hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...
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sehen Trochtelfingen Leheninhaber der dortigen württembergischen<br />
Herrschaftsmühlen, bis diese dann im<br />
16. Jahrhundert als Lehen geteilt wurden . . .<br />
Die Obere Mühle kam damals, wie aus einem späteren<br />
Schreiben hervorgeht, an Familie Klingenstein, in deren<br />
Händen sie bis vor wenigen Jahrzehnten verblieb. 1618<br />
war die Stadt Leheninhaber der Mühle, Johannes Klingenstein<br />
trieb sie um.<br />
Die württembergischen Meidelstetter benutzten diese<br />
Mühle von altersher, in der frühesten Zeit wahrscheinlich<br />
als Bannmühle. Im Jahr 1761 wurde ihnen von ihrem<br />
Schultheißen das „uralte" Mahlen in derselben verboten.<br />
Das sture Verbot war nicht durchzusetzen. Ein<br />
Jahr danach wurde den Bürgern von Meidelstetten auf<br />
Befehl des württ. Herzogs Carl Eugen das fernere Mahlen<br />
in der Oberen Mühle wieder erlaubt.<br />
Das Dorf Großengstingen kam 1750 aus Zwiefalter Klosterbesitz<br />
an Württemberg. In einem Bannbrief vom<br />
14. 3. 1754 wurde seinen Bewohnern auferlegt, in Hönau<br />
und nicht in Trochtelfingen zu mahlen. Sie brachten dagegen<br />
vor, der Weg hinunter ins Honauer Tal sei so beschwerlich,<br />
daß sie, ungeachtet der größeren Entfernung,<br />
den besseren Weg zur Oberen Mühle in Trochtelfingen<br />
vorzögen, um so mehr als sie dort besser bedient würden.<br />
Zudem liege die Mühle am Wege nach Überlingen, wohin<br />
sie ihre Frucht auf den Markt bringen.<br />
Die Untere Mühle war anno 1502 als württembergisches<br />
Lehen in Händen von Hans Weißhar. 1558 verkaufte<br />
dessen Enkel gleichen Namens die Mühle mit Zustimmung<br />
Herzog Christophs für 920 Gulden (fl) an die<br />
Stadt, die dann die Mühle verpachtete. Diese brachte der<br />
Stadt wöchentlich 3 Viertel Kernen und an Geld 2 fl<br />
15 kr. Von den jährlich eingehenden 156 Vierteln bekamen<br />
der Schulmeister, der Nachtwächter und der Torwart<br />
28 Viertel; der Rest diente zur Instandhaltung der<br />
Mühle. - Die Fruchtmaße unterlagen von Ort zu Ort<br />
großen Schwankungen: der Scheffel faßte meist 4 Viertel,<br />
wobei man zwischen glatter (enthülster) und rauher<br />
Frucht unterschied. Das Reutlinger Scheffelmeß<br />
schwankte zwischen 153 und 220 Liter, der württembergische<br />
Scheffel stand bei 177.- Der Mühlepächter<br />
hatte auch die Lehenabgaben an Württemberg zu übernehmen:<br />
15 Pfund 12 Schilling (1 Pfd. = 20 Schllg = 240<br />
Heller), an Kernen 1 Schffl. 2Va Vrtl., an gestampfter<br />
Gerste 3 Vrtl., an Musmehl 3 Vrtl. und 120 Eier. Noch<br />
1802 waren es die gleichen Beträge. Bei jeder Regierungsveränderung<br />
in Württbg. mußte auch um eine neue<br />
Verleihung der Mühle nachgesucht werden.<br />
Berichten zufolge machte die Stadt mit dieser Verpachtung<br />
keine guten Geschäfte, und so verkaufte sie im<br />
Jahr 1802 ihre Lehenmühle mit Scheuer und Hofraite<br />
um 4000 fl an den Müller Johann Stumpp. So oft die<br />
Mühle in andere Hände kam, waren 100 fl Ehrenschatz,<br />
d. h. Aufzug- oder Lehengeld zu zahlen. Mit der Ablösung<br />
der Lehenzinsen im Jahr 1848 ging die Mühle in<br />
freies Eigentum des Besitzers über. Ihr Triebwerk, auch<br />
das der angebauten Säge, ruht. Das klare Wasser der<br />
Seckach speist heute die Forellenteiche im dortigen Mühlengrund.<br />
Zwischen der Oberen und der Unteren Mühle liegen auf<br />
der rechten Seckachseite die beiden ehedem fürstenbergischen<br />
Herrschaftsmühlen: die Stadtmühle in der Südostecke<br />
des Mauerrings und die „ein paar Büchsenschuß<br />
weit vor dem unteren Stadttor stehende, sogenannte<br />
Mittlere Mühle". Die Stadtmühle wird um 1500, die<br />
Mittlere (Hintere) erstmalig 1671 erwähnt. Fürstenberg<br />
gab seine Mühlen lange Zeit nicht zu Lehen, sondern<br />
