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Wiedenfelser Entwurf zur Neugestaltung des ...

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ENTWURFPROSESS-PARTNERLOGUND DERDER FRAGEN-KATA-ZEIT-PLANsentlichen) Interessengruppen <strong>zur</strong> Geltung gebracht werden.Darüber hinaus gestattet sie, die Qualität der Gutachten zu vergleichen.Die unterschiedlichen Gesichtspunkte werden am sicherstenberücksichtigt, wenn die verschiedenen „Prozesspartner“selber die Gutachter auswählen. Wir sprechen hier von Prozesspartnern,weil beim Genehmigungsverfahren eine Entscheidungunter organisierter Beteiligung divergenter Interessengruppengefunden werden muss. Prozesspartner sind1. die Antragsteller (privates Unternehmen, öffentliche Hand)2. die Exekutive, hier die Genehmigungsbehörde3. die von Umweltbelastungen Betroffenen, die die Einspruchsrechtebesitzen und z.B. durch Bürgerinitiativen repräsentiertsein können.Wir betrachten die Einbeziehung der Bürgerinitiativen nicht sosehr als eine Kritik an der Verwaltung, die sich ja bisher als derberufene Sachwalter <strong>des</strong> öffentlichen Interesses gerade auch inUmweltfragen betrachtet hat, sondern als Ausdruck eines zunehmendenInteresses <strong>des</strong> Bürgers an den Aktionen eines demokratischstrukturierten Staates, als Ausfüllung <strong>des</strong> Partizipationspotentialsunserer repräsentativen Demokratie, in der auchder Betroffene die Möglichkeit haben soll, seine Betroffenheit zuartikulieren und es gerade den für den Umweltschutz Zuständigenerleichtert, sich im politischen Ausgleich „zwischen Umweltschutzund Wirtschaftswachstum“ (Dreyhaupt) zu behaupten. Die Bürgerinitiativenmüssen selbst Organisationsformen finden, durchdie sie ihre Legitimation, im jeweiligen Fall für die Mehrzahl derBürger zu sprechen, nachweisen.Nach Eingang eines Antrages auf Genehmigung einer umweltrelevantenAnlage einigen sich die Prozesspartner zunächst zusammenmit den angefragten Gutachtern auf einen Fragenkatalogund einen Zeitplan für den Prüfungsprozess. Dieser Katalogsoll additiv alle Fragen umfassen, die irgendeinem der Beteiligtenwesentlich erscheinen; er definiert auch die vom Antragsteller zumachenden Angaben. Der wesentliche Inhalt <strong>des</strong> Fragenkatalogessoll in einem öffentlichen Hearing, dem der Genehmigungsantragsamt einer ersten Analyse der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabensdurch den Antragsteller zugrunde liegt, erarbeitet werden.Der Fragenkatalog soll veröffentlicht werden und von jedem Bürgerergänzt werden können. die Gefahr, dass die Sachverständigensich mit unsinnigen Fragen beschäftigen müssen, erscheintuns gering gegenüber dem Vorteil, von Anfang an den Suchraummöglichst vollständig aufspannen zu können, um während <strong>des</strong>fortgeschrittenen Verfahrens Vorhaltungen über Versäumnisse zu93

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