hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...
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und vor aller Welt erklärten, an welchem Abgrunde wir<br />
stehen. An Konspirationen von Seiten der Herwegh'schen<br />
Partei fehlte es nicht; allein in der Hauptsache<br />
einmal belogen und betrogen, konnten wir denselben<br />
wenig Glauben mehr beimessen. Und in der That, wir<br />
täuschten uns nicht, indem wir in Gesellschaft oben erwähnter<br />
Männer uns in Kehl von dem wahren Sachverhalt<br />
vergewisserten. Darum Dank Euch biedern deutschen<br />
Männern, Dank Euch Brüdern Stamm, Doktor,<br />
Adelmann, Maitre, Riz, Contremaitre, Kölbling, Holzhändler,<br />
und Schindler, Fabrikant, die Ihr Euch mit<br />
Brüderlichkeit, wie es ächten deutschen Brüdern zusteht,<br />
unserer annahmet. Wir machen Dieß hiermit öffentlich<br />
bekannt, daß es unsere Brüder baldigst erfahren mögen,<br />
wie es ihren Vorgängern ergangen. Wer in aller Welt<br />
wird jetzt die Verantwortung auf sich nehmen, der uns<br />
so schmählich, ja gottesvergessen, über 100 Stunden<br />
Wegs herlockte, und wir jetzt von unsern Brüdern daheim<br />
wie Feinde und Verräther am Vaterlande betrachtet<br />
werden? —<br />
Der Obmann der ersten Lyoner Kolonne:<br />
Fischer, Charcutier (Schweinemezger.)<br />
In welchem Ausmaß diese deutsche Legion als tatsächliche<br />
und ernsthafte Bedrohung für Baden oder Württemberg<br />
angesehen werden muß, ist aus hiesigen Quellen<br />
nicht zu ermitteln. Möglicherweise war nur mangelhafte<br />
Organisation schuld daran, daß dieser Versuch zu keinem<br />
Ergebnis geführt hat. Daß ein ernsthafter Hintergrund<br />
gegeben war, erweist eine amtliche Bekanntmachung<br />
vom 18. 4. 1848:<br />
Polizeiliche Bekanntmachung, betreffend das hinsichtlich<br />
der aus Frankreich zurückkehrenden deutschen Arbeiter<br />
einzuhaltende Verfahren.<br />
Da zu erwarten ist, daß die in Frankreich entlassenen<br />
Arbeiter in größerer Zahl sich an der Landesgrenze einfinden<br />
werden, so werden die Ortsvorsteher der Grenzorte<br />
hierdurch angewiesen:<br />
1) jeden solchen Arbeiter, der sich nicht durch Paß, oder<br />
Wanderbuch, über seine Person auszuweisen vermag,<br />
über die Grenze wieder zurückzuweisen;<br />
2) dergleichen Leute, welche einem nicht deutschen Lande<br />
angehören, dürfen nur dann über die Grenze gelassen<br />
werden, wenn sie unbewaffnet und einzeln erscheinen,<br />
durch Paß oder Wanderbuch sich über ihre Person ausweisen<br />
können, und einen bestimmten Reisezweck nach<br />
einem bestimmten Orte haben, in welchem Fall sie zur<br />
Visirung und Bestimmung der weiteren Wegrichtung an<br />
das hiesige Oberamt zu verweisen sind;<br />
3) württembergische aus Frankreich zurückkehrende Arbeiter,<br />
sind mit Eintragung einer Marschroute in den<br />
Paß, oder das Wanderbuch in ihre Heimathgemeinde zu<br />
verweisen, wenn sie nicht glaubhaft zu bescheinigen vermögen,<br />
daß sie anderwärts auf Arbeit rechnen dürfen.<br />
Die Waffen, welche sie bei sich führen, sind ihnen abzunehmen<br />
und mit einem Verzeichniß über den Namen des<br />
Inhabers und seiner Heimathgemeinde hierher abzuliefern;<br />
Sollten sich größere Abtheilungen solcher württembergischen<br />
Arbeiter zu gleicher Zeit einstellen, so ist ihnen<br />
die Gesammtfortsetzung der Reise nicht zu gestatten,<br />
sondern es sind dieselbe ebenfalls an das Oberamt hierher<br />
zu schicken;<br />
4) Letzteres hat ebenso, und unter allen Umständen bei<br />
den — anderen deutschen Staaten angehörenden Handwerkspurschen,<br />
unter gleichzeitiger Abnahme und wohlverwahrter<br />
Uebersendung ihrer etwa bei sich führenden<br />
Waffen zu geschehen;<br />
5) wenn dergleichen deutsche Arbeiter, von den zur<br />
Weiterreise erforderlichen Mitteln entblöst sind, und aus<br />