34<br />
verpachtete sie auf eine Reihe von Jahren. Als im Jahr<br />
1718 die Verbständung (= Verpachtung) der beiden<br />
Mühlinnen anstand, bat der Bürger und äußere Müller<br />
Philipp Klingenstein für seine zwei Söhne, die das Müllerhandwerk<br />
bei ihm nicht nur redlich erlernet, sondern<br />
darauf auch etliche Jahre lang gewandert, dem einen<br />
oder andern oder beiden die herrschaftlichen Mühlen in<br />
Gnaden anzuvertrauen, um dieselben besser zu betreiben<br />
und besser zu erhalten. Um seinem wiederholten untertänigsten<br />
Bitten Nachdruck zu verleihen, schreibt er, daß<br />
„sowohl ich als meine Eltern und Voreltern vor mehr als<br />
200 Jahren verburgert und Müller zu Trochtelfingen gewesen".<br />
Sein Bitten wurde ausgeschlagen. Die Stadtmühle<br />
ging für jährlich 14 Scheffel 3 Vrtl. Mühlkern Trochtelfinger<br />
Meß an den Müller Joseph zu der Ohl. Dazuhin<br />
hatte er der Trochtelfinger Priesterschaft des Jahres<br />
16 Vrtl. Mühlfrucht zu geben. Die Mittlere Mühle wurde<br />
für jährlich 17 Schffl. 3 Vrtl. dem Müller Johannes<br />
Weinzieher verpachtet (Der Müller Caspar Weinzieher<br />
war um 1670 von Überlingen zugezogen.).<br />
Im November 1723 ersucht die Herrschaft in Mößkirch<br />
um einen genauen Bericht über ihre zwei Mühlen: was<br />
sie an Geld und Frucht im Jahr bringen, was zu jeder<br />
derselben an Garten und Feldern gehört, in was für einem<br />
Zustand sie sich befinden und was eine Instandsetzung<br />
kosten möge; schließlich, wie es kam, daß Ringingen<br />
und Salmendingen sich des Mahlens in besagten<br />
Mühlen entledigten. - So erfahren wir, daß zu den<br />
Mühlen lediglich ein Krautgärtie gehört, daß der Wassergang<br />
und anderes der Mittleren Mühle „zimblich zerfallen<br />
und unter hundert Taler nicht zu reparieren", die<br />
Stadtmühle aber „um die Hälfte weniger zur Perfection"<br />
erfordere.<br />
Über die Befreiung der beiden Orte Ringingen und Salmendingen<br />
vom Mühlbann berichtet der Vogt nach<br />
Mößkirch: . . . „Diese zwei Ort, dritthalb und drei Stunden<br />
von hier entlegen, hauptsächlichen aber zu gar vielen<br />
Zeiten das Wasser bei allhiesigen Mühlen so klein<br />
und gering, daß man diesseitige Inwohner mit fürderen<br />
kann, mithin diese armen auswärtigen Leut gar oft ohnverrichteter<br />
Dinge einen weiten Weg wieder nach Hause<br />
machen müssen bei heutig allzu populoser Welt."<br />
Die Nichtbeachtung des Mühlbanns wurde trotzdem hart<br />
bestraft, so z. B. Hans Alber von Ringingen 1606 um 15<br />
Pfund Heller, weil er in Dreivierteljahr nur zweimal<br />
nach Trochtelfingen, sonst aber in fremde Mühlen gefahren<br />
war. Kein Wunder, das Bemühen der beiden Flecken<br />
um Dispens von diesem Ärgernis! Für acht Scheffel Kernen<br />
jährlich wurden sie ihres Mühlbanns ledig.<br />
Angesichts des Zustandes ihrer Mühlen erschien es der<br />
Herrschaft ratsam, „pro futuro dieselben als Erblehen zu<br />
vergeben mit der Auflage, daß die Inhaber selbige<br />
gleichjetzo auf eigene Kosten ohne Entgelt der Herrschaft<br />
vollkommen herzustellen und zu erhalten haben,<br />
hingegen derentwillen von den öffentlichen Lasten (oneribus<br />
publicii) ausgenommen bleiben, auch von Fronfuhren.<br />
Bei Reparationen soll jedoch jedesmal das Fronbrot<br />
gegeben werden".<br />
Die beiden Pächter, Weinzieher und zu der öhl baten,<br />
die Mühlen erblehenweis zu den gestellten Bedingungen<br />
übernehmen zu dürfen: für die Mittlere Mühle pro Laudemio<br />
(Aufzuggeld) 200 fl, pro annüo canone (jährlicher<br />
Erbzins) 22 Scheffel (Ys Korn, 2 /s Mühlkern), eine Fastnachtshenn<br />
mit 12 krz, den Grundzins mit 50 krz und<br />
bei jedesmaligem Abänderungsfall 100 fl. Für die Stadtmühle<br />
wurden angeboten: Aufzuggeld 150 fl, jährlicher<br />
Erbzins 18 Scheffel (Ys Korn, % Mühlkern), eine F"hen-