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Mit Vollgas ins neue Schuljahr - Puchenau - Land Oberösterreich

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6<br />

Bücherei-News<br />

Heinrich Novak ist der letzte<br />

Posamentenhändler Wiens. Als<br />

er ermordet wird, sind die vermeintlichen<br />

Täter rasch gefasst.<br />

Doch seine Tochter vermutet<br />

Ungereimtheiten und beauftragt<br />

einen Detektiv mit Ermittlungen.<br />

Der Krimi zeigt ein Stück Wien,<br />

das langsam verschwindet und<br />

von der Moderne überrollt wird.<br />

Als Ross bei einem tragischen<br />

Unfall seine Frau verliert,<br />

wünscht er sich, selbst zu sterben.<br />

In seiner Verzweiflung tritt<br />

er mit den Geistern der Toten in<br />

Kontakt und stört dabei die Ruhe<br />

der Toten. Plötzlich erwacht auch<br />

seine eigene schauerliche Vergangenheit<br />

wieder zum Leben.<br />

Daniel Glattauer fasste bei der<br />

Geburt seines Neffen den Entschluss,<br />

ihn beim Älterwerden zu<br />

beobachten und zu beschreiben,<br />

wie es die Welt der Erwachsenen<br />

für sich erobert. Entstanden ist<br />

dabei eines der witzigsten, herzerwärmendsten<br />

Bücher, das je<br />

über Kinder geschrieben wurde.<br />

Lärm in der<br />

Nachbarschaft<br />

Nach der geltenden Verordnung des <strong>Puchenau</strong>er<br />

Gemeinderates aus dem Jahr 1976 zur Pflege<br />

von allgemein zugänglichen Gartenanlagen,<br />

etc. (<strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft u.a. ausgenommen)<br />

dürfen an Samstagen von 20.00 bis 00.00<br />

Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00.00<br />

bis 24.00 Uhr keine mit Verbrennungs- und<br />

Elektromotoren angetriebene Geräte oder<br />

Maschinen verwendet werden. Dies gilt auch für<br />

motorbetriebene Sägen während dieser Zeit.<br />

Auch in der Nachtzeit können Immissionen im<br />

Allgemeinen und Geräusch- bzw. Lärmimmissionen<br />

im Besonderen nach den Vorschriften<br />

des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

dann untersagt werden, wenn sie das nach<br />

den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß<br />

überschreiten und die ortsübliche Benützung<br />

eines Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.<br />

Bauarbeiten, die im Freien Lärm erzeugen,<br />

dürfen in Wohn- und Kurgebieten gemäß O.ö.<br />

Raumordnungsgesetz von Montag bis Freitag<br />

in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr, an Samstagen<br />

von 7.00 bis 14.00 Uhr vorgenommen werden.<br />

Bürgerservice<br />

Rechtstipp<br />

von Rechtsanwalt Mag. iur. Stefan Lang PLL.M.<br />

Buchtreff <strong>Puchenau</strong><br />

Leseförderung für Kleinkinder<br />

Zweijährige habens gut: Sie bekommen ein kleines<br />

Bilderbüchlein und die Jahreskarte für den <strong>Puchenau</strong>er<br />

Buchtreff geschenkt.<br />

„Kinder im 3. Lebensjahr verfügen bereits über einen<br />

Wortschatz von etwa 200 Wörtern und begreifen, dass jeder<br />

Gegenstand einen Namen hat“ weiß Buchtreff-Leiterin<br />

Lydia Steininger. Durch geme<strong>ins</strong>ames Betrachten von<br />

Bilderbüchern können Eltern sie dabei optimal fördern.<br />

<strong>Mit</strong> der Aktion „Bookstart“ steht den Eltern dabei das Buch- und Hörbuchsortiment<br />

des <strong>Puchenau</strong>er Buchtreffs im ersten Jahr kostenlos zur Verfügung. In den Folgejahren<br />

