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PROGRAMM - DAGA 2012

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306 <strong>DAGA</strong> <strong>2012</strong> ProgrammSitzung „Lärmausbreitung“Do. 14:00 aurum 2.07 LärmausbreitungDie Ermittlung der Emissionsdaten bestehender Anlagen für die Erstellungder strategischen UmgebungslärmkartenW. TalaschÖsterr. Arbeitsring f. LärmbekämpfungDie EU-Umgebungslärmrichtlinie verlangt in Ballunsräumen neben derDarstellung der Immissionen aus den Verkehrsträgern auch die Darstellungder Immissionen aus IPPC-Anlagen. Da es sich bei diesen Anlagenoft um seit Langem bestehende und meist auch komplexe Anlagenhandelt, stellt die Ermittlung der maßgebenden Emissionen ein schwierigesUnterfangen dar. Gerade bei großen Anlagen mit einer Vielzahl anSchallquellen ist es nicht erforderlich jede einzelne Schallquelle zu erfassen,im Schallausbreitungsmodell zu modellieren und die Lärmkartezu berechnen. Es ist für diesen Zweck ausreichend, die maßgebenden- d.h. jene Schallquellen zu berücksichtigen, welche den Immissionspegelum die Anlage bestimmen. Es sind dies meist Abstrahlungen vonGebäuden, welche vorteilhaft aus dem gemessenen Innenpegel undder Schalldämmung der Außenbauteile modelliert werden können, sowieeinzelne dominante Schallquellen im Freien und Lüftungsöffnungen,welche als Punktschallquellen modelliert werden können. Die Festlegung,welche Schallquellen hiefür in Frage kommen, ist mit konventionellenMitteln nicht oder nur sehr schwer beantwortbar. Mit Hilfe einerAkustischen Kamera können die maßgebenden Quellen sehr schnellund bequem ausfindig gemacht werden und auch gleichzeitig die für dieAusbreitung in die Nachbarschaft der Anlage maßgebende Emission alsSchallleistungspegel ermittelt werden. Der Vergleich der so ermitteltenund der gemessenen Immissionen in der Nachbarschaft einer Abfallbehandlungsanlagezeigte eine hervorragende Übereinstimmung.Do. 14:25 aurum 2.07 LärmausbreitungZur Schallausbreitung in StraßenschluchtenW. ProbstDataKustik GmbHDie Fassaden von innerstädtischen Straßen sind einer erhöhten Lärmeinwirkungausgesetzt, wenn aufgrund beidseitig geschlossener BebauungMehrfachreflexionen eine Rolle spielen. Zur Berechnung der zuerwartenden Schallpegel im Planungsfalle müssen diese Mehrfachreflexionenentweder durch Summation der anteiligen Pegel aller Einzelreflexionenberechnet oder - wie z.B. mit der Richtlinie zum Lärmschutz anStraßen RLS-90 - durch einen parametrisierten Korrekturzuschlag berücksichtigtwerden. Im Auftrage der Bundesanstalt für Straßenwesen(BAST) wurde untersucht, ob dieser Zuschlag Drefl eine angemessene

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