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Bildung und Teilhabe im Landkreis Havelland - Jobcenter Havelland

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Mittagsverpflegung Klassenfahrten / Ausflüge Kultur, Sport, FreizeitWer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong>eine allgemein- oder berufsbildende Schulebesuchen <strong>und</strong> Kita- <strong>und</strong> Hortkinder.Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eineAusbildungsvergütung erhalten, sind von denLeistungen ausgeschlossen.Welche Leistung wird erbracht?Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die Mittagsverpflegung <strong>im</strong>Regelbedarf von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichenberücksichtigt. Das warme Mittagessen in derVerantwortung der Schule oderTageseinrichtung ist aber oft teurer als einMittagessen zu Hause. Daher werden mitdieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen.Erbracht werden die entstehendenMehraufwendungen für die Teilnahme aneinem warmen Mittagessen.Bitte beachten Sie,dass ein geringer Eigenanteil in Höhevon 1 € pro Mittagessen von Ihnen zuübernehmen ist (Kosten derHaushaltsersparnis).Verpflegung die am Kiosk gekauftwerden kann (z.B. belegte Brötchen)zählt nicht dazu.Wie funktioniert das?Den Zuschuss zur Mittagsverpflegungmüssen Sie für jedes Kind beantragen. Erwird nur erbracht, wenn dieMittagsverpflegung in schulischerVerantwortung oder der Tageseinrichtungangeboten wird.Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessenanmelden, lassen Sie sich einen Belegdarüber geben.Wie werden die Leistungen erbracht?Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oderdie Kosten werden an die entsprechendenAnbieter der Mittagsverpflegung erstattet.Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eineallgemein- oder berufsbildendeSchule besuchen <strong>und</strong> Kinder, die eineKindertageseinrichtung (Kita) besuchen.Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eineAusbildungsvergütung erhalten, sind von denLeistungen ausgeschlossen.Was kann übernommen werden?Übernommen werden die tatsächlichenAufwendungen für eintägige Ausflüge inSchulen <strong>und</strong> Kitas <strong>und</strong> mehrtägigeKlassenfahrten <strong>im</strong> Rahmen derschulrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen.Zu den Kosten gehören nicht dasTaschengeld oder die Ausgaben, die <strong>im</strong>Vorfeld aufgebracht werden (z.B.Sportschuhe, Badezeug).Wie funktioniert das?Die Leistungen für Schulausflüge <strong>und</strong>mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie fürjedes Kind <strong>und</strong> jeden Ausflug gesondertbeantragen.Zu dem Antrag benötigen wir eineBestätigung der Schule bzw. derKindertageseinrichtung über denSchulausflug bzw. die mehrtägigeKlassenfahrt.Wie werden die Leistungen erbracht?Die Kosten werden direkt an die Schule/Kitagezahlt.Wer bekommt diese Leistung?Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bis zur Vollendungdes 18. Lebensjahres.Was bedeutet „Leistung für soziale <strong>und</strong>kulturelle <strong>Teilhabe</strong>“?Mit dieser Leistung soll es Kindern <strong>und</strong>Jugendlichen ermöglicht werden, sich inVereins- <strong>und</strong> Gemeinschaftsstrukturenzu integrieren <strong>und</strong> Kontakt zu Gleichaltrigenaufzubauen. Dafür stehen jedem Kindmonatlich 10 € zur Verfügung, zum Beispielfür● Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport,Spiel, Kultur <strong>und</strong> Gesellschaft(z.B. Fußballverein)● Unterricht in künstlerischen Fächern(z.B. Musikunterricht)● angeleitete Aktivitäten der kulturellen<strong>Bildung</strong>● die Teilnahme an Freizeiten(z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).Wie funktioniert das?Die Leistungen für soziale <strong>und</strong> kulturelle<strong>Teilhabe</strong> müssen Sie für jedes Kindgesondert beantragen.Wie werden die Leistungen erbracht?Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oderdie Kosten werden an die entsprechendenVereine bzw. Organisationen erstattet.<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><strong>im</strong><strong>Landkreis</strong> <strong>Havelland</strong>Bitte beachten Sie:Die folgenden Informationen gebenden aktuellen Informationsstand(28.03.2011) vor Inkrafttreten dergesetzlichen Regelungen wieder.Die Informationen stehen deshalbunter dem Vorbehalt der Änderung.Rechtsansprüche lassen sichhieraus nicht ableiten.


