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23. November 2011 JOINT ASSOCIATIONS COMMITTEE ... - ISDA

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Risiken unter Berücksichtigung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Formulierungvon Risikohinweisen informiert werden. Besonders hervorzuheben sind hierbei Risiken, dienormalerweise nicht mit einem bestimmten Produkt verbunden sind, wie beispielsweise einVerlustrisiko aus dem Verkauf vor Endfälligkeit sowie etwaige wesentliche produktspezifischeRisiken wie Risiken im Zusammenhang mit dem Basiswert, Liquiditäts- und Marktrisiken in Bezugauf das Produkt selbst oder bestimmte steuerrechtliche Aspekte. Die Darstellung vonvergangenheitsbezogenen Informationen soll den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, darf nichtirreführend sein und soll vor allem auf die begrenzte Aussagekraft der verfügbaren Daten hinweisen.3. Gebühren und KostenAnleger sollen über die der Vertriebsstelle für ihre Tätigkeit während der Laufzeit des Produktsgewährten Gebühren, Kosten, Provisionen, Abschläge und sonstigen Beträge informiert werden. Umdie Angemessenheit von Gebühren und sonstigen Anreizen vor dem Hintergrund der lokalenMarktpraxis und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu prüfen, soll die Vertriebsstelle geeigneteinterne Prozesse und Kontrollmechanismen einsetzen, durch die auch geprüft werden soll, inwelchem Ausmaß solche Gebühren und Kosten vor dem Hintergrund der möglichen Auswirkungenauf den Sekundärmarkt der betroffenen strukturierten Produkte offen gelegt werden sollen. 74. Umgang mit potenziellen InteressenkonfliktenDie Vertriebsstelle soll über interne Prozesse und Kontrollmechanismen für den Umgang mitInteressenkonflikten verfügen und Maßnahmen zur Beseitigung, Steuerung oder Offenlegungwesentlicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Vertrieb strukturierter Produkteergreifen. Solche Prozesse sollen, sofern dies erforderlich oder angemessen ist, die rechtzeitige,angemessene und klare Offenlegung von tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonfliktenvorsehen, die bei dem Vertrieb der strukturierten Produkte entstehen oder sich aus derGeschäftstätigkeit ergeben.5. KreditratingsDie Kreditratings von Emittenten oder gegebenenfalls Garantiegebern reflektieren unter Umständennicht die Bewertung der möglichen Anlageperformance des jeweiligen strukturierten Produkts.Trotzdem sollen Kreditratings, soweit sie die Bedingungen des Produkts betreffen, beachtet werden.Werden Kreditratings zur Verfügung gestellt, soll aus den entsprechenden Angaben die Bedeutungdes Ratings hervorgehen. Vertriebsmitarbeiter sollen Kreditratings entsprechend verwenden.6. Prüfung neuer ProdukteVertriebsmitarbeiter sollen die von ihnen vertriebenen Produkte verstehen. Neue strukturierteProdukte, die von der Vertriebsstelle oder einem Dritten als Anbieter oder Emittent entwickeltwurden, soll die Vertriebsstelle einem Produktprüfungs- und -bewertungsverfahren unterwerfen.Dieses Verfahren soll die Art des neuen strukturierten Produkts, die Anleger, für die es bestimmt istund eine Beurteilung, ob das jeweilige Produkt für den Markt, für den es bestimmt ist, geeignet ist,berücksichtigen. Desgleichen soll die Vertriebsstelle ein Verfahren implementieren, in dementschieden wird, was als "neues Produkt" gilt. Es reicht nicht aus, dass die Vertriebsstelle dasErgebnis einer von einem Produktanbieter durchgeführten Prüfung der Geeignetheit derstrukturierten Produkte für einzelne Anleger übernimmt, da die Anleger letztlich Kunden derVertriebsstelle und nicht dieses Produktanbieters sind. Die Vertriebsstelle soll eine unabhängigeBewertung durchführen.7Soweit ein Sekundärmarkt für das Produkt existiert. Siehe Grundsatz Nr. 7.- 13 -

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