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Umsetzungsregelung - Land Brandenburg

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Bei Unterbrechung des Heimaufenthaltes wegen stationärer Krankenhausbehandlung oder stationärerReha-Maßnahme erhält die Pflegeeinrichtung nur den Entlassungs- und erneuten Aufnahmetagals jeweils vollen Anwesenheitstag vergütet, nicht aber die dazwischen liegenden Abwesenheitstage.Berechnungsbeispiel 1Pflegesatz Stufe I:36,20 € (darin enthalten 0,52 € Ausbildungsvergütung)Unterkunft und Verpflegung: 15,90 €Investitionskostenbetrag: 3,63 €Summe:55,73 € = täglicher GesamtbetragAufnahme im Krankenhaus: 21.02.2006 (wird als Anwesenheitstag vergütet)Krankenhausaufenthalt vom: 21.02. bis 28.02.2006Aufnahme im Heim:28.02.2006 (wird als Anwesenheitstag vergütet)Anwesenheit:22 Kalendertage x 55,73 € = 1.226,06 € x 75 % = 919,55 €In diesem Beispiel sind von der Pflegekasse 919,55 € zu zahlen, da der gesetzliche Pauschalbetragvon 1.023,00 € im Monat für Pflegestufe I nicht überschritten wird.Berechnungsbeispiel 2Pflegesatz Stufe I:36,63 € (darin enthalten 0,87 € Ausbildungsvergütung)Unterkunft und Verpflegung: 16,05 €Investitionskostenbetrag: 11,50 €Summe:64,18 € = täglicher GesamtbetragAufnahme im Krankenhaus: 18.02.2006 (wird als Anwesenheitstag vergütet)Krankenhausaufenthalt vom: 18.02. bis 06.03.2006Aufnahme im Heim:06.03.2006 (wird als Anwesenheitstag vergütet)Anwesenheit im Februar:18 Kalendertage x 64,18 € = 1.155,24 € x 75 % = 866,43 €Für Februar sind 866,43 € zu zahlen, da der gesetzliche Pauschalbetrag von 1.023,00 € im Monatfür Pflegestufe I nicht überschritten wird.Anwesenheit im März:26 Kalendertage x 64,18 € = 1.668,68 € x 75 % = 1.251,51 €Im März kann nur der gesetzliche Pauschalbetrag von 1.023,00 € übernommen werden.V. Unterbrechung des Heimaufenthaltes wegen urlaubsbedingter AbwesenheitBei urlaubsbedingter Abwesenheit (Wochenendurlaub, Kurzurlaub oder längerfristige urlaubsbedingteAbwesenheit) werden die ersten 3 Urlaubstage vergütungsrechtlich als Anwesenheitstagegewertet. Hierzu gilt Folgendes:‣ Der Tag, an dem die Pflegeeinrichtung verlassen wird (unabhängig von der Uhrzeit), zählt alserster Urlaubstag.‣ Der Tag, an dem die Einrichtung nach dem Urlaub wieder aufgesucht wird (unabhängig vonder Uhrzeit), zählt als erster voller Anwesenheitstag.Seite 3 von 6

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