kostet die Jahreskarte für Kinder bis 14 Jahre 12.- Euro. Bücher und Hörbücher<br />

können bis zu 4 Wochen kostenlos entlehnt werden.<br />

Beihilfen des <strong>Land</strong>es OÖ bei<br />

Schulstart und Schulveranstaltungen<br />

Einkommensschwache Familien, deren Kinder erstmalig<br />

in die Pflichtschule eintreten, werden vom <strong>Land</strong> OÖ mit<br />

€ 100.- unterstützt. Familien, in denen zumindest zwei<br />

Kinder in einem <strong>Schuljahr</strong> an mehrtägigen Schulveranstaltungen<br />

teilnehmen, können Schulveranstaltungshilfe<br />

beantragen.<br />

Anträge und Detailinformationen erhalten Sie in der Volksschule<br />

<strong>Puchenau</strong> oder auf www.familienkarte.at/Familienservice/Förderungen.<br />

Im Gemeindeamt <strong>Puchenau</strong> steht Ihnen<br />

unser Bürgerservice unter Tel. (0732) 22 10 55 - 232 (Monika<br />

Mathä) gerne unterstützend zur Verfügung.<br />

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind sie<br />

zu unterlassen. In allen anderen Baulandgebieten<br />

gemäß §§ 21 bis 24 O.ö. Raumordnungsgesetz,<br />

(mit Ausnahme von Industriegebieten)<br />

dürfen lärmerzeugende Bauarbeiten werktags<br />

in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr durchgeführt<br />

werden. Alle im Zuge einer Bauarbeit erzeugten<br />

Geräusche dürfen bezogen auf das offene<br />

Fenster des nächstgelegenen Aufenthaltsraums<br />

von Nachbarliegenschaften einen maximal<br />

zulässigen Schalldruckpegel (Beurteilungspegel)<br />

des dort herrschenden Gesamtlärms von<br />

55 dB in Wohn- und Kurgebieten bzw. von 70<br />

dB in allen anderen Baulandgebieten nicht<br />

überschreiten. Wiederkehrende Lärmspitzen<br />

dürfen 85 dB nicht überschreiten.<br />

Nach dem OÖ Polizeistrafgesetz begeht eine<br />

Verwaltungsübertretung, wer ungebührlicherweise<br />

störenden Lärm erregt, (außer in den<br />

Fällen einer sonst mit Verwaltungsstrafe oder<br />

einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung).<br />

Unter störendem Lärm sind alle wegen<br />

ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für<br />

das menschliche Empfinden unangenehm in<br />

Erscheinung tretenden Geräusche zu verstehen.<br />

Rechtsanwalt Mag. iur. Stefan Lang ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei<br />

Dr. iur. Manfred Klicnik & Mag. iur. Stefan Lang PLL.M. (Medical Law)<br />

Taubenmarkt 1, 4020 Linz, 0732 / 776042, lang@klicnik-lang.at<br />

Caritas<br />

Familienhilfe<br />

Wenn Eltern vor außergewöhnlichen<br />

Herausforderungen stehen,<br />

kann die Familienhilfe der Mobilen<br />

Dienste für Betreuung und Pflege<br />

der Caritas helfen.<br />

Bei psychischer oder physischer Überlastung<br />

der Eltern oder wenn eine Bezugsperson<br />

vorübergehend ausfällt,<br />

muss für Kinder rasch Betreuung zur<br />

Verfügung stehen. Die Familienhelferinnen<br />

der Caritas unterstützen bei<br />

Kinderbetreuung, Haushaltsführung<br />

und Pflege und bieten auch Langzeithilfe,<br />

wenn die Situation dies erfordert.<br />

Kontakt & Infos:<br />

Caritas Regionalleitung RO & UU<br />

4150 Rohrbach, Gerberweg 6<br />

Tel. 07289/20998-2570 u. 2571,<br />

Mo, Di, Do, Fr von 8 - 11 Uhr

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