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Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen ... - Kanton Aargau

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<strong>Hilfsblatt</strong>für <strong>die</strong> <strong>Ausfertigung</strong> <strong>der</strong> <strong>provisorischen</strong> SteuerrechnungKANTON AARGAUDieses <strong>Hilfsblatt</strong> <strong>die</strong>nt zur Ermittlung <strong>der</strong> <strong>provisorischen</strong>Steuerrechnung. Es sind <strong>die</strong> voraussichtlichen Einkünfteim massgebenden Zeitraum (ohne Beilage von Beweismitteln)und das voraussichtliche Vermögen am Stichtag einzutragen.Gestützt darauf werden wir Ihnen eine provisorischeSteuerrechnung zustellen. Die ordentliche Steuererklärungmit den nötigen Beilagen wird nach Ablauf desBemessungszeitraums zugestellt. Nähere Ausführungen können<strong>der</strong> Wegleitung zur Steuererklärung entnommen werden.Auskünfte erteilt Ihr Gemeindesteueramt.[Für <strong>die</strong> Bearbeitung des Gesuchs bitte Vorname, Name und Adresse angeben]Grund für <strong>die</strong> provisorischeSteuerrechnungZuzug Ausland / an<strong>der</strong>er <strong>Kanton</strong>SteuernachfolgeTrennung / ScheidungAustritt aus QuellenbesteuerungDatumEinzureichen bis:Einkünfte Zeitraum: GesamtsatzIm In- und Ausland (<strong>der</strong>/des Steuerpflichtigen, PartnerIn und <strong>der</strong> min<strong>der</strong>jährigenKin<strong>der</strong>). Es sind nur <strong>die</strong> Einkünfte und Abzüge im Bemessungs-(Leer lassen) (Leer lassen)vonzeitraum einzutragen.bisFr. (ohne Rappen)Erwerbseinkommen je<strong>der</strong> ArtErwerbseinkommen Ehefrau, PartnerInErwerbsausfallentschädigungen aller Art (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit)Renten, Pensionen und an<strong>der</strong>e Versicherungsleistungen (brutto)Unterhaltsbeiträge (inkl. für min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>)Ertrag aus Wertschriften und an<strong>der</strong>em beweglichen VermögenErtrag aus Grundeigentum (Eigenmietwert, Mietzinseinnahmen, usw.)An<strong>der</strong>e Einkünfte irgendwelcher Art, Bezeichnung:TOTAL DER EINKÜNFTEAbzügeDie frankenmässigen Ansätze können <strong>der</strong> Wegleitung zur Steuererklärung,Kapitel «Abzüge», entnommen werden.Berufskosten, Total (Berechnung siehe Rückseite) -Schuldzinsen je<strong>der</strong> Art -Unterhaltsbeiträge (inkl. für min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong>) -Unterhaltskosten für Liegenschaften -Einkauf Beitragsjahre an Pensionskasse (Säule 2) -Beiträge an gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) -Son<strong>der</strong>abzug für zweitver<strong>die</strong>nende/n Ehegatten, PartnerIn -Steuerfreier Teil von Renten und Pensionen (siehe Rückseite) -Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien -Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen und politische Parteien -An<strong>der</strong>e Abzüge, Bezeichnung: -REINEINKOMMENSteuerfreibeträgeDie Sozialabzüge werden von Amtes wegen eingesetzt.STEUERBARES EINKOMMEN (provisorisch)Formular 114.05


Vermögen am StichtagStichtag:<strong>der</strong>/des Steuerpflichtigen, PartnerIn und <strong>der</strong> min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong> am (Leer lassen)Wertschriften und GuthabenLebensversicherungen (Rückkaufswerte)Liegenschaften: Im WohnsitzkantonAusserhalb des <strong>Kanton</strong>s <strong>Aargau</strong> (Gemeinde: )Geschäftsvermögen aller Art (ohne Liegenschaften)An<strong>der</strong>e Vermögenswerte (Beteiligungen, unverteilte Erbschaften, Fahrzeuge, Bargeld, usw.)Fr. (ohne Rappen)TOTAL DER AKTIVENAbzügeGrundpfand- und an<strong>der</strong>e Schulden, Total -REINVERMÖGENSteuerfreibeträgeDie Steuerfreibeträge werden von Amtes wegen eingesetzt.STEUERBARES VERMÖGEN (provisorisch)BemerkungenBerufskosten (im Bemessungszeitraum)Die frankenmässigen Ansätze können <strong>der</strong> Wegleitung zur Steuererklärung,Kapitel «Abzüge», entnommen werden.FahrtkostenBahn / Bus / TramFahrrad / Kleinmotorrad (Mofa) bis 50 cm 3Privatauto / MotorradAuswärtige Verpflegung Pauschalbetrag (ohne / mit Kantine; Lunch-Checks, usw.)Pauschalabzug3 % des Nettolohns (mit Mindest- und Maximalansatz)Ausw. Wochenaufenthalt Unterkunft (Zimmerkosten: Mte. à Fr. )auswärtige Verpflegung, Pauschalbetrag (ohne / mit Kantine, usw.)Fahrtkosten wöchentliche Heimfahrt (öffentliches Verkehrsmittel)Weiterbildungskosten Nur selbst getragene Kosten (ohne Beiträge von Drittpersonen)Kosten Nebenerwerb 20 % <strong>der</strong> Einkünfte (mit Mindest- und Maximalansatz)An<strong>der</strong>e Abzüge Kin<strong>der</strong>betreuung Mitglie<strong>der</strong>beiträge an BerufsverbändeEinzelperson/Ehemann/PartnerInEhefrau/PartnerInFr. (ohne Rappen) Fr. (ohne Rappen)TOTAL BERUFSKOSTEN (übertragen auf Vor<strong>der</strong>seite)Steuerfreibeträge auf Renten und Pensionen0 % AHV- und IV-RentenRenten aus Pensionskassen (Säule 2)20 % Rente aus einem vor 1.1.1987 begründeten Vorsorgeverhältnis und Rentenbeginn vor 31.12.20010 % Rente aus einem vor 1.1.1987 begründeten Vorsorgeverhältnis und Rentenbeginn nach 31.12.20010 % Rente aus einem nach 31.12.1986 begründeten Vorsorgeverhältnis, generell60 % Leibrenten aus privater Versicherung0 % Übrige RentenOrt/Datum/Unterschrift/en

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