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hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...

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und vor aller Welt erklärten, an welchem Abgrunde wir<br />

stehen. An Konspirationen von Seiten der Herwegh'schen<br />

Partei fehlte es nicht; allein in der Hauptsache<br />

einmal belogen und betrogen, konnten wir denselben<br />

wenig Glauben mehr beimessen. Und in der That, wir<br />

täuschten uns nicht, indem wir in Gesellschaft oben erwähnter<br />

Männer uns in Kehl von dem wahren Sachverhalt<br />

vergewisserten. Darum Dank Euch biedern deutschen<br />

Männern, Dank Euch Brüdern Stamm, Doktor,<br />

Adelmann, Maitre, Riz, Contremaitre, Kölbling, Holzhändler,<br />

und Schindler, Fabrikant, die Ihr Euch mit<br />

Brüderlichkeit, wie es ächten deutschen Brüdern zusteht,<br />

unserer annahmet. Wir machen Dieß hiermit öffentlich<br />

bekannt, daß es unsere Brüder baldigst erfahren mögen,<br />

wie es ihren Vorgängern ergangen. Wer in aller Welt<br />

wird jetzt die Verantwortung auf sich nehmen, der uns<br />

so schmählich, ja gottesvergessen, über 100 Stunden<br />

Wegs herlockte, und wir jetzt von unsern Brüdern daheim<br />

wie Feinde und Verräther am Vaterlande betrachtet<br />

werden? —<br />

Der Obmann der ersten Lyoner Kolonne:<br />

Fischer, Charcutier (Schweinemezger.)<br />

In welchem Ausmaß diese deutsche Legion als tatsächliche<br />

und ernsthafte Bedrohung für Baden oder Württemberg<br />

angesehen werden muß, ist aus hiesigen Quellen<br />

nicht zu ermitteln. Möglicherweise war nur mangelhafte<br />

Organisation schuld daran, daß dieser Versuch zu keinem<br />

Ergebnis geführt hat. Daß ein ernsthafter Hintergrund<br />

gegeben war, erweist eine amtliche Bekanntmachung<br />

vom 18. 4. 1848:<br />

Polizeiliche Bekanntmachung, betreffend das hinsichtlich<br />

der aus Frankreich zurückkehrenden deutschen Arbeiter<br />

einzuhaltende Verfahren.<br />

Da zu erwarten ist, daß die in Frankreich entlassenen<br />

Arbeiter in größerer Zahl sich an der Landesgrenze einfinden<br />

werden, so werden die Ortsvorsteher der Grenzorte<br />

hierdurch angewiesen:<br />

1) jeden solchen Arbeiter, der sich nicht durch Paß, oder<br />

Wanderbuch, über seine Person auszuweisen vermag,<br />

über die Grenze wieder zurückzuweisen;<br />

2) dergleichen Leute, welche einem nicht deutschen Lande<br />

angehören, dürfen nur dann über die Grenze gelassen<br />

werden, wenn sie unbewaffnet und einzeln erscheinen,<br />

durch Paß oder Wanderbuch sich über ihre Person ausweisen<br />

können, und einen bestimmten Reisezweck nach<br />

einem bestimmten Orte haben, in welchem Fall sie zur<br />

Visirung und Bestimmung der weiteren Wegrichtung an<br />

das hiesige Oberamt zu verweisen sind;<br />

3) württembergische aus Frankreich zurückkehrende Arbeiter,<br />

sind mit Eintragung einer Marschroute in den<br />

Paß, oder das Wanderbuch in ihre Heimathgemeinde zu<br />

verweisen, wenn sie nicht glaubhaft zu bescheinigen vermögen,<br />

daß sie anderwärts auf Arbeit rechnen dürfen.<br />

Die Waffen, welche sie bei sich führen, sind ihnen abzunehmen<br />

und mit einem Verzeichniß über den Namen des<br />

Inhabers und seiner Heimathgemeinde hierher abzuliefern;<br />

Sollten sich größere Abtheilungen solcher württembergischen<br />

Arbeiter zu gleicher Zeit einstellen, so ist ihnen<br />

die Gesammtfortsetzung der Reise nicht zu gestatten,<br />

sondern es sind dieselbe ebenfalls an das Oberamt hierher<br />

zu schicken;<br />

4) Letzteres hat ebenso, und unter allen Umständen bei<br />

den — anderen deutschen Staaten angehörenden Handwerkspurschen,<br />

unter gleichzeitiger Abnahme und wohlverwahrter<br />

Uebersendung ihrer etwa bei sich führenden<br />

Waffen zu geschehen;<br />

5) wenn dergleichen deutsche Arbeiter, von den zur<br />

