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hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...

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sehen Trochtelfingen Leheninhaber der dortigen württembergischen<br />

Herrschaftsmühlen, bis diese dann im<br />

16. Jahrhundert als Lehen geteilt wurden . . .<br />

Die Obere Mühle kam damals, wie aus einem späteren<br />

Schreiben hervorgeht, an Familie Klingenstein, in deren<br />

Händen sie bis vor wenigen Jahrzehnten verblieb. 1618<br />

war die Stadt Leheninhaber der Mühle, Johannes Klingenstein<br />

trieb sie um.<br />

Die württembergischen Meidelstetter benutzten diese<br />

Mühle von altersher, in der frühesten Zeit wahrscheinlich<br />

als Bannmühle. Im Jahr 1761 wurde ihnen von ihrem<br />

Schultheißen das „uralte" Mahlen in derselben verboten.<br />

Das sture Verbot war nicht durchzusetzen. Ein<br />

Jahr danach wurde den Bürgern von Meidelstetten auf<br />

Befehl des württ. Herzogs Carl Eugen das fernere Mahlen<br />

in der Oberen Mühle wieder erlaubt.<br />

Das Dorf Großengstingen kam 1750 aus Zwiefalter Klosterbesitz<br />

an Württemberg. In einem Bannbrief vom<br />

14. 3. 1754 wurde seinen Bewohnern auferlegt, in Hönau<br />

und nicht in Trochtelfingen zu mahlen. Sie brachten dagegen<br />

vor, der Weg hinunter ins Honauer Tal sei so beschwerlich,<br />

daß sie, ungeachtet der größeren Entfernung,<br />

den besseren Weg zur Oberen Mühle in Trochtelfingen<br />

vorzögen, um so mehr als sie dort besser bedient würden.<br />

Zudem liege die Mühle am Wege nach Überlingen, wohin<br />

sie ihre Frucht auf den Markt bringen.<br />

Die Untere Mühle war anno 1502 als württembergisches<br />

Lehen in Händen von Hans Weißhar. 1558 verkaufte<br />

dessen Enkel gleichen Namens die Mühle mit Zustimmung<br />

Herzog Christophs für 920 Gulden (fl) an die<br />

Stadt, die dann die Mühle verpachtete. Diese brachte der<br />

Stadt wöchentlich 3 Viertel Kernen und an Geld 2 fl<br />

15 kr. Von den jährlich eingehenden 156 Vierteln bekamen<br />

der Schulmeister, der Nachtwächter und der Torwart<br />

28 Viertel; der Rest diente zur Instandhaltung der<br />

Mühle. - Die Fruchtmaße unterlagen von Ort zu Ort<br />

großen Schwankungen: der Scheffel faßte meist 4 Viertel,<br />

wobei man zwischen glatter (enthülster) und rauher<br />

Frucht unterschied. Das Reutlinger Scheffelmeß<br />

schwankte zwischen 153 und 220 Liter, der württembergische<br />

Scheffel stand bei 177.- Der Mühlepächter<br />

hatte auch die Lehenabgaben an Württemberg zu übernehmen:<br />

15 Pfund 12 Schilling (1 Pfd. = 20 Schllg = 240<br />

Heller), an Kernen 1 Schffl. 2Va Vrtl., an gestampfter<br />

Gerste 3 Vrtl., an Musmehl 3 Vrtl. und 120 Eier. Noch<br />

1802 waren es die gleichen Beträge. Bei jeder Regierungsveränderung<br />

in Württbg. mußte auch um eine neue<br />

Verleihung der Mühle nachgesucht werden.<br />

Berichten zufolge machte die Stadt mit dieser Verpachtung<br />

keine guten Geschäfte, und so verkaufte sie im<br />

Jahr 1802 ihre Lehenmühle mit Scheuer und Hofraite<br />

um 4000 fl an den Müller Johann Stumpp. So oft die<br />

Mühle in andere Hände kam, waren 100 fl Ehrenschatz,<br />

d. h. Aufzug- oder Lehengeld zu zahlen. Mit der Ablösung<br />

der Lehenzinsen im Jahr 1848 ging die Mühle in<br />

freies Eigentum des Besitzers über. Ihr Triebwerk, auch<br />

das der angebauten Säge, ruht. Das klare Wasser der<br />

Seckach speist heute die Forellenteiche im dortigen Mühlengrund.<br />

Zwischen der Oberen und der Unteren Mühle liegen auf<br />

der rechten Seckachseite die beiden ehedem fürstenbergischen<br />

Herrschaftsmühlen: die Stadtmühle in der Südostecke<br />

des Mauerrings und die „ein paar Büchsenschuß<br />

weit vor dem unteren Stadttor stehende, sogenannte<br />

Mittlere Mühle". Die Stadtmühle wird um 1500, die<br />

Mittlere (Hintere) erstmalig 1671 erwähnt. Fürstenberg<br />

gab seine Mühlen lange Zeit nicht zu Lehen, sondern<br />

