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hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...

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Schöffengericht in Hechingen. Das Landgericht war damals<br />

mit einem Präsidenten, einem Direktor und 6 Richtern<br />

besetzt, während das Amtsgericht 3 Richter hatte.<br />

Der für die ordentliche Gerichtsbarkeit gültige vierstufige<br />

Aufbau in Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte<br />

und Reichsgericht ist seitdem im Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland unverändert geblieben. Lediglich<br />

trat an die Stelle des 1945 eingegangenen Reichsgerichts<br />

in Leipzig im Jahre 1950 der Bundesgerichtshof in<br />

Karlsruhe. Das für den Landgerichtsbezirk Hechingen<br />

zuständige Oberlandesgericht war ab 1. Oktober 1879 in<br />

der 1866 preußisch gewordenen früheren Reichsstadt<br />

Frankfurt/Main zu finden, die immerhin näher zu Hechingen<br />

als Arnsberg liegt.<br />

Als ein für die Rechtspflege epochales Ereignis, wie es<br />

sich uns heute darstellt, hat man die Einführung der<br />

Reichsjustizgesetze damals in Hechingen wohl nicht<br />

empfunden. Schließlich hatte es in den vorangegangenen<br />

30 Jahren manche Änderung auf dem Gebiete der<br />

Rechtspflege gegeben und war Hechingen als Gerichtssitz<br />

erhalten worden! So befaßte sich die Presse mehr<br />

mit Einzelheiten. Es wird z. B. hervorgehoben, daß die<br />

neue Zivilprozeßordnung »oft ungeheuerliche Kunstausdrücke«<br />

abschafft. Man brauche z. B. nicht mehr »civiliter<br />

zu prozessieren«, sondern werde künftig eine »bürgerliche<br />

Rechtsstreitigkeit« anhängig machen. Auch werde<br />

die Klage dem Beklagten nicht mehr »insinuiert«,<br />

sondern »zugestellt«. Eine Pfändung durch den neugeschaffenen<br />

Gerichtsvollzieher werde »sich in Zukunft<br />

nicht in der früheren gemütlichen Art und Weise abmachen<br />

lassen.« Es gebe Grund für den Schuldner, »nach<br />

ergangenem Urteil die Befriedigung des Gläubigers tunlichst<br />

bald zu bewirken.« »Zahlen muß er schließlich<br />

doch, deshalb zahle er möglichst rasch.« Ob sich der<br />

letzte Satz wohl immer bewahrheitet hat?! Zum Verständnis<br />

sei hinzugefügt, daß »Exekutionen«, also<br />

Zwangsvollstreckungen, bis dahin Sache der Gemeindebehörden<br />

waren.<br />

Amtsgerichtsbezirke<br />

Wenn sich auch die Gerichtsstruktur selbst bei uns in den<br />

letzten 100 Jahren erhalten hat, so verdeutlicht dem<br />

heutigen Betrachter der Inhalt der an sich nur Äußerlichkeiten<br />

regelnden Bestimmungen der Jahre 1878 und<br />

1879 über die Bildung der Gerichte und Gerichtsbezirke<br />

im Königreich Preußen die seitherigen großen politischen<br />

Veränderungen. Allein die Verordnung über die Bildung<br />

der Amtsgerichtsbezirke umfaßt in der Gesetzessammlung<br />

171 Seiten. Damals gab es preußische Oberlandesgerichte<br />

in Königsberg, Marienwerder, Berlin, Stettin,<br />

Posen, Breslau, Naumburg, Kiel, Celle, Hamm, Kassel,<br />

Frankfurt/Main und Köln. Diese einer Verordnung vom<br />

Juli 1879 17 entnommene Reihenfolge verdeutlicht das<br />

damals in seinen östlichen Provinzen liegende Schwergewicht<br />

des preußischen Staates. So war auch auf Wandflächen<br />

im Treppenhaus des heutigen Landgerichtsgebäudes<br />

in Hechingen früher neben der Burg Hohenzollern<br />

das Schloß zu Königsberg abgebildet. Daraus ergibt sich<br />

weiter, welche Möglichkeiten sich den Einwohnern Hohenzollerns<br />

durch die Aufnahme in den großen preußischen<br />

Staatsverband boten. Zum Oberlandesgerichtsbezirk<br />

Frankfurt gehörten damals außer dem Landgerichtsbezirk<br />

Hechingen die Landgerichtsbezirke Frankfurt,<br />

Limburg a. d. Lahn, Neuwied und Wiesbaden.<br />

Manchem älteren Hohenzollern mögen diese Namen<br />

noch in den Ohren klingen. Die verwaltungsmäßige Unterstellung<br />

des Landgerichtsbezirks Hechingen unter den<br />

Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt endete erst im Dritten<br />

