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Wiedenfelser Entwurf zur Neugestaltung des ...

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SCHWACH-STELLENDES GENEH-MI-GUNGS-VER-FAHRENSDie Information der betroffenen Öffentlichkeit zu derartigen Genehmigungsverfahrenist bislang zumeist mangelhaft, sei es, dassdie Antragsunterlagen keine vollkommene Übersicht über die zuerwartenden Emissionen erlauben, nur dem Spezialisten verständlichsind oder teilweise als Betriebsgeheimnisse von derBehörde vertraulich behandelt werden müssen. Die Wirkung derresultierenden Immissionen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen(Erwachsene, Kinder, Gesunde, Kranke, ...) ist in den hierinteressierenden Konzentrationsbereichen oft nicht mit der wünschenswertenSicherheit festzustellen. Dies spiegelt sich in deninternational unterschiedlichen Richtwerten etwa für Luftverunreinigungenwieder, aber auch in der Unsicherheit der Gutachterdarüber, was im konkreten Fall unter „Gefahren, erheblichenNachteilen oder erheblichen Belästigungen“ zu verstehen sei. Esist selbstverständlich, dass die Betroffenen hier strengere Maßstäbeangelegt sehen wollen als der Antragsteller. Wenn die Umweltmiseretrotz aller Gesetze und Maßnahmen eines wissenschaftlichberatenen Staates entstanden ist und weiterbesteht 4 ,so muss beim Bürger der Eindruck entstehen, dass er sich nunselber helfen und die Errichtung weiterer Anlagen überhaupt verhindernmüsse. Dieses Misstrauen findet in der bun<strong>des</strong>weitenGründung von Bürgerinitiativen und einer rasch steigenden Anzahlvon Einsprüchen seinen Ausdruck. Man muss sich in der Tatfragen, ob die wissenschaftliche Politikberatung auf diesem Gebietin ihrer gegenwärtigen Form geeignet ist, die schwierigeGratwanderung zwischen Wirtschaftsexpansion und Umwelterhaltungzu unterstützen.Welche Rolle spielen wissenschaftliche Gutachten in Bereichen,in denen technisch-wissenschaftliche Probleme unlösbar mitWertfragen verknüpft sind?DIE NOT-WEN-DIGEOBJEK-TIVIE-RUNGWISSEN-III.Unsere Vorstellung vom wissenschaftlichen Gutachten orientiertsich vielfach noch an einem Ideal. Danach wäre es möglich, ausjederzeit nachmessbaren Daten und aufgrund objektiv gültigerGesetze die unbestreitbaren Folgen der geplanten Maßnahmeabzuleiten. Zwei unabhängige Gutachter kämen – Kunstfehlereinmal ausgeschlossen – stets zum gleichen Ergebnis. Darüberhinaus könnten weder die geplante Maßnahme noch die Veröffentlichung<strong>des</strong> Gutachtens die Datenbasis oder die Gesetzmäßigkeitenbeeinflussen.Mag dieses Ideal für astronomische Vorhersagen erreichbar sein90

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