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aktuellen Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes

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30Ausnahme „Hoheitliche Tätigkeiten“Für folgende hoheitliche Aufgaben ist hingegen kein Wettbewerb vorgesehen, d. h.diese dürfen ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerdurchgeführt werden:- Die Führung <strong>des</strong> Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenenSchornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchgeführt wurden,- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigenVergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit derAnlagen, Ausstellung von Feuerstättenbescheiden,- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Lan<strong>des</strong>recht und- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-,Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.Kehr- und Überprüfungsfristen nach der Kehr- und ÜberprüfungsordnungFeste Brennstoffeganzjährig genutzt - 4 x Kehrenwährend der Heizperiode - 3 x KehrenBlockheizkraftwerk - 2 x KehrenHolz- und Pelletheizung mit Messpflicht - 2 x KehrenFlüssige Brennstofferegelmäßig genutzt - 3 x Kehrenmehr als gelegentlich - 2 x Kehrengelegentlich - 1 x KehrenMesspflichtige Anlagen -1 x überprüfenBrennwert, raumluftunabhängig und schwefelarmes Heizöl - alle 2 JahreNotstromaggregat - alle 3 JahreGasförmige Brennstofferaumluftabhängige Feuerstätte - l x überprüfenraumluftunabhängige Feuerstätte - alle 2 JahreBHKW u. ortsfeste Verbrennungsmotoren - alle 2 Jahreselbstkalibrierende Brennwertanlage - alle 3 JahreDie fach- und sachgerechte Terminierung der Feuerungsanlage nimmt derbevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vor, welche dem Feuerstättenbescheidentnommen werden kann. Bei festen Brennstoffen bezieht sich die Kehrpflicht aufdie Abgasanlage. (Rauchrohr und Kamin)Die Überprüfung bei überprüfungspflichtigen Feuerstätten (Öl und Gas) beinhalteteine CO-Messung, die Heiz- und Abgaswege sowie die Verbrennungsluftzufuhr.Ansprechpartner für Unterfranken ist die Kaminkehrer-Innung Kirchplat 3, 97228Rottendorf, Tel. 09302/2187. Internet: www.schornsteinfeger-Innungunterfranken.deE-Mail: sekretariat@kaminkehrerinnung-unterfranken.deEcho der Lederhecke 122. <strong>Ausgabe</strong> Juli – September 2013

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