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hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...

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Versetzung<br />

Nach langem Schriftwechsel erklärte Ende des Jahres<br />

1849 das Ordinariat, man sei bereit „zur alsbaldigen Beendigung<br />

des traurigen Zustandes in Empfingen alles nur<br />

mögliche zu tun." Sprißler solle das Glaubensbekenntnis<br />

(Professio fidei) vor Zeugen ablegen und dann in einer<br />

lateinischen Bittschrift an den Papst um Aufhebung der<br />

Irregularität bitten. Am l.Juni 1850 legte Pfarrer<br />

Sprißler im Pfarrhaus in Empfingen vor drei Geistlichen<br />

des Dekanates Haigerloch das Glaubensbekenntnis ab,<br />

wie Dekan Engst bescheinigte. Am gleichen Tag suchte<br />

Sprißler beim Ordinariat erneut um Aufhebung der Suspension<br />

nach, betonte aber gleichzeitig, er habe das<br />

Glaubensbekenntnis „niemals an und für sich, sondern<br />

bloß aus äußeren, formalen, juristischen Gründen abgelegt."<br />

Die „Königliche Immédiat-Commission" in Sigmaringen<br />

faßte am 12. Februar 1851 den Beschluß - auf Vorschlag<br />

Freiburgs -, daß Sprißler Empfingen im Umkreis<br />

von 8 bis 10 Stunden innerhalb 30 Tagen zu verlassen<br />

habe. Sprißler suchte um Verlängerung bis l.Mai nach,<br />

was genehmigt wurde.<br />

In Bad Imnau<br />

Inzwischen zog Pfarrer Sprißler nach Bad Imnau zu einer<br />

„Trink- und Badekur". Er machte keine Anstalten,<br />

nach Albauf der Frist das Pfarrhaus in Empfingen zu<br />

räumen und auch Imnau zu verlassen. Im Oktober 1852<br />

vermutete das Ordinariat, wenn Sprißler noch länger in<br />

Imnau bleibe, dann unterwühle er auch diese Gemeinde,<br />

„denn er ist und bleibt ein ingrimmiger Feind der Kirche."<br />

Als letzten Ausweg, den Widerstand Sprißlers zu brechen,<br />

sah das Ordinariat die Versetzung auf den Tischtitel<br />

an. Der Tischtitel ist ein Rechtsanspruch auf standesgemäßen<br />

Unterhalt, gegeben mit der Priesterweihe. Danach<br />

hat eine Diözese die Pflicht, einen solchen Unterhalt<br />

in jedem Fall zu gewähren. Freilich ist der Tischtitel<br />

ein „Existenzminimum". Anstatt seines bisherigen<br />

Einkommens von 700 Gulden erhielt Sprißler nur noch<br />

300 Gulden. Als künftigen Aufenthaltsort für Sprißler<br />

schlug die Sigmaringer Regierung Trochtelfingen oder<br />

Hechingen vor, da die dortigen Pfarrer die „nötige<br />

Bürgschaft für gesetzesmäßiges Verhalten" Sprißlers bieten<br />

würden. Das Ordinariat war einverstanden.<br />

Streit um Tischtitel<br />

Um die Versetzung auf den Tischtitel gab es einen lange<br />

andauernden Streit Sprißlers mit dem Ordinariat. Auch<br />

die Gemeinde Empfingen und viele seiner Freunde verwandten<br />

sich - vergeblich - für ihn. Im Januar 1853<br />

erklärte Sprißler, er habe zwar Rechtsverwahrung gegen<br />

den Tisch-Titel-Erlaß eingelegt, wolle sich aber allem<br />

unterwerfen, wenn er ein „anständiges Gehalt bekomme,<br />

von dem er leben" könne. Auch Dekan Engst befürwortete<br />

Sprißlers Gesuch und verwies darauf, daß 300 Gulden<br />

für einen Priester mit 33 Priesterjahren zu wenig sei.<br />

Sprißlers Name habe früher einen guten Klang gehabt.<br />

Fast pathetisch endet das Schreiben: „Er hat gefehlt, er<br />

sieht es ein, er hat gebüßt, viel gebüßt, ist bereit noch<br />

mehr zu büßen, wenn es ihm nur vergönnt wird, schuldfrei<br />

zu leben."<br />

Das Ordinariat antwortete „scheinheilig", es habe selbst<br />

bei der Sigmaringer Regierung beantragt, ihn mit 700<br />

Gulden zu pensionieren, doch sei die Regierung auf diesen<br />

Antrag nicht eingegangen. Inzwischen schlug Sigmaringen<br />

vor, man solle Sprißler nicht nach Hechingen<br />

versetzen, sondern nach Trochtelfingen anweisen. „Dort<br />

würde er für den Fall der Neigung zu einer wühlerischen<br />

