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PROGRAMM - DAGA 2012

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Programm <strong>DAGA</strong> <strong>2012</strong> 189Mi. 14:00 titanium 2.04 Lärm am ArbeitsplatzMessung und Beurteilung von Ultraschallgeräuschen am ArbeitsplatzJ. MaueInstitut für Arbeitsschutz der DGUVUltraschall kommt heute in vielen Bereichen der industriellen Produktionzur Anwendung, z.B. zum Reinigen, Verschweißen sowie zum Bohrenund Schneiden. Dabei entstehen an den zugehörigen Arbeitsplätzenin der Regel tonale Geräuschbelastungen mit mehr oder weniger bedeutendenAnteilen bei Ultraschallfrequenzen wie auch im Hörfrequenzbereich.Da handelsübliche Schallpegelmesser nur für die Erfassungvon Geräuschen im Hörschallbereich ausgelegt sind, lassen sich dieseMessgeräte nicht ohne Weiteres für die entsprechenden Messungeneinsetzen. Erfahrungsgemäß können sich je nach Schallpegelmesserdeutlich abweichende Messwerte ergeben. Mit der VDI 3766 wurde nunder zweite Entwurf einer Richtlinie fertig gestellt, die die Durchführungentsprechender Messungen an Arbeitsplätzen und deren Beurteilungsowie geeignete Lärmminderungsmaßnahmen beschreibt. Da die Meinungenbezüglich der Beurteilung von Ultraschallgeräuschen und derdabei anzusetzenden Grenzwerte sehr stark divergierten, hat die Erarbeitungdieser Richtlinie mehr als 11 Jahre gedauert. Das Ergebnisist als ein Kompromiss anzusehen, der nicht alle Seiten ganz zufriedenstellt. Der neue Entwurf der VDI-Richtlinie 3766 wird kurz vorgestellt,wobei insbesondere auf die Messgerätetechnik und die zu bestimmendenKennwerte eingegangen wird. Darüber hinaus werden Hinweise undEmpfehlungen zur Durchführung der Messungen und Beurteilung dergewonnenen Ergebnisse gegeben.Mi. 14:25 titanium 2.04 Lärm am ArbeitsplatzErmittlung der individuellen Lärmexposition unter Berücksichtigungdes verwendeten GehörschutzesP. SickertBerufsgenossenschaft Holz und MetallDie Lärmexposition am Arbeitsplatz kann nach DIN EN ISO 9612 personenbezogenermittelt werden. Bei der Messung wird die Wirkungdes verwendeten Gehörschutzes nicht berücksichtigt. Nach LärmVibrationsArbSchVmuss unter Berücksichtigung des Gehörschutzes sichergestelltsein, dass der auf das Gehör einwirkende Lärm am Arbeitsplatzden maximal zulässigen Expositionswert L’ EX,8h = 85 dB(A) nichtüberschreitet. Besondere Bedeutung erhält dieser Wert bei sehr hohenSchalldruckpegeln. Da eine zu geringe Schalldämmung des Gehörschützersbei einem Tages-Lärmexpositionspegel von zum BeispielL EX,8h = 110 dB(A) schon bei kurzzeitiger täglicher Exposition zur Gehörgefährdungführen kann, fordert die TRLV Lärm einen besonderenSchutz der betreffenden Personen (”qualifizierte Benutzung”).

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