Reich.<br />

52<br />

Erster Landgerichtspräsident in Hechingen wurde der<br />

bisherige Kreisgerichtsdirektor und spätere Geheime<br />

Oberjustizrat Evelt. Er genoß über sein richterliches<br />

Amt hinaus im öffentlichen Leben, z. B. als Abgeordneter<br />

in Reichstag und Landtag großes Ansehen und wurde<br />

Ehrenbürger der Stadt Hechingen. Seinen Namen trägt<br />

bis heute eine in unmittelbarer Nähe des Landgerichtsgebäudes<br />

liegende Straße.<br />

Ausdehnung auf den Bezirk Balingen<br />

Die nächste für das Landgericht Hechingen und die Einwohnerschaft<br />

einschneidende größere Veränderung ergab<br />

sich durch den Gerichtsgemeinschaftsvertrag zwischen<br />

Preußen und Württemberg des Jahres 1922 18 . Ab 1. April<br />

1923 bestellte er das Preußische Landgericht Hechingen<br />

zum Landgericht für den württembergischen Landgerichtsbezirk<br />

Balingen und das Württembergische Oberlandesgericht<br />

Stuttgart zum Oberlandesgericht für den<br />

preußischen Landgerichtsbezirk Hechingen. Ein großer<br />

Schritt zur Vereinfachung der Rechtspflege und damit<br />

zur Erleichterung für den Bürger war getan! Mancherlei,<br />

bis ins einzelne gehende Reglung, wurde für notwendig<br />

gehalten. So waren die Stelle eines Oberlandesgerichtsrats<br />

in Stuttgart auf Vorschlag des Preußischen Justizministeriums<br />

und die folgenden Stellen beim Landgericht<br />

Hechingen auf Vorschlag des Württembergischen Justizministeriums<br />

zu besetzen: Ein Landgerichtsdirektor, ein<br />

Landgerichtsrat, ein Staatsanwaltschaftsrat, ein Justizobersekretär,<br />

ein Kanzleibeamter und ein Justizwachtmeister.<br />

Als unmittelbare Folge des genannten Vertrages<br />

wurde beim Landgericht Hechingen der Plan der Errichtung<br />

einer Kammer für Handelssachen verwirklicht.<br />

Ganz unangefochten blieb dieser Vertrag freilich nicht.<br />

In einem damals in den Hohenzollernschen Blättern veröffentlichten<br />

Leserbrief kommt deutlich die Befürchtung<br />

zum Ausdruck, der Vertrag werde der erste Schritt zur<br />

Einverleibung Hohenzollerns in Württemberg sein! Diese<br />

»Befürchtung« sollte sich freilich erst im Jahre 1945 erfüllen!<br />

Mit dem Einmarsch französischer Truppen im Jahre<br />

1945 endete zunächst die Tätigkeit des Landgerichts Hechingen<br />

(Plakatanschlag vom 5. 5. 1945), bis es am<br />

25. 10. 1945 seine Tätigkeit wieder aufnehmen konnte 19 .<br />

Die Besatzungsrechtliche und später staatsrechtliche<br />

Neugliederung (Gründung des Landes Württemberg-Hohenzollern)<br />

ließ Mitte des Jahres 1946 die Errichtung eines<br />

Oberlandesgerichts Tübingen angezeigt erscheinen,<br />

dem der Landgerichtsbezirk Hechingen zugeordnet wurde<br />

20 . Der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg<br />

folgten am 1. Juli 1953 die Auflösung des Oberlandesgerichts<br />

Tübingen und die Rückkehr des Landgerichtsbezirks<br />

Hechingen in den Bezirk des Oberlandesgerichts<br />

Stuttgart 21 .<br />

Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

Auch bezüglich der dem Landgericht Hechingen nachgeordneten<br />

Amtsgerichte ergaben sich nach Kriegsende -<br />

teilweise nicht unerhebliche - Veränderungen. Nach<br />

Wiedereröffnung der Gerichte fungierten folgende Amtsgerichte:<br />

Balingen mit Zweigstelle Ebingen, Hechingen<br />

mit Zweigstelle Haigerloch und Sigmaringen mit Zweigstelle<br />

Gammertingen. Im Jahre 1951 wurden die Zweigstellen<br />

Ebingen und Haigerloch selbständige Amtsgerichte<br />

22 .<br />

Die Gemeinde- und Kreisreform zu Beginn dieses Jahrzehnts<br />

schloß eine Änderung der Gerichtsbezirke in sich.<br />

So wurde das Amtsgericht Haigerloch als sogenanntes<br />

»Ein-Mann-Gericht« (Gericht mit nur einem Amtsrichter)<br />

am 1. Juli 1974 aufgehoben, wobei die Gemeinden

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