R16, 255/35R16<strong>Nr</strong>.11 225/50R16 245/45R16<strong>Nr</strong>.12 225/55R16 245/50R16<strong>Nr</strong>.13 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelte<strong>nach</strong>sweise.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45168</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 3 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55124601 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ PQ 7516HerstellerProLine wheels e.K.Seite 9 von 9Z14 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung(Sommer).Z15 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung(Sommer).Hinweise <strong>zum</strong> SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2001.Der Nachweis eines QM Systems gemäß <strong>Anlage</strong> XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 26.Oktober 2004Haasis00070964.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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