öffentlichen Cassen, oder durch Gaben von Mitbürgern<br />
nicht so viel erhalten, als zu ihrer Heimreise unumgänglich<br />
erforderlich ist, so wird die unterzeichnete Stelle für<br />
einen mäßigen Reise-Kostens-Beitrag Sorge tragen.<br />
Im Uebrigen wird den Ortsvorstehern eine schonende<br />
und humane Behandlung dieser zu bemitleidenden Personen,<br />
auch freundlicher Empfang und Berathung über ihr<br />
weiteres Fortkommen ganz besonders anempfohlen.<br />
Saulgau den 15. April 1848.<br />
Königl. Oberamt. Cunradi.<br />
Die letzte Nachricht in dieser Angelegenheit bringt die<br />
Saulgauer Zeitung am 29. 4. 1848:<br />
Straßburg den 16. April. Gestern ist hier durch einige<br />
hundert Maueranschläge, so wie durch Vertheilung besonderer<br />
Abdrücke in mehreren tausend Exemplaren,<br />
folgender Aufruf bekannt gemacht worden: »An die<br />
deutschen Arbeiter, welche in ihr Vaterland zurückkehren<br />
wollen. Die Noth der Zeit drängt Euch. Kehret<br />
friedlich zurück, das Vaterland hält seine Arme für Euch<br />
offen. Wir haben gehört, daß Viele unter Euch sich in<br />
bedrängten Umständen befinden. Deßhalb ist nicht nur<br />
von den Regierungen Vorsorge getroffen, daß Ihr unentgeldlich<br />
von der Grenze an in Eure Heimath reisen könnet,<br />
sondern es hat sich auch ein Verein unter Euern<br />
Mitbürgern gebildet, welcher sich es zur Aufgabe gemacht<br />
hat, Euch mit Rath und That zu unterstützen.<br />
Deutsche Mitbürger! Es sind viele patriotisch-gesinnte<br />
Männer unter Euch, welche mit dem Entschlüsse gekommen<br />
sind, dem Vaterland eine republikanische Verfassung<br />
zu erkämpfen. Ihr seid aber in einem Irrthume. Die<br />
Republik in Deutschland wird, wenn sie kommen soll,<br />
nicht mit den Waffen aufgedrungen, sondern sie muß<br />
aus dem Willen der Nation hervorwachsen. Das deutsche<br />
Volk will seine Freiheit, und keine Macht in der Welt ist<br />
im Stande, sie ihm vorzuenthalten. Aber seinem eigenen<br />
Ermessen muß es anheimgestellt seyn, welche Form der<br />
Verfassung es dazu unter den jetzigen Verhältnissen als<br />
die angemessenste betrachtet. Deßhalb ernennt gegenwärtig<br />
das ganze deutsche Volk in freier Wahl seine<br />
Vertreter, welche in wenigen Wochen zu einer konstituirenden<br />
National-Versammlung zusammentreten und alsdann<br />
die künftige Verfassung Deutschlands festsetzen.<br />
Das ist dann der ausgesprochene Wille des souveränen<br />
deutschen Volkes, und jeder Patriot hat die heilige<br />
Pflicht, sich demselben zu unterwerfen. Deutsche Brüder!<br />
das werdet auch Ihr thun. Kehret zurück ohne die<br />
Besorgniß, daß Euch in Eurem Vaterlande Unangenehmes<br />
begegne. Die Revolution hat allen Polizeiplackereien<br />
ein Ende gemacht. Alle frühern politischen Vergehen,<br />
ausgenommen Landesverrath, sind vergessen. Auch Denen,<br />
welche als Soldaten ihre Fahnen verlassen haben,<br />
wird Begnadigung zu Theil, wenn sie friedlich zurückkehren.<br />
Alle Diejenigen unter Euch, welche den Rath<br />
und die Hilfe ihrer Mitbürger in Anspruch nehmen wollen,<br />
mögen sich an Herrn Kölblin, Holzhändler in<br />
Straßburg, wenden, wo sie weitere Auskunft erhalten<br />
werden. Karlsruhe den 14. April 1848.<br />
Der Verein zur Unterstützung deutscher Arbeiter.«<br />
Aufgrund der letzten Informationen kann man wenigstens<br />
vermuten, wie es zu dem Gerücht und dem falschen<br />
Alarm gekommen sein mag, eine schlüssige Erklärung<br />
hat sich allerdings nirgendwo gefunden. Daß die Zeitgenossen<br />
auch danach gesucht haben, beweist ein Artikel in<br />
der Saulgauer Zeitung vom 20. 3. 1852, der über Vermutungen<br />
hinaus einige interessante Informationen liefert.<br />
Unter der Überschrift »Die Franzosen-Nacht vom<br />
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