34<br />

verpachtete sie auf eine Reihe von Jahren. Als im Jahr<br />

1718 die Verbständung (= Verpachtung) der beiden<br />

Mühlinnen anstand, bat der Bürger und äußere Müller<br />

Philipp Klingenstein für seine zwei Söhne, die das Müllerhandwerk<br />

bei ihm nicht nur redlich erlernet, sondern<br />

darauf auch etliche Jahre lang gewandert, dem einen<br />

oder andern oder beiden die herrschaftlichen Mühlen in<br />

Gnaden anzuvertrauen, um dieselben besser zu betreiben<br />

und besser zu erhalten. Um seinem wiederholten untertänigsten<br />

Bitten Nachdruck zu verleihen, schreibt er, daß<br />

„sowohl ich als meine Eltern und Voreltern vor mehr als<br />

200 Jahren verburgert und Müller zu Trochtelfingen gewesen".<br />

Sein Bitten wurde ausgeschlagen. Die Stadtmühle<br />

ging für jährlich 14 Scheffel 3 Vrtl. Mühlkern Trochtelfinger<br />

Meß an den Müller Joseph zu der Ohl. Dazuhin<br />

hatte er der Trochtelfinger Priesterschaft des Jahres<br />

16 Vrtl. Mühlfrucht zu geben. Die Mittlere Mühle wurde<br />

für jährlich 17 Schffl. 3 Vrtl. dem Müller Johannes<br />

Weinzieher verpachtet (Der Müller Caspar Weinzieher<br />

war um 1670 von Überlingen zugezogen.).<br />

Im November 1723 ersucht die Herrschaft in Mößkirch<br />

um einen genauen Bericht über ihre zwei Mühlen: was<br />

sie an Geld und Frucht im Jahr bringen, was zu jeder<br />

derselben an Garten und Feldern gehört, in was für einem<br />

Zustand sie sich befinden und was eine Instandsetzung<br />

kosten möge; schließlich, wie es kam, daß Ringingen<br />

und Salmendingen sich des Mahlens in besagten<br />

Mühlen entledigten. - So erfahren wir, daß zu den<br />

Mühlen lediglich ein Krautgärtie gehört, daß der Wassergang<br />

und anderes der Mittleren Mühle „zimblich zerfallen<br />

und unter hundert Taler nicht zu reparieren", die<br />

Stadtmühle aber „um die Hälfte weniger zur Perfection"<br />

erfordere.<br />

Über die Befreiung der beiden Orte Ringingen und Salmendingen<br />

vom Mühlbann berichtet der Vogt nach<br />

Mößkirch: . . . „Diese zwei Ort, dritthalb und drei Stunden<br />

von hier entlegen, hauptsächlichen aber zu gar vielen<br />

Zeiten das Wasser bei allhiesigen Mühlen so klein<br />

und gering, daß man diesseitige Inwohner mit fürderen<br />

kann, mithin diese armen auswärtigen Leut gar oft ohnverrichteter<br />

Dinge einen weiten Weg wieder nach Hause<br />

machen müssen bei heutig allzu populoser Welt."<br />

Die Nichtbeachtung des Mühlbanns wurde trotzdem hart<br />

bestraft, so z. B. Hans Alber von Ringingen 1606 um 15<br />

Pfund Heller, weil er in Dreivierteljahr nur zweimal<br />

nach Trochtelfingen, sonst aber in fremde Mühlen gefahren<br />

war. Kein Wunder, das Bemühen der beiden Flecken<br />

um Dispens von diesem Ärgernis! Für acht Scheffel Kernen<br />

jährlich wurden sie ihres Mühlbanns ledig.<br />

Angesichts des Zustandes ihrer Mühlen erschien es der<br />

Herrschaft ratsam, „pro futuro dieselben als Erblehen zu<br />

vergeben mit der Auflage, daß die Inhaber selbige<br />

gleichjetzo auf eigene Kosten ohne Entgelt der Herrschaft<br />

vollkommen herzustellen und zu erhalten haben,<br />

hingegen derentwillen von den öffentlichen Lasten (oneribus<br />

publicii) ausgenommen bleiben, auch von Fronfuhren.<br />

Bei Reparationen soll jedoch jedesmal das Fronbrot<br />

gegeben werden".<br />

Die beiden Pächter, Weinzieher und zu der öhl baten,<br />

die Mühlen erblehenweis zu den gestellten Bedingungen<br />

übernehmen zu dürfen: für die Mittlere Mühle pro Laudemio<br />

(Aufzuggeld) 200 fl, pro annüo canone (jährlicher<br />

Erbzins) 22 Scheffel (Ys Korn, 2 /s Mühlkern), eine Fastnachtshenn<br />

mit 12 krz, den Grundzins mit 50 krz und<br />

bei jedesmaligem Abänderungsfall 100 fl. Für die Stadtmühle<br />

wurden angeboten: Aufzuggeld 150 fl, jährlicher<br />

Erbzins 18 Scheffel (Ys Korn, % Mühlkern), eine F"hen-

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