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PROGRAMM - DAGA 2012

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334 <strong>DAGA</strong> <strong>2012</strong> Programmby applying a so-called fusion function, usually looking something likeAVQ=a+b*AQ+c*VQ+d*AQ*VQ. Going through the literature it becomesapparent that there is little agreement on the magnitude of weighting factorsb, c, and d to be used in the fusion function. This is because differentcontent used in different publications draws users’ attention towardsdifferent quality attributes. These can be located in either the auditoryor the visual domain, or can be truly cross-modal. This dependencyon content is one of the main inhibitors in the development of reliable,universal objective quality metrics for audiovisual content. In spite of itsapparent importance, classification of audiovisual content is still in itsinfancy. This paper elaborates on the problem and discusses possibleways to address it.Sitzung „Lärmschutz 2“Do. 8:30 helium 3.09 Lärmschutz 2Ausweisung von Windvorrangzonen und ImmissionsschutzD. PiorrLandesamt für Natur, Umwelt & Verbraucherschutz NRWDie von der Bundesregierung im Juni 2011 beschlossene Energiewendewird zu einem verstärkten Ausbau der Windenergie und damit zurAusweisung neuer Windvorrangzonen führen. Ein ganz wesentlichesKriterium bei der Ausweisung von Vorranggebieten ist die Windhöffigkeit.Es ist sinnvoll, im Rahmen der Planung von Vorranggebieten bereitsden Schutz der Nachbarschaft vor erheblichen Geräuschbelästigungenzu berücksichtigen. Wird dieses bei der Ausweisung von Vorrangzonennicht beachtet, kann dieses dazu führen, dass nachts aufden Flächen einige Windenergieanlagen aus Gründen des Lärmschutzesnicht oder nur gedrosselt betrieben werden können und damit dieVorrangzone nicht optimal genutzt werden kann. Es ist es daher wünschenswert,wenn im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Ausweisungvon Windvorrangzonen die Belange des Immissionsschutzes unterBerücksichtigung der konkreten Lage der Wohngebiete und Splittersiedlungenbzw. der einzelnstehenden Gehöfte einbezogen werden. Ein Verfahren,wie dieses möglich ist, wird vorgestellt.Do. 8:55 helium 3.09 Lärmschutz 225 Jahre Lärmschutz-Verordnung in der SchweizT. MeloniBundesamt für Umwelt, SchweizDas Umweltschutzgesetz der Schweiz hat zum Ziel, die Bevölkerungvor schädlichem oder lästigem Lärm zu schützen. Im Sinne der Vorsorgesind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können zudemfrühzeitig zu begrenzen. Der Bundesrat hat diese Vorschriften 1987 inder Lärmschutz-Verordnung weiter konkretisiert. Diese Vorgaben sollen

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