Tätigkeit weniger Spielraum finden." Darauf wies<br />

das Ordinariat Sprißler entsprechend an. Pfarrer Sprißler<br />

war aber inzwischen nach Hechingen gezogen und<br />

begründete dies mit dem milderen Klima und der dortigen<br />

Heilquelle, die er aufsuche. Regierung und Ordinariat<br />

stimmten schließlich zu.<br />

Sprißler in Hechingen<br />

Auf Anfrage, was ihm über Sprißler in Hechingen bekannt<br />

sei, teilte Dekan Bulach Ende 1854 dem Ordinariat<br />

mit, er kenne ihn zwar persönlich nicht, Sprißler<br />

komme auch nie zur Kirche, solle aber regelmäßig mit<br />

seiner Haushälterin eine Wirtschaft besuchen und mit ihr<br />

Spaziergänge machen. Die Anwort aus Freiburg: angesichts<br />

dieser Umstände könne man sich nicht in Rom für<br />

Sprißler verwenden.<br />

Anfangs 1855 schrieb Pfarrer Sprißler dem Ordinariat,<br />

Fürst Karl Anton habe seiner „traurigen Lage sich erbarmend,<br />

geruht, mir in Straßberg eine Wohnung anzuweisen."<br />

Das Ordinariat stimmte dem Umzug zu. Sprißler<br />

betreute die Filiale Kaiseringen. Sein Tischtitelgehalt<br />

war inzwischen von 300 auf 400 Gulden erhöht worden.<br />

Es scheinen sich keine neuen Schwierigkeiten ergeben zu<br />

haben, denn die Akten schweigen fünf Jahre.<br />

Erneutes Gesuch<br />

Im Jahre 1860 unternahm Sprißler wieder einmal einen<br />

Anlauf, sich mit dem Ordinariat auszusöhnen. Außerdem<br />

bat er darum, sein Gehalt von 400 auf 700 Gulden zu<br />

erhöhen und ihm rückwirkend 300 Gulden jährlich seit<br />

seiner Suspension nachzuzahlen. Das Ordinariat bezweifelte,<br />

ob Sprißlers Uberzeugung und Sinnesänderung<br />

echt seien oder nur die „Folge seiner mißlichen Lage".<br />

Einstweilen wurden ihm aber 50 Gulden aus dem allgemeinen<br />

Kirchenfond Sigmaringen bewilligt. Sprißler<br />

wurde aufgefordert, beim Papst um Aufhebung der Irregularität<br />

nachzusuchen, „dann wollen wir das Vergangene<br />

auf sich beruhen lassen". Das Ordinariat verweigerte<br />

im übrigen selbstverständlich die benatragte Nachzahlung.<br />

Für das Jahr 1861 erhielt Sprißler eine außerordentliche<br />

Zahlung von 100 Gulden bewilligt.<br />

Sprißler hatte erfahren, daß sich die Regierung in Sigmaringen<br />

früher gegen seine Pensionierung mit 700 Gulden<br />

Gehalt gewandt hatte. Jetzt forderte er die Regierung<br />

auf, diesen Einspruch zurückzunehmen.<br />

Überraschendes Ergebnis<br />

In einem Schreiben an das Ordinariat kam die Regierung<br />

zu dem überraschenden Ergebnis, „daß das gegen<br />

Pfarrer Sprißler, und zwar nicht ohne unsere Schuld eingeschlagene<br />

Verfahren dem strengen Recht nicht entspricht".<br />

Man hätte entweder Sprißler pensionieren müssen<br />

oder ein förmliches Disziplinarverfahren gegen ihn<br />

betreiben und abschließen. Die Art, wie gegen Sprißler<br />

vorgegangen worden sei, trage den Charakter der Willkür.<br />

Man schlage daher vor, Sprißler ab Jahresanfang<br />

700 Gulden Pension zu gewähren.<br />

Jetzt stimmte auch das Ordinariat zu und bot Sprißler<br />

700 Gulden Pension an und schrieb gleichzeitig, man<br />

wolle auf die früheren Vorkommnisse nicht wieder zurückkommen,<br />

falls er erkläre, daß er sich damit begnüge<br />

und auf alle Rechtsansprüche verzichten wolle. Sprißler<br />

erklärte sich mit diesen Bedingungen einverstanden,<br />

stellte aber den - sicher wieder einmal - undiplomatischen<br />

Antrag, die Pension auf jährlich 800 Gulden zu<br />

erhöhen. Das Ordinariat bewilligte aber nur die 700<br />

Gulden.<br />

Die Eingaben Sprißlers an den Papst um Aufhebung der<br />

Irregularität wollte das Ordinariat so nicht weiterreichen,<br />

da sie widersprüchlich seien. Sprißler wurde aufgefordert,<br />

die lateinische Bittschrift an den Papst neu zu<br />

fassen. Weiteres hierüber fand sich nicht in den Akten.<br />

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