hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...
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Versetzung<br />
Nach langem Schriftwechsel erklärte Ende des Jahres<br />
1849 das Ordinariat, man sei bereit „zur alsbaldigen Beendigung<br />
des traurigen Zustandes in Empfingen alles nur<br />
mögliche zu tun." Sprißler solle das Glaubensbekenntnis<br />
(Professio fidei) vor Zeugen ablegen und dann in einer<br />
lateinischen Bittschrift an den Papst um Aufhebung der<br />
Irregularität bitten. Am l.Juni 1850 legte Pfarrer<br />
Sprißler im Pfarrhaus in Empfingen vor drei Geistlichen<br />
des Dekanates Haigerloch das Glaubensbekenntnis ab,<br />
wie Dekan Engst bescheinigte. Am gleichen Tag suchte<br />
Sprißler beim Ordinariat erneut um Aufhebung der Suspension<br />
nach, betonte aber gleichzeitig, er habe das<br />
Glaubensbekenntnis „niemals an und für sich, sondern<br />
bloß aus äußeren, formalen, juristischen Gründen abgelegt."<br />
Die „Königliche Immédiat-Commission" in Sigmaringen<br />
faßte am 12. Februar 1851 den Beschluß - auf Vorschlag<br />
Freiburgs -, daß Sprißler Empfingen im Umkreis<br />
von 8 bis 10 Stunden innerhalb 30 Tagen zu verlassen<br />
habe. Sprißler suchte um Verlängerung bis l.Mai nach,<br />
was genehmigt wurde.<br />
In Bad Imnau<br />
Inzwischen zog Pfarrer Sprißler nach Bad Imnau zu einer<br />
„Trink- und Badekur". Er machte keine Anstalten,<br />
nach Albauf der Frist das Pfarrhaus in Empfingen zu<br />
räumen und auch Imnau zu verlassen. Im Oktober 1852<br />
vermutete das Ordinariat, wenn Sprißler noch länger in<br />
Imnau bleibe, dann unterwühle er auch diese Gemeinde,<br />
„denn er ist und bleibt ein ingrimmiger Feind der Kirche."<br />
Als letzten Ausweg, den Widerstand Sprißlers zu brechen,<br />
sah das Ordinariat die Versetzung auf den Tischtitel<br />
an. Der Tischtitel ist ein Rechtsanspruch auf standesgemäßen<br />
Unterhalt, gegeben mit der Priesterweihe. Danach<br />
hat eine Diözese die Pflicht, einen solchen Unterhalt<br />
in jedem Fall zu gewähren. Freilich ist der Tischtitel<br />
ein „Existenzminimum". Anstatt seines bisherigen<br />
Einkommens von 700 Gulden erhielt Sprißler nur noch<br />
300 Gulden. Als künftigen Aufenthaltsort für Sprißler<br />
schlug die Sigmaringer Regierung Trochtelfingen oder<br />
Hechingen vor, da die dortigen Pfarrer die „nötige<br />
Bürgschaft für gesetzesmäßiges Verhalten" Sprißlers bieten<br />
würden. Das Ordinariat war einverstanden.<br />
Streit um Tischtitel<br />
Um die Versetzung auf den Tischtitel gab es einen lange<br />
andauernden Streit Sprißlers mit dem Ordinariat. Auch<br />
die Gemeinde Empfingen und viele seiner Freunde verwandten<br />
sich - vergeblich - für ihn. Im Januar 1853<br />
erklärte Sprißler, er habe zwar Rechtsverwahrung gegen<br />
den Tisch-Titel-Erlaß eingelegt, wolle sich aber allem<br />
unterwerfen, wenn er ein „anständiges Gehalt bekomme,<br />
von dem er leben" könne. Auch Dekan Engst befürwortete<br />
Sprißlers Gesuch und verwies darauf, daß 300 Gulden<br />
für einen Priester mit 33 Priesterjahren zu wenig sei.<br />
Sprißlers Name habe früher einen guten Klang gehabt.<br />
Fast pathetisch endet das Schreiben: „Er hat gefehlt, er<br />
sieht es ein, er hat gebüßt, viel gebüßt, ist bereit noch<br />
mehr zu büßen, wenn es ihm nur vergönnt wird, schuldfrei<br />
zu leben."<br />
Das Ordinariat antwortete „scheinheilig", es habe selbst<br />
bei der Sigmaringer Regierung beantragt, ihn mit 700<br />
Gulden zu pensionieren, doch sei die Regierung auf diesen<br />
Antrag nicht eingegangen. Inzwischen schlug Sigmaringen<br />
vor, man solle Sprißler nicht nach Hechingen<br />
versetzen, sondern nach Trochtelfingen anweisen. „Dort<br />
würde er für den Fall der Neigung zu einer wühlerischen<br />
Tätigkeit weniger Spielraum finden." Darauf wies<br />