Das <strong>Bildung</strong>spaket Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong>Ab 2011 haben Kinder, Jugendliche <strong>und</strong>junge Erwachsene neben ihrem monatlichenRegelbedarf auch Anspruch auf sogenannteLeistungen für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong> amsozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in derGemeinschaft.Welche Leistungen gibt es?● Mittagessen● Kultur, Sport, Freizeit● Ausflüge● Lernförderung● Schulbedarf● SchülerbeförderungWer bekommt es?Kinder haben einen Anspruch auf das<strong>Bildung</strong>spaket, wenn ihre Eltern● Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld● Sozialhilfe● Wohngeld oder● den Kinderzuschlagbekommen.AntragstellungFür alle Leistungen aus dem <strong>Bildung</strong>spaket(außer für den persönlichen Schulbedarf) istfür jedes Kind ein gesonderter Antragerforderlich.Leistungen werden frühestens ab Beginn desMonats gezahlt, in dem der Antrag gestelltwurde.Die Anträge erhalten Sie be<strong>im</strong>:<strong>Jobcenter</strong> ILZ <strong>Havelland</strong>Waldemardamm 314641 Nauenwww.ilz-havelland.de(alle Anträge zum Download)oder be<strong>im</strong><strong>Landkreis</strong> <strong>Havelland</strong>Platz der Freiheit 114712 Rathenowwww.havelland.deWer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eineallgemein- oder berufsbildende Schulebesuchen.Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler die eineAusbildungsvergütung erhalten, sind von denLeistungen ausgeschlossen.Was gehört zum persönlichenSchulbedarf?Zum persönlichen Schulbedarf gehörenneben der Schultasche <strong>und</strong> dem Sportzeugauch Schreib-, Rechen- <strong>und</strong>Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte,Zirkel, Geodreiecke, Taschenrechner,Radiergummi u.a.Um die Beschaffung der benötigtenSchulausstattung zu Beginn desSchulhalbjahres zu erleichtern, erhaltenSchülerinnen <strong>und</strong> Schüler diese Leistungenzusätzlich zu ihrem Regelbedarf.Wie wird die Leistung erbracht?Ab August 2011 wird jeweils zu Beginn desSchulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetraggezahlt <strong>und</strong> zwar zum 1. August in Höhe von70 € <strong>und</strong> zum 1. Februar in Höhe von 30 €.Bis 2010 wurden jeweils <strong>im</strong> August für dasSchuljahr 100 € in einer Summe gezahlt, sodass die neue Regelung erstmals für dasSchuljahr 2011 / 2012 gilt.Wer in den Monaten Februar <strong>und</strong> AugustLeistungen nach dem Zweiten BuchSozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, bekommtfür seine Kinder diese Leistungenautomatisch.Bitte beachten Sie,da es sich um eine zweckbest<strong>im</strong>mteGeldleistung handelt, kann ein Nachweis überdie Verwendung verlangt werden. Bittebewahren Sie daher die Kassenbelege auf.Auf Verlangen ist ein Nachweis über denSchulbesuch vorzulegen.Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die dienächstgelegene weiterführende Schulebesuchen, auf den Bus oder Zug angewiesensind <strong>und</strong> diese Kosten niemand anderesübern<strong>im</strong>mt.Wie werden die Leistungen erbracht?Die Antragstellung erfolgt <strong>im</strong>Schulverwaltungsamt des <strong>Landkreis</strong>es<strong>Havelland</strong>.Nach der Schülerbeförderungssatzungdes <strong>Landkreis</strong>es <strong>Havelland</strong>, werdenSchüler, die für den SchulwegVerkehrsmittel in Anspruch nehmenmüssen, die Fahrkosten bis auf einenfestgelegten Eigenanteil erstattet.Empfänger von Leistungen nach demZweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch(SGB XII), dem Wohngeldgesetz <strong>und</strong>dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz sind vonder Übernahme eines Eigenanteilsbefreit.Somit werden die für dieSchülerbeförderung erforderlichenAufwendungen für den vorab genanntenPersonenkreis bereits vom <strong>Landkreis</strong><strong>Havelland</strong> übernommen.Wer bekommt diese Leistung?Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong>eine allgemein- oder berufsbildende Schulebesuchen.Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler die eineAusbildungsvergütung erhalten, sind von denLeistungen ausgeschlossen.Welche Leistung wird erbracht?Lernförderung (Nachhilfe) kann in Anspruchgenommen werden, wenn nur dadurch dasLernziel – die Versetzung in die nächsteKlasse – erreicht werden kann <strong>und</strong> es an IhrerSchule sonst keine ausreichendeUnterstützung gibt.Die Lernförderung gilt für ein konkretesAngebot, mehrere Nachhilfest<strong>und</strong>en odereinen ganzen Kurs, je nachdem was dieLehrerin / der Lehrer für notwendig hält.Für das Erreichen einer besserenSchulartenempfehlung (z.B. Übertritt in dasGymnasium) kann keine Lernförderunggewährt werden.Wie funktioniert das?Die Leistungen für Lernförderung müssen Siefür jedes Kind gesondert beantragen.Die Lehrerin / der Lehrer muss bestätigen,dass Ihr Kind ohne Förderung das Lernzielnicht erreicht <strong>und</strong> wie viel zusätzlicheFörderung es braucht – dann bekommt es dieNachhilfe bezahlt.Ein entsprechender Vordruck ist über unserhältlich.Wie werden die Leistungen erbracht?Auf Antrag erhalten Sie einen Gutschein oderdie Kosten werden an die entsprechendenAnbieter der Nachhilfe erstattet.

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