Weiterreise erforderlichen Mitteln entblöst sind, und aus<br />

öffentlichen Cassen, oder durch Gaben von Mitbürgern<br />

nicht so viel erhalten, als zu ihrer Heimreise unumgänglich<br />

erforderlich ist, so wird die unterzeichnete Stelle für<br />

einen mäßigen Reise-Kostens-Beitrag Sorge tragen.<br />

Im Uebrigen wird den Ortsvorstehern eine schonende<br />

und humane Behandlung dieser zu bemitleidenden Personen,<br />

auch freundlicher Empfang und Berathung über ihr<br />

weiteres Fortkommen ganz besonders anempfohlen.<br />

Saulgau den 15. April 1848.<br />

Königl. Oberamt. Cunradi.<br />

Die letzte Nachricht in dieser Angelegenheit bringt die<br />

Saulgauer Zeitung am 29. 4. 1848:<br />

Straßburg den 16. April. Gestern ist hier durch einige<br />

hundert Maueranschläge, so wie durch Vertheilung besonderer<br />

Abdrücke in mehreren tausend Exemplaren,<br />

folgender Aufruf bekannt gemacht worden: »An die<br />

deutschen Arbeiter, welche in ihr Vaterland zurückkehren<br />

wollen. Die Noth der Zeit drängt Euch. Kehret<br />

friedlich zurück, das Vaterland hält seine Arme für Euch<br />

offen. Wir haben gehört, daß Viele unter Euch sich in<br />

bedrängten Umständen befinden. Deßhalb ist nicht nur<br />

von den Regierungen Vorsorge getroffen, daß Ihr unentgeldlich<br />

von der Grenze an in Eure Heimath reisen könnet,<br />

sondern es hat sich auch ein Verein unter Euern<br />

Mitbürgern gebildet, welcher sich es zur Aufgabe gemacht<br />

hat, Euch mit Rath und That zu unterstützen.<br />

Deutsche Mitbürger! Es sind viele patriotisch-gesinnte<br />

Männer unter Euch, welche mit dem Entschlüsse gekommen<br />

sind, dem Vaterland eine republikanische Verfassung<br />

zu erkämpfen. Ihr seid aber in einem Irrthume. Die<br />

Republik in Deutschland wird, wenn sie kommen soll,<br />

nicht mit den Waffen aufgedrungen, sondern sie muß<br />

aus dem Willen der Nation hervorwachsen. Das deutsche<br />

Volk will seine Freiheit, und keine Macht in der Welt ist<br />

im Stande, sie ihm vorzuenthalten. Aber seinem eigenen<br />

Ermessen muß es anheimgestellt seyn, welche Form der<br />

Verfassung es dazu unter den jetzigen Verhältnissen als<br />

die angemessenste betrachtet. Deßhalb ernennt gegenwärtig<br />

das ganze deutsche Volk in freier Wahl seine<br />

Vertreter, welche in wenigen Wochen zu einer konstituirenden<br />

National-Versammlung zusammentreten und alsdann<br />

die künftige Verfassung Deutschlands festsetzen.<br />

Das ist dann der ausgesprochene Wille des souveränen<br />

deutschen Volkes, und jeder Patriot hat die heilige<br />

Pflicht, sich demselben zu unterwerfen. Deutsche Brüder!<br />

das werdet auch Ihr thun. Kehret zurück ohne die<br />

Besorgniß, daß Euch in Eurem Vaterlande Unangenehmes<br />

begegne. Die Revolution hat allen Polizeiplackereien<br />

ein Ende gemacht. Alle frühern politischen Vergehen,<br />

ausgenommen Landesverrath, sind vergessen. Auch Denen,<br />

welche als Soldaten ihre Fahnen verlassen haben,<br />

wird Begnadigung zu Theil, wenn sie friedlich zurückkehren.<br />

Alle Diejenigen unter Euch, welche den Rath<br />

und die Hilfe ihrer Mitbürger in Anspruch nehmen wollen,<br />

mögen sich an Herrn Kölblin, Holzhändler in<br />

Straßburg, wenden, wo sie weitere Auskunft erhalten<br />

werden. Karlsruhe den 14. April 1848.<br />

Der Verein zur Unterstützung deutscher Arbeiter.«<br />

Aufgrund der letzten Informationen kann man wenigstens<br />

vermuten, wie es zu dem Gerücht und dem falschen<br />

Alarm gekommen sein mag, eine schlüssige Erklärung<br />

hat sich allerdings nirgendwo gefunden. Daß die Zeitgenossen<br />

auch danach gesucht haben, beweist ein Artikel in<br />

der Saulgauer Zeitung vom 20. 3. 1852, der über Vermutungen<br />

hinaus einige interessante Informationen liefert.<br />

Unter der Überschrift »Die Franzosen-Nacht vom<br />

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