das Ordinariat Sprißler entsprechend an. Pfarrer Sprißler<br />
war aber inzwischen nach Hechingen gezogen und<br />
begründete dies mit dem milderen Klima und der dortigen<br />
Heilquelle, die er aufsuche. Regierung und Ordinariat<br />
stimmten schließlich zu.<br />
Sprißler in Hechingen<br />
Auf Anfrage, was ihm über Sprißler in Hechingen bekannt<br />
sei, teilte Dekan Bulach Ende 1854 dem Ordinariat<br />
mit, er kenne ihn zwar persönlich nicht, Sprißler<br />
komme auch nie zur Kirche, solle aber regelmäßig mit<br />
seiner Haushälterin eine Wirtschaft besuchen und mit ihr<br />
Spaziergänge machen. Die Anwort aus Freiburg: angesichts<br />
dieser Umstände könne man sich nicht in Rom für<br />
Sprißler verwenden.<br />
Anfangs 1855 schrieb Pfarrer Sprißler dem Ordinariat,<br />
Fürst Karl Anton habe seiner „traurigen Lage sich erbarmend,<br />
geruht, mir in Straßberg eine Wohnung anzuweisen."<br />
Das Ordinariat stimmte dem Umzug zu. Sprißler<br />
betreute die Filiale Kaiseringen. Sein Tischtitelgehalt<br />
war inzwischen von 300 auf 400 Gulden erhöht worden.<br />
Es scheinen sich keine neuen Schwierigkeiten ergeben zu<br />
haben, denn die Akten schweigen fünf Jahre.<br />
Erneutes Gesuch<br />
Im Jahre 1860 unternahm Sprißler wieder einmal einen<br />
Anlauf, sich mit dem Ordinariat auszusöhnen. Außerdem<br />
bat er darum, sein Gehalt von 400 auf 700 Gulden zu<br />
erhöhen und ihm rückwirkend 300 Gulden jährlich seit<br />
seiner Suspension nachzuzahlen. Das Ordinariat bezweifelte,<br />
ob Sprißlers Uberzeugung und Sinnesänderung<br />
echt seien oder nur die „Folge seiner mißlichen Lage".<br />
Einstweilen wurden ihm aber 50 Gulden aus dem allgemeinen<br />
Kirchenfond Sigmaringen bewilligt. Sprißler<br />
wurde aufgefordert, beim Papst um Aufhebung der Irregularität<br />
nachzusuchen, „dann wollen wir das Vergangene<br />
auf sich beruhen lassen". Das Ordinariat verweigerte<br />
im übrigen selbstverständlich die benatragte Nachzahlung.<br />
Für das Jahr 1861 erhielt Sprißler eine außerordentliche<br />
Zahlung von 100 Gulden bewilligt.<br />
Sprißler hatte erfahren, daß sich die Regierung in Sigmaringen<br />
früher gegen seine Pensionierung mit 700 Gulden<br />
Gehalt gewandt hatte. Jetzt forderte er die Regierung<br />
auf, diesen Einspruch zurückzunehmen.<br />
Überraschendes Ergebnis<br />
In einem Schreiben an das Ordinariat kam die Regierung<br />
zu dem überraschenden Ergebnis, „daß das gegen<br />
Pfarrer Sprißler, und zwar nicht ohne unsere Schuld eingeschlagene<br />
Verfahren dem strengen Recht nicht entspricht".<br />
Man hätte entweder Sprißler pensionieren müssen<br />
oder ein förmliches Disziplinarverfahren gegen ihn<br />
betreiben und abschließen. Die Art, wie gegen Sprißler<br />
vorgegangen worden sei, trage den Charakter der Willkür.<br />
Man schlage daher vor, Sprißler ab Jahresanfang<br />
700 Gulden Pension zu gewähren.<br />
Jetzt stimmte auch das Ordinariat zu und bot Sprißler<br />
700 Gulden Pension an und schrieb gleichzeitig, man<br />
wolle auf die früheren Vorkommnisse nicht wieder zurückkommen,<br />
falls er erkläre, daß er sich damit begnüge<br />
und auf alle Rechtsansprüche verzichten wolle. Sprißler<br />
erklärte sich mit diesen Bedingungen einverstanden,<br />
stellte aber den - sicher wieder einmal - undiplomatischen<br />
Antrag, die Pension auf jährlich 800 Gulden zu<br />
erhöhen. Das Ordinariat bewilligte aber nur die 700<br />
Gulden.<br />
Die Eingaben Sprißlers an den Papst um Aufhebung der<br />
Irregularität wollte das Ordinariat so nicht weiterreichen,<br />
da sie widersprüchlich seien. Sprißler wurde aufgefordert,<br />
die lateinische Bittschrift an den Papst neu zu<br />
fassen. Weiteres hierüber fand sich nicht in den Akten.<br />
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