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Reglement Sexuelle Belästigung - KV Schweiz

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Die Unternehmensführung ist dafür zuständig, dass die angemessene(n) Massnahme(n)ergriffen wird/werden. Sie hat ebenfalls die Kontrolle zu gewährleisten,dass keine weiteren sexuellen <strong>Belästigung</strong>en vorkommen.Stellt sich heraus, dass die Anschuldigung missbräuchlich, fahrlässig und/oder inböswilliger Absicht erfolgte, können gegen die anklagende Person je nach Ausmassder Mutwilligkeit die gleichen Massnahmen wie gegen die belästigende Person ergriffenwerden. Die zu Unrecht beschuldigte Person hat das Recht auf Wiedergutmachungfinanzieller oder anderer Art.Seite 4

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