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Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und ...

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Name <strong>und</strong> Vorname des/der KindergeldberechtigtenKindergeld-Nr.FKSteuer-ID des/der KindergeldberechtigtenTelefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.:Erklärung<strong>zu</strong> <strong>einer</strong> <strong>abgeschlossenen</strong><strong>Erstausbildung</strong> <strong>und</strong> Erwerbstätigkeiteines über 18 Jahre alten KindesBeachten Sie bitte die Hinweise <strong>zu</strong>mAusfüllen des Erklärungsvordrucks <strong>und</strong><strong>zu</strong> den erforderlichen Nachweisen.zentraler Thüringer FormularpoolAngaben <strong>zu</strong>m Kind:NameVornameGeburtsdatumSteuer-ID des KindesFamilienstand: ledig seit verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft lebendverwitwet geschieden dauernd getrennt lebendDas Kind wohnt in meinem Haushaltnicht in meinem Haushalt, sondern seitbei/invorübergehend <strong>zu</strong> Ausbildungszwecken seitbei/inHat das Kind eigene Kinder?ja, seitnein1 Hat Ihr Kind bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen?Wenn ja, Ausbildungsende am:Berufsabschluss (Berufsbezeichnung):janein© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHKGFAMKA-018-DE-FL – Vordruck: B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit – KG 5d – Stand: August 20132 Hat Ihr Kind bereits eine Studium abgeschlossen?Wenn ja,Ende des Studiums am:Abschluss im Fach / in den Fächern:Als akademischer Grad wurde verliehen:Nur wenn Sie Frage 1 bzw. Frage 2 mit „ja” beantwortet haben, bitte ausfüllen:3 Übt Ihr Kinda) eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus bzw. wird es dies voraussichtlich tun?b) eine (weitere) Erwerbstätigkeit aus bzw. wird es dies voraussichtlich tun?Wenn Sie a) oder b) mit „ja” beantwortet haben, füllen Sie bitte nachfolgende Tabelle aus(ggf. auf einem gesonderten Blatt). Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.(voraussichtliche) Dauervon – bisArt der TätigkeitBachelorDiplom-MasterDienstherr/ArbeitgeberAnschriftjajajaneinneinneinregelmäßiewöchentliche ArbeitszeitBlatt 1 von 2


3 Außerdem teile ich Folgendes mit:Hinweis nach dem B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz: Die Daten werden aufgr<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m Zweck der §§ 31, 62 bis 78Einkommensteuergesetz <strong>und</strong> der Regelungen der Abgabenordnung bzw. aufgr<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>eskindergeldgesetzes <strong>und</strong> desSozialgesetzbuches erhoben, verarbeitet <strong>und</strong> genutzt.Wir versichern, dass alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht worden sind. Die erforderlichen Nachweise sind beigefügt. Uns istbekannt, dass Veränderungen gegenüber den gemachten Angaben unverzüglich der <strong>zu</strong>ständigen Familienkasse an<strong>zu</strong>zeigensind.DatumDatum© FormLAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbHzentraler Thüringer FormularpoolKGFAMKA-018-DE-FL – Vordruck: B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit – KG 5d – Stand: August 2013Unterschrift der/des BerechtigtenAllgemeine HinweiseUnterschrift des KindesHinweise <strong>zu</strong>r Erklärung <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> <strong>abgeschlossenen</strong> <strong>Erstausbildung</strong><strong>und</strong> Erwerbstätigkeit eines über 18 Jahre alten KindesKindergeld wird für alle Kinder bis <strong>zu</strong>m vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes istmöglich, wenn es1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht <strong>und</strong> bei <strong>einer</strong> Agentur für Arbeitim Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat <strong>und</strong>a) für einen Beruf ausgebildet wird oderb) sich in <strong>einer</strong> Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oderc) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann oderd) einen geregelten Freiwilligendienst leistet oder3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst <strong>zu</strong> unterhalten; Vorausset<strong>zu</strong>ng ist,dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (ohne Altersgrenze).Nach Abschluss <strong>einer</strong> erstmaligen Berufsausbildung <strong>und</strong> eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen der Nummer 2 (a bis d)nur berücksichtigt, wenn das Kind k<strong>einer</strong> (schädlichen) Erwerbstätigkeit nachgeht.Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld muss <strong>zu</strong>rückgezahlt werden.Zu 1 <strong>und</strong> <strong>zu</strong> 2 Angaben <strong>zu</strong>r bisherigen Berufsausbildung / <strong>zu</strong>m bisherigen Studium des KindesEine Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) ist abgeschlossen, wenn sie <strong>zu</strong>r Ausübung eines Berufs befähigt, auch wennsich daran eine darauf aufbauende weitere Ausbildung anschließt.Die Angaben sind auch für Zeiträume vor Vollendung des 18. Lebensjahres <strong>zu</strong> machen.Zu3Angaben <strong>zu</strong>r Erwerbstätigkeit des KindesEin Kind ist erwerbstätig, wenn es <strong>einer</strong> auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatzs<strong>einer</strong> persönlichen Arbeitskraft erfordert. Hieraus folgt, dass der Begriff „Erwerbstätigkeit” durch eine nichtselbständigeTätigkeit, eine land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche, eine gewerbliche <strong>und</strong> eine selbständige Tätigkeit erfüllt werden kann. DieVerwaltung eigenen Vermögens ist demgegenüber keine Erwerbstätigkeit.Bitte weisen Sie die wöchentliche Arbeitszeit anhand geeigneter Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag / Bescheinigung desArbeitgebers) nach.Blatt 2 von 2

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