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aktuellen Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes

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9Pressemitteilung <strong>des</strong> Landkreises Rhön-GrabfeldFörderung von selbstgenutztem Wohnraum für den Erwerb und Neubau vonEigenheimen und Eigentumswohnungen im Landkreis Rhön-GrabfeldDas Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass in diesem Jahr wiederFördermittel <strong>des</strong> Freistaats Bayern und der Bayerischen Lan<strong>des</strong>bodenkreditanstaltfür den Kauf bzw. Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowieEigentumswohnungen zur Verfügung stehen. Dabei gewinnt der Erwerbbestehender Gebäude und Wohnungen zunehmend an Bedeutung und hatFördervorrang. Beim Kauf von gebrauchten Häusern und Eigentumswohnungenwerden auch die Kosten der notwendigen Modernisierungsmaßnahmen bei derFestsetzung <strong>des</strong> Förderbetrages berücksichtigt. Außerdem wird die Anpassungbestehenden Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B.Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, Einbau eines Treppenliftes) miteinem leistungsfreien Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 € gefördert (zins- undtilgungsfrei; nach 5jähriger Belegungsbindung im Ergebnis ein Zuschuss).Die Förderung <strong>des</strong> selbst genutzten Wohneigentums erfolgt mit einem staatlichenDarlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm zu einem Zinssatz von 0,5% (Zinsfestschreibung 15 Jahre) sowie einem Zuschuss für Haushalte mit Kindernin Höhe von 1.500 € je Kind und/oder einem zinsgünstigen Darlehen aus demBayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit einer Zinsfestschreibung von 10 bzw.15 Jahren.Die Förderung ist u.a. von der Größe der Familie und vom Familieneinkommenabhängig. Zur Finanzierung <strong>des</strong> Objekts muss jedoch – jeweils abhängig von derFamiliensituation - ausreichend Eigenkapital eingesetzt werden.Die Anträge auf Förderung sind vor Abschluss <strong>des</strong> Kaufvertrages bzw. vorBaubeginn zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.Informationen im Internet unter www.wohnen.bayern.de und www.bayernlabo.de.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin imLandratsamt Rhön-Grabfeld, Frau Liane Sell, Zimmer 112 Tel. 09771/94-112e-mail: liane.sell@rhoen-grabfeld.de. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Spörleinstrasse 11, Telefon 09771 94-303 . Telefax09771 94-81 303 www.rhoen-grabfeld.de . ilona.sauer@rhoen-grabfeld.deEcho der Lederhecke 122. <strong>Ausgabe</strong> Juli